Polizei rät zur einstweiligen Verfügung und Online-Meldung der Straftat - wie vorgehen ?

8. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)
Polizei rät zur einstweiligen Verfügung und Online-Meldung der Straftat - wie vorgehen ?

Hallo,

ich möchte nicht lange ausholen, aber angenommen meine Eltern haben einen Nachbarn (unter ihnen) der so durchdreht, dass selbst die Leute im Nebeneingang schon die Polizei riefen und Anzeige machten.

Ich selbst zeigte ihn bereits an bzw. die Polizei, da er uns alle als Juden*******e bezeichnete und drohte er würde uns alle umbringen. Wir sind übrigens keine Juden.

Die Polizei hat uns als auch die Nachbarn als Zeugen vernommen zwecks Volksverhetzung.

Nun lag meine Mutti lange Zeit im Koma, ist wieder daheim und der Lärm ging weiter. Heute war ich daheim und hörte nur wie einer der Nachbarn irgendetwas hämmerte und dann fing der Lärm an. Der Nachbar schlug mit dem Hammer gegen die Wände und schrie, Du F...e da oben ich komme gleich hoch und demoliere deine Wohnung.

Ich rief die Polizei, welche mir mitteilte, dass die Drohung nicht aufgenommen werden könne, da er ja jemand anderen meinen könnte.
Als die Polizei dann zu besagten Nachbarn ging, ging ich nach unten und er fing an mir vor der Polizei Gewalt anzudrohen. Ich soll her kommen schrie er immer wieder. Und ich würde wegen der Anzeige auf seiner schwarzen Liste stehen.

Die Polizei riet mir zu einer einstweiligen Verfügung bei Gericht und ich soll den Fall online auf Seiten der Internetwache schildern.

Ich werde am Montag zum Gericht gehen, aber was muss ich da machen ? Schon etwas schreiben wieso weshalb warum ?


MfG

-- Editiert von Mona-Mia am 08.11.2019 20:47

Ärgert der Nachbar?

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15 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Für eine einstweilige Verfügung wäre die Hilfe eines Anwalts sinnvoll, wenn man selbst keine Ahnung hat. Sonst endet die einstweilige Verfügung in einem teuren Eigentor.

Bevor man selbst was unternimmt, sollte man aber erstmal die Rahmenbedingungen abklären.
Hat der böse Nachbar ein geregeltes Einkommen? Wenn nein, besteht das Risiko, auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben, auch wenn man recht bekommt.
Ist der böse Nachbar evtl. psychisch krank / geistesgestört? Wenn ja, mindert das die Chancen erheblich. Denn wenn der Ärger letztendlich "nur" die Folge einer psychischen Krankheit ist, kann man auf juristischem Weg kaum etwas unternehmen.
Wohnt der Nachbar zu Miete? Evtl. ist es sinnvoll, sich an den Vermieter des bösen Nachbarn zu wenden.
Wohnen die Eltern der Fragetellerin zu Miete? Evtl. ist es sinnvoll, den eigenen Vermieter zum Handeln zu bewegen (Die gemietete Wohnung ist durch die Einwirkung des Nachbarn möglichweweise im Gebrauchswert beeinträchtigt, was eine Mietminderung rechtfertigen würde. Und bei wegbrechenden Einnahmen, werden Vermieter manchmal schnell aktiv ...).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,

nein er hat kein Einkommen, er hat einen Betreuer. Er meinte zur Polizei er hat seine eigenen Gesetze. Er ist nicht psychisch krank sondern laut Polizei drogenabhängig.

Alle wohnen zur Miete, aber bei Mietminderung meinte die Genossenschaft, dass die dies einklagen könnten wenn wir die Miete mindern. Und da auch noch vor Gericht gehen mag ich nicht, vor allem nicht meine Eltern.

Lärmprotokoll wurde schon geschrieben, haben auch alle unterschrieben. Ordnungsamt war auch schon da, geschickt von der Polizei.

Ist es eigentlich eine Morddrohung wenn jemand sagt man stünde auf einer schwarzen Liste ?
Irgendwie lächerlich, aber man weiß ja nie.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Wenn er einen Betreuer hat, ist das ein starkes Indiz dafür, dass strafrechtlich eine "Unzurechnungsfähigkeit" vorliegt. D.h. Anzeigen kann man sich sparen, das läuft dann sowieso ins Leere. Die Frage, ob eine Morddrohung vorliegt, ist dann von rein akademischer Natur. Eine Drohung mit Mord ist strafbar, eine Drohung mit einer sachbeschädigung ("Wohnung demolieren") nicht. Aber wenn der sowieso unzurechnungfähig ist ...

Gibt es denn Anhaltspunkte für Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung? D.h. gibt es irgendwas, das dafür spricht, dass die Drohungen auch in die tat umgesetzt werden?

Bei mir in der Gegend gab es vor ein paar Jahren mal einen Fall, wo ein Geistesgestörter wahllos Passanten auf offener Straße beschimpfte / bedrohte und auch per Post wahllos bundesweit Personen anschrieb und schriftlich beschimpfte / bedrohte, weshalb bei der Polizeistation am Wohnort wöchentlich Anzeigen im Dutzend eingingen. Aber da der Täter geisteskrank war, konnte man ihn nicht bestrafen. Und da es keinen Anhaltspunkt dafür gab, dass die Drohungen einen realen Hintergrund haben, sondern "nur eine gewisse Lästigkeit entfalteten" war eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt auch nicht möglich. Das Ende vom Lied war, dass die Polizeistation am Wohnort ein Rundschreiben an alle anderen Polizeidienststellen im Land schickte, und darüber informierte, dass weitere Anzeigen zweck- und aussichtslos sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Also nun hole ich doch mal etwas aus. Die wohnen knapp über ein Jahr dort. Er mit seiner Mutter und Oma. Die Mutter hat er auch schon mitten in der Nacht verprügelt, sodass diese selbst die Polizei rief.
Er gibt an seine Oma zu pflegen - kassiert also auch Pflegegeld, also denke ich nicht das er als unzurechnungsfähig eingestuft werden kann.

