Guten Tag.
Wir haben uns ein Reiheneckhaus gekauft und haben jetzt eine Frage zu den Parkplätzen.
Zu 3 Häusern führt eine Zufahrt. Haus A, B und C (wir).
Man muss also an Haus A und B vorbei um an unseren Parkplatz zu kommen. Wir und Haus B stehen im Grundbuch mit jeweils 50% drin. Ist es richtig, dass wir jetzt jedesmal beim Nachbarn klingeln müssen, wenn wir rein oder raus wollen? Anders kommt man nicht vorbei. Über eine Aufklärung wären wir sehr dankbar.
Parkplatz Reiheneckhaus
Nein, du brauchst dessen Erlaubnis natürlich nicht, denn du bist ja Miteigentümer und wahrscheinlich ist auch eine Grundlast eingetragen worden. Also einfach rein- und rausfahren wie du gerade Lust hast.Zitat :Ist es richtig, dass wir jetzt jedesmal beim Nachbarn klingeln müssen, wenn wir rein oder raus wollen?
Zitat :Wir und Haus B stehen im Grundbuch mit jeweils 50% drin.
50% von was? Eigentum, Wegerecht, Putzdienst?
Wenn Wegerecht, wie ist der Wortlaut?
Und wer blockiert den Weg, A oder B?
Zitat :Nein, du brauchst dessen Erlaubnis natürlich nicht, denn du bist ja Miteigentümer
Der Schilderug nach aber gerade nicht.
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Entschuldigt die evtl unklare Frage. Der Weg / Parkplatz ist zu 50% von Haus B und uns Eigentum. Haus B parkt demnach auch dort und wir kommen nicht an denen vorbei ohne jedesmal zu klingeln und um kurzes umsetzen zu bitten.
Dann kommt jetzt die spannenden Frage: auf welche Rechtsgrundlage stützen C und B eigentlich ihren Anspruch fremdes Eigentum zu nutzen?
Wenn das nur "good will" von A ist, dann sollte man mit dem "muss mal klingeln" leben.
Hallo,
soweit ich das verstanden habe, ist das Problem "B" und nicht "A".
Wo parkt "B" denn? In der Zuwegung/Zufahrt zu Parkplatz "C" oder auf einem dafür ausgewiesenen Parkplatz der zu "B" gehört? Und wenn es ein ausgewiesener Parkplatz ist: Wieso kann "B" dann bei ordnungsgemäßen Parken den Weg für "C" versperren? Zeichnung wäre toll
Gruß
Araval
Zitat :Dann kommt jetzt die spannenden Frage: auf welche Rechtsgrundlage stützen C und B eigentlich ihren Anspruch fremdes Eigentum zu nutzen?
Wieso fremdes Eigentum???
Der Weg und die Parkplätze gehören B und C.
Zitat :Der Weg / Parkplatz ist zu 50% von Haus B und uns Eigentum.
Habe ich das richtig verstanden? B parkt so, dass C das Grundstück nicht befahren oder verlassen kann?
Jetzt wird es peinlich. Mit Handy gezeichnet. A ist nicht das Problem. Die haben kein Recht dort zu parken und eh kein Auto.
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=02e070-1523884601.png
Lt. Der Handskizze gibt es aber nur einen Zuweg zu den Häusern B und C (ggf auch A) und keinen Parkplatz auf dem gem. Grundstücksstreifen.
Wie breit ist der Streifen denn?
Berry
Seid ihr euch sicher, dass das Parkplätze sind? Für mich sieht das ein bisschen so aus, als würde B die Feuerwehrzufahrt für C zuparken.
Also das Flurstück wird als Weg im Grundbuch beschrieben und misst eine Breite von 360 cm (45m2).
Der Teil mit der Feuerwehrzufahrt gefällt mir, aber dann würden wir uns ja auch im Weg stehen.
-- Editiert von OecherJong am 16.04.2018 22:24
Zitat :Also das Flurstück wird als Weg im Grundbuch beschrieben und misst eine Breite von 360 cm
Also reiner Zuweg, keine Parkplätze. Dann dürfte ihr Pech haben.
