Permanent TV vom Nachbar zu hören

26. Januar 2019 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Was kann ich als Mieter mit Homeoffice tun, wenn andere Mieter den Fernseher und Musik dauerhaft laut aufdrehen? Gelten für schwerhörige Menschen, z.B. Rentner andere Regeln oder Grenzwerte?

 Von 
Cajubi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Permanent TV vom Nachbar zu hören

Hallo,
wir wohnen nun seit einem Jahr in unsrer neuen Wohnung und haben massive Probleme mit den Nachbarn unter uns. Auf jeder Etage wohnen zwei Parteien und wir sind zunehmend genervt von den beiden Parteien unter uns. Direkt unter uns wohnt ein älterer Herr, dessen TV den ganzen Tag hörbar ist. Von morgens bis abends um 23:00 Uhr ist der TV in verschiedener Lautstärke zu hören, teilweise so laut, dass wir unseren TV nicht mehr verstehen. Mein Freund studiert noch, so dass er auch oft tagsüber Ruhe braucht zum Lernen. Muss man außerhalb der Ruhezeiten ein permanentes TV-Geräusch akzeptieren? Manchmal ist es so laut, dass man die Worte versteht, manchmal einfach nur ein Gemurmel.
Hinzu kommt dann noch der andere Nachbar, der sich scheinbar eine neue Bassbox gekauft hat. Diese schaltet er jeden Abend ab 19:00 Uhr ein, teilweise bis 01:00 Uhr nachts. Hier können zwar keine Worte verstanden werden, aber das Bassgeräusch, verbunden mit dem TV des Nachbarn unter uns, ist dermaßen nervig, dass wir teilweise auch schon tagsüber mit Ohropax in der Wohnung rumlaufen. Ist dies denn normal? In unserer vorherigen Wohnung war alles leise, deshalb sind wir sehr überrascht, wie laut es hier ist.
Wir waren schon mehrmals bei beiden unten, jedoch sind beide uneinsichtig. Generell nervt es scheinbar niemand anderen im Haus bzw. keiner hat sich bisher beschwert. Den Vermieter hatten wir schon informiert, jedoch hat sich hier leider nichts verbessert, obwohl er den Mietern Bescheid sagen wollte.
Wir sind nun kurz davor, einen Anwalt zur Beratung hinzu zuziehen, wollten jedoch hier noch einmal wissen, ob wir "übertreiben" oder es gerechtfertigt ist.


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Cajubi):
deshalb sind wir sehr überrascht, wie laut es hier ist.

Es gibt hellhörige Häuser und gut gedämmte.
Es gibt schwerhörige Mieter und welche die noch sehr gut hören.
Und die Mieter dürfen "für die Mietsache übliche Geräusche" verursachen.

Das macht das ganze nicht einfacher.

Bedeutet der schwerhörige Mieter darf den Fernseher nicht bis zum Anschlag aufdrehen, aber in normaler Lautstärke hören. Auch wenn das Haus hellhörig ist.
Der Mieter mit dem Bass müsste diesen vom Boden akustisch entkoppeln - was er vermutlich - wie 99% aller privaten Bassbesitzer - nicht gemacht hat. Darauf kann man ihn notfalls auch verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 4480x hilfreich)

Die positive Nachricht: Ihr seid offenbar Mieter in der Wohnung und könnt daher mit vergleichsweise wenig Aufwand kündigen und ausziehen. Bei einem Eigentümer wäre das deutlich schwieriger.

Mein Rat ist daher tatsächlich den Mietvertrag zu überprüfen, ob darin ein wirksamer Kündigungsverzicht vereinbart wurde und ob dieser noch gilt. Wenn nicht, so solltet ihr ernsthaft eine Kündigung und Umzug in Erwägung ziehen. Denn die Situation bei euch werdet ihr aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu eurer Zufriedenheit ändern können. Zumindest nicht mit vertretbarem Aufwand.

Den Gang zum Anwalt empfehle ich durchaus häufiger, in diesem Fall aber nicht. Ich glaube nicht daran, dass der euch wirklich helfen kann. Wenn es Trittschall wäre, dann gäbe es vielleicht noch technische Möglichkeiten. Aber bei Fernsehgeräuschen sehe ich wenig Chancen, wenn der Bewohner nicht freiwillig auf Kopfhörer oder weniger Lautstärke umsteigt. Dazu wird man ihn meiner Meinung nach nur in absoluten Ausnahmefällen zwingen können.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cajubi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Seit meiner letzten Beschwerde habe ich das Gefühl, dass der Nachbar nun extra in "seiner Lautstärke" hört und dann zur Ruhezeit sofort leiser macht. Sowohl abends als auch gestern am Sonntag war es viel leiser. Dann hören wir ihn zwar auch noch, jedoch wäre dies die normale Lautstärke, die akzeptabel für uns wäre. Wie kann man nur so dreist sein? Anscheinend geht es ja doch mit leiser Lautstärke....
Ich werde nun noch einmal bei dem Vermieter anrufen. Ansonsten bin ich kurz davor, es einfach genauso zu machen.... bisher sind wir sehr leise Mieter, aber dann hören wir halt auch mal den ganzen Tag laut Musik oder trampeln mal durch die Wohnung. Wenn es außerhalb der Ruhezeit keine wirkliche Handhabe gegen Lärm gibt, kann mir ja auch nix passieren oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Cajubi):
Direkt unter uns wohnt ein älterer Herr, dessen TV den ganzen Tag hörbar ist. Von morgens bis abends um 23:00 Uhr ist der TV in verschiedener Lautstärke zu hören, teilweise so laut, dass wir unseren TV nicht mehr verstehen.

Kommt mir bitter bekannt vor, mein Beileid. Wir hatten auch mal so eine Nachbarin, in einer Doppelhaushälfte, die war 93 und stocktaub. Allerdings ist die nicht um 23 Uhr ins Bett gegangen, die hatte Schlafstörungen und ihr Fernseher hat die ganze Nacht durch gedröhnt.

Seitdem kann ich nachvollziehen, daß Lärm als Foltermethode taugt...
Zitat:
Muss man außerhalb der Ruhezeiten ein permanentes TV-Geräusch akzeptieren?

Wieso "außerhalb"? Die Ruhezeit ist von 22 bis 6 bzw. 7 Uhr. Davon abgesehen muss man Fernsehton in einer Lautstärke, daß er in der Nachbarwohnung zu hören ist, überhaupt nicht akzeptieren.

Zitat:
Wir waren schon mehrmals bei beiden unten, jedoch sind beide uneinsichtig. Generell nervt es scheinbar niemand anderen im Haus bzw. keiner hat sich bisher beschwert. Den Vermieter hatten wir schon informiert, jedoch hat sich hier leider nichts verbessert, obwohl er den Mietern Bescheid sagen wollte.
Wir sind nun kurz davor, einen Anwalt zur Beratung hinzu zuziehen, wollten jedoch hier noch einmal wissen, ob wir "übertreiben" oder es gerechtfertigt ist.

Ohne Anwalt wird nichts laufen. Dann: Lärmprotokoll, Gutachter, usw.

Wenn es eine Mietwohnung ist, informiert man den Vermieter, und wenn der nicht für Abhilfe sorgt: Mietminderung. Da kann man den schwarzen Peter wenigstens zum Teil an einen anderen weitergeben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

@ eh: wenn das Haus so hellhörig ist, dann sind Geräusche, die als normale Lebensgeräusche gelten, zu akzeptieren. Und dazu kann auch ein Fernsehgeräusch gehören, Gespräche, laufen mit Schuhen mit Absätzen u.s.w.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ohne Anwalt wird nichts laufen. Dann: Lärmprotokoll, Gutachter, usw.
Erst Anwalt, dann Protokoll und Gutachter? Den Sinn verstehe ich nun gar nicht.

Wenn man sich das antun möchte, würde an erster Stelle das Lärmprotokoll stehen. Damit kann man zum Anwalt gehen und diesen einschätzen lassen, ob man damit rechtlich etwas ausrichten kann. Meine Vermutung ist eher nein. Was ein Gutachter begutachten soll, weiß ich nicht. Bauliche Mängel wird es vermutlich geben, aber nur in seltenen Fällen wird der Vermieter diese beseitigen müssen. Und für den Lautstärke-Regler des nachbarlichen TV benötigt man kein Gutachten.

Zitat (von eh1960):
. Davon abgesehen muss man Fernsehton in einer Lautstärke, daß er in der Nachbarwohnung zu hören ist, überhaupt nicht akzeptieren.
Das ist so allgemein schlicht falsch (siehe wirdwerden).

