Permanente Lärmbelästigung und Beleidigung.

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.08.2019 14:55:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Permanente Lärmbelästigung und Beleidigung.

Im Haus wohnen 4 Mietparteien, diese verstehen sich soweit gut, bis auf eine Mietpartei. Die Nachbarin ist Psychisch Krank (Verständnis dafür wird aufgebraucht, aber mittlerweile reicht es), mittlerweile unerträglich für die anderen Mietparteien. Nachts (zwischen 2 – 4 Uhr) fängt diese an gegen die Heizkörper zu schlagen, und zu schreien. Dies geht so lange bis die anderen Mietparteien sich Beschwerden und auch schon öfter die Polizei riefen. Systematisch (so scheint es, jede Woche eine andere Mietpartei) werden die Mietparteien Namentlich beleidigt (Fot….., Hur……, Kanac…..) und bedroht mit den Worten „Familienname" Ich bringe dich um, die Mieter, das Passiert auch vor dem Haus, wenn diese Mieterin angetroffen wird. Mehrfach wurde schon Anzeige wegen Ruhestörung, Beleidigung und Bedrohung gestellt (Von verschieden Parteien), diese wurden jedoch IMMER wegen mangelndem öffentlichen Interesse fallen gelassen. Beim Vermieter wurde sogar schon Mietminderung eingereicht, und auch ein Teil der Miete Einzahlten, da der Vermieter dagegen nichts unternimmt. Ihr Mann hat zu alledem noch den gesetzlichen Vormund der Frau, allerdings hat die Frau ihren Mann total unter ihrer Hand, dieser traut sich nicht mal etwas dagegen zu unternehmen, oder die Beleidigungen etc. zu unterbinden.
Was können die Mietparteien noch dagegen unternehm ?

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119656 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Darween1991):
Was können die Mietparteien noch dagegen unternehm ?

- Noch mehr kürzen, sofern möglich
- Zivilrechtlich und verwaltungsrechtlich gegen den Bertreuer vorgehen
- den Vermieter verklagen
- umziehen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Na ja, die Aufgabe des Betreuers deckt sich ja nicht unbedingt mit mit der eines Kindermädchens. Ist ja eher ein Schreibtischjob. Vielleicht mal mit dem Betreuungsgericht in Verbindung setzen, darauf hinweisen, dass die Gesundheitsfürsorge offensichtlich gar nicht klappt, wobei wir ja nicht wissen, ob die Gegenstand der Betreuung ist. Und anregen, das mal überprüfen zu lassen. Häufig hilft ja auch eine medikamentöse Einstellung.

wirdwerden

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