Eine Feuerwehrzufahrt wäre extra ausgeschildert.
Berry
Dort sollte eigentlich niemand dauerhaft parken. B und C können den Weg zum Ein- und Ausladen nutzen und an der Straße draußen parken.
Wenn das nur ein Weg ist, dann darf da gar keiner parken. Solange bis die Eigentümer was anderes beschließen und keine anderen Vorchriften (Feuerwehr) dem entgegen stehen würden.
Sehe ich genauso. Was ist denn, wenn es brennt, dann klingelt die Feuerwehr sich erst einmal durch, um dann beim letzten Haus löschen zu können?Zitat :Wenn das nur ein Weg ist, dann darf da gar keiner parken. Solange bis die Eigentümer was anderes beschließen und keine anderen Vorchriften (Feuerwehr) dem entgegen stehen würden.
Keiner, weder der Wagen A noch B, dürfen hier parken. Spätestens, wenn deshalb was passiert und etwas oder - Gott bewahre - jemand zu Schaden kommt, dann folgt die bittere Rechnung.
Ok, danke euch allen für die Hilfe.
Ergänzend dazu noch:
Auch C also Ihr dürft da nicht parken!
Wenn der Garten zu C gehört, dann ist es evtl. machbar im Garten eine Stellfläche (z.B. Mit Rasengittersteinen)für das Auto anzulegen. Dort darf C, wenn er alleiniger Eigentümer des Gartens wäre, dann natürlich auch parken und über den Weg dorthin fahren.
Für mich ist nicht ersichtlich, dass dort nicht geparkt werden darf. Es ist immerhin ein Privatweg und gültige Absprachen der eigentümer zum Parkverbot scheint es ja gerade nicht zu geben.
Der Weg ist auch ausreichend breit um neben einem parkenden Auto noch ohne Probleme durchzukommen.
Zitat :Was ist denn, wenn es brennt, dann klingelt die Feuerwehr sich erst einmal durch, um dann beim letzten Haus löschen zu können?
Das ist hier kein rechtliches Problem, solange der Zuweg nicht ausdrücklich als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen ist.
In Praxi würde die Feuerwehr soweit überhaupt notwendig durch die Vorgärten brettern.
Hier wurde einfach bei der Planung des Weges nicht an gewünschte Parkmöglichkeiten für alle gedacht. Aber das ist das Problem der Eigentümerund nur diese können es, wenn der Wille vorhanden ist, einvernehmlich lösen.
Berry
Auch wenn es ein Privatweg ist, so darf Eigentümer B den Eigentümer C nicht zuparken oder diesem die Zufahrt zu dessen Grundstück versperren.Zitat :Es ist immerhin ein Privatweg
3.6m Breite reichen eben nicht aus.
Zitat :Auch wenn es ein Privatweg ist, so darf Eigentümer B den Eigentümer C nicht zuparken oder diesem die Zufahrt zu dessen Grundstück versperren.Zitat :Es ist immerhin ein Privatweg
3.6m Breite reichen eben nicht aus.
Da der Weg B und C gemeinsam gehört, darf auch C dort genausowenig parken wie B, also das Stück vor dem Haus von C ist ein Teil des gemeinsamen Weges und kein Stellplatz (wäre es ein Stellplatz, wäre der ebenfalls gemeinsam und B könnte dort genauso parken).
Am besten nutzen beide den Weg nur zum Ein- und Ausladen, bestimmt können damit beide leben.
Zitat :Das ist hier kein rechtliches Problem, solange der Zuweg nicht ausdrücklich als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen ist.
In Praxi würde die Feuerwehr soweit überhaupt notwendig durch die Vorgärten brettern.
Nö bei Privatwegen ist keine Beschilderung vorgeschrieben.
Hmmm, bei uns wäre die Feuerwehr dann gegen die massiv ausgeführten Mülltonnenboxen vor jedem Haus gebrettert.... Das mit der Feuerwehrzufahrt würde ich nochmal prüfen.Zitat :In Praxi würde die Feuerwehr soweit überhaupt notwendig durch die Vorgärten brettern.
Und jetzt?
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