Zitat (von eh1960):
Wenn es eine Mietwohnung ist, informiert man den Vermieter, und wenn der nicht für Abhilfe sorgt: Mietminderung
Ersteres ja, zweiteres bitte nicht! Oder zumindest nicht ohne ausgiebige, anwaltliche Beratung. Ansonsten kann es sein, dass sich in Bälde das Problem mit dem Nachbarn insoweit löst, dass der Teilnehmer die Wohnung wegen einer Kündigung wegen fehlender Mietzahlungen verlassen muss. Denn nicht jeder Lärm berechtigt zu einer Mietminderung. Mal abgesehen davon, dass die Höhe einer solchen Minderung von einem Laien nicht wirklich eingeschätzt werden kann. Wird zuviel gemindert, droht die Kündigung.

An den Teilnehmer: Versucht eine Eskalationsspirale zu vermeiden. Nur selten wir sowas zu einer positiven Lösung führen. Es bringt auch nichts, sich selber hineinzusteigern. Dann nehmt ihr den Fernseher nur noch störender wahr. Wenn ihr wollt, könnt ihr ein Lärmprotokoll starten. Das wäre eh der Anfang von allen möglichen Aktionen. Aber ich bleibe bei meiner grundsätzlichen Einschätzung, dass ich nicht an einen positiven Ausgang glaube.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DatLicht
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 12x hilfreich)

Naja, wenn der Fernseher des Nachbarn so laut ist, dass man in der eigenen Wohnung jedes Wort versteht, würde ich einfach die Schergen rufen. Es gibt zwar kein Recht auf Lärm, wohl aber ein Recht auf Ruhe (insbesondere in den gesetzlich festgelegten Ruhezeiten). Generell gilt, dass man Rundfunkgeräte (dazu zählen auch Fernseher) auf Zimmerlautstärke einstellen muss.

Wenn der Nachbar schwerhörig ist, gibt's in seiner näheren Umgebung sicher auch einen guten Hörgeräteakkustiker.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von DatLicht):
Es gibt zwar kein Recht auf Lärm

Doch, es gibt tatsächlich auch ein Recht auf Lärm.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Wenn er unvermeidbar ist oder einen berechtigen Anlaß hat - dann schon. Ansonsten nicht: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Die positive Nachricht: Ihr seid offenbar Mieter in der Wohnung und könnt daher mit vergleichsweise wenig Aufwand kündigen und ausziehen. Bei einem Eigentümer wäre das deutlich schwieriger.

Mein Rat ist daher tatsächlich den Mietvertrag zu überprüfen, ob darin ein wirksamer Kündigungsverzicht vereinbart wurde und ob dieser noch gilt. Wenn nicht, so solltet ihr ernsthaft eine Kündigung und Umzug in Erwägung ziehen. Denn die Situation bei euch werdet ihr aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu eurer Zufriedenheit ändern können. Zumindest nicht mit vertretbarem Aufwand.

Den Gang zum Anwalt empfehle ich durchaus häufiger, in diesem Fall aber nicht. Ich glaube nicht daran, dass der euch wirklich helfen kann. Wenn es Trittschall wäre, dann gäbe es vielleicht noch technische Möglichkeiten. Aber bei Fernsehgeräuschen sehe ich wenig Chancen, wenn der Bewohner nicht freiwillig auf Kopfhörer oder weniger Lautstärke umsteigt. Dazu wird man ihn meiner Meinung nach nur in absoluten Ausnahmefällen zwingen können.

Absolut! Alles, was Sie gerade ins Auge fassen, Polizei holen oder Anwalt, verklagen oder Verfügungen oder wie auch immer, führt nur in die oben erwähnte Spirale hinein. Es wird damit enden, dass Sie möglichst immer genau so laut sind, wie Sie sein dürfen, ohne dass man Ihnen am Zeug flicken kann, Opa unten wird genau das Gleiche tun, der Freund wird auch keine Ruhe bzw immer noch keine Ruhe zum Lernen haben, beide bekommen ein Magengeschwür weil sie sich permanent über den Opa unten ärgern...

Ganz ehrlich, ich würde es lassen und mir eine ruhige Wohnung suchen. Das ist für Ihren Geldbeutel und für Sie auf jeden Fall schonener! Und sollte jetzt die altbekannte Antwort kommen, dass sie das "aus Prinzip" schon nicht einsehen - "das Prinzip" ist ein ganz schlechter Ratgeber.

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort


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