Einen Betreuer hat er wohl deswegen, weil irgendetwas mit dem Auto passiert ist, sei es unter Drogen gefahren, jemanden angefahren oder getötet.

Kurz nachdem die Familie hier einzog stürmten 4 Glatzen durch das Küchenfenster und verprügelten die Familie.
Die kommen aus einer 40km entfernten Stadt, also muss dort auch schon etwas vorgefallen sein.

Er lässt sich auch stets anwaltlich vertreten meinte die Polizei, außer wegen der Volksverhetzung, da musste er persönlich erscheinen. Da mussten wir alle über 60km fahren.

Zudem wollte er mich ja im Beisein der Polizei angreifen.

-- Editiert von Mona-Mia am 09.11.2019 09:16

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Das alles ändert doch nichts an der Einschätzung von @drkabo. Natürlich kann er seine Oma zu Hause pflegen. Wieso sollte er das nicht können? Da es sich um Familienpflege handelt, wird das Pflegegeld vermutlich an die Pflegende ausgezahlt, und wem die das Geld gibt, das ist ihre Angelegenheit. Das schließt nicht aus, das er unter Betreuung steht. Und glaub mir mal, wegen eines Autounfalls, einerlei, weshalb der passiert ist, wird niemand unter Betreuung gestellt.

Zugegeben, ein unangenehmer Zeitgenosse. Aber der Rest, das sind doch nur Mutmaßungen von Dir. Man hat hier was gehört, der hat geredet .... u.s.w.

Wenn er unter Betreuung steht, dann ist die Chance groß, dass er schuldunfähig ist, dass sein Verhalten krankhaft ist. DA wird dann nichts geschehen, leider muss man mit so Fällen leben. Wenn er nicht unter Betreuung steht, dann haben wir den Fall, dass die Betroffenen zwar ein Verfahren gewinnen können, aber auf den Kosten sitzen bleiben, weil bei dem Nachbarn nichts zu holen ist. Da müsst Ihr abwägen, das kann Euch niemand abnehmen.

wirdwerden

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Einen Betreuer hat er wohl deswegen, weil irgendetwas mit dem Auto passiert ist, sei es unter Drogen gefahren, jemanden angefahren oder getötet.


Es handelt sich auch wirklich um einen Betreuer und nicht etwa um einen Bewährungshelfer?

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#7
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das alles ändert doch nichts an der Einschätzung von @drkabo. Natürlich kann er seine Oma zu Hause pflegen. Wieso sollte er das nicht können? Da es sich um Familienpflege handelt, wird das Pflegegeld vermutlich an die Pflegende ausgezahlt, und wem die das Geld gibt, das ist ihre Angelegenheit. Das schließt nicht aus, das er unter Betreuung steht. Und glaub mir mal, wegen eines Autounfalls, einerlei, weshalb der passiert ist, wird niemand unter Betreuung gestellt.


Dann kann man aber auch nicht sagen er wäre nicht zurechnungsfähig. Das meinte ich damit.

EDIT: Also kann man sagen er hat einen Freifahrschein mich umzubringen.


-- Editiert von Mona-Mia am 09.11.2019 20:14

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#8
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Einen Betreuer hat er wohl deswegen, weil irgendetwas mit dem Auto passiert ist, sei es unter Drogen gefahren, jemanden angefahren oder getötet.


Es handelt sich auch wirklich um einen Betreuer und nicht etwa um einen Bewährungshelfer?


Nein, es kam mal einer vorbei am Fenster und meinte zu ihm - Hey, Du hast ja den selben Betreuer wie ich.

EDIT: Das mit dem Auto kam vom Polizisten, der zu ihm meinte was ist eigentlich mit Ihrem Auto und Führerschein und da meinte er - was geht Dich das an, der liegt schon lange bei meinem Anwalt.



-- Editiert von Mona-Mia am 09.11.2019 20:18

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Warum kann man nicht sagen, er sei nicht zurechnungsfähig? Kann ein nicht Zurechnungsfähiger seiner Oma nicht den Poppes abputzen oder aber die Haare kämmen? Was willst Du damit mitteilen? Die Oma bekommt ihr Pflegegeld und was sie damit macht, das geht niemanden was an.

wirdwerden

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ist es eigentlich eine Morddrohung wenn jemand sagt man stünde auf einer schwarzen Liste ? Nein, ist es nicht - es ist überhaupt keine strafrechtliche relevante Bedrohung.
Ich selbst zeigte ihn bereits an bzw. die Polizei, da er uns alle als Juden*******e bezeichnete und drohte er würde uns alle umbringen. Und dabei kam jetzt was genau raus?
Also kann man sagen er hat einen Freifahrschein mich umzubringen. Nein - dann würde er je nach Schuldfähigkeit entweder in einer Haft- oder einer psychiatrischen Anstalt landen. Das Problem oder auch das Erfreuliche ist hier ja, dass er die Schwelle zu einer gewissen Erheblichkeit seiner Taten bisher nicht überschritten hatte. Daher passierte ihm halt bisher nichts. Das heißt aber nicht, dass er alles und jedes tