Party’s im Garten und Haus mehrere Sachbeschädigungen

15. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Krafrie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Party’s im Garten und Haus mehrere Sachbeschädigungen

Hallo,
folgender Tatbestand.
Unser Sohn, 18 Jahre, hat unsere Urlaubsabwesenheit von 1Woche genutzt um über die Woche verteilt mit 16 weiteren Jugendlichen Großteil ist volljährig; in unserem Garten und Haus ihre Partys zu feiern. Bei unserer Rückkehr stellten wir diverse Beschädigungen fest. Unter anderem an einem Strandkorb welcher gerade 10 Monate alt ist. Dieser ist so beschädigt, dass er nicht mehr benutzt werden kann. Neupreis €2.645,00
Unser Sohn teilte uns mit, er wisse nicht wer den so beschädigt hat. Daraufhin baten wir um Nennung der Partyteilnehmer. Einige haben sich bereits bereit erklärt ihren Anteil zu zahlen. Andere sagen dass wäre nicht den ihr Problem sondern das Problem des Gastgebers. Die Eltern der Volljährigen sagen dass sie nicht mehr zuständig sind! Unser Sohn ist mega sauer auf seine "Freunde". Unsere Frage gibt es eine Möglichkeit diese Sachbeschädigung zur Anzeige zu bringen?
Danke




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19154 Beiträge, 10315x hilfreich)

Zitat:
Unsere Frage gibt es eine Möglichkeit diese Sachbeschädigung zur Anzeige zu bringen?

Klar - man kann immer alles anzeigen. Ist hier aber völlig sinnlos.

a) Eine Anzeige bringt keinen Schadensersatz.
b) Sachbeschädigung ist nur strafbar, wenn sie vorsätzlich / absichtlich erfolgt. Versehentliche Sachbeschädigung (auch wenn sie leichtfertig / im Suff auf einer Party) erfolgt, ist keine Straftat.
c) Wenn Sie keinen Täter haben, können Sie ja nur gegen "unbekannt" Anzeige erstatten. Und irgendwelche großartigen Ermittlungen wird die Polizei nicht anstellen.

"Die Eltern der Volljährigen sagen dass sie nicht mehr zuständig sind! "
-> Das stimmt ja auch.

Andere sagen dass wäre nicht den ihr Problem sondern das Problem des Gastgebers.
-> Zumindest war Ihr Sohn der "Veranstalter"

Ganz ehrlich: Lassen Sie Ihren Sohn den Schaden zahlen. Anschließend kann der Sohn sehen, wie er das Geld von seinen "Freunden" zurück bekommt. Hätte der Sohn irgendeine Partylocation gemietet, wäre es ja auch so (Mieter muss Schaden des Vermieters zahlen und sehen, wie er seine Gäste in Regress nehmen kann).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129810 Beiträge, 41395x hilfreich)

Zitat (von Krafrie):
Einige haben sich bereits bereit erklärt ihren Anteil zu zahlen

Der gemäß Gesetz und Rechtsprechung genau 0,0 EUR beträgt.
Wenn die also so freundlich sind das was zu spenden ... sollte man sich freuen



Zitat (von Krafrie):
Andere sagen dass wäre nicht den ihr Problem sondern das Problem des Gastgebers.

Richtig.



Zitat (von Krafrie):
Die Eltern der Volljährigen sagen dass sie nicht mehr zuständig sind!

Ja logisch. Sind sie vorher übrigens auch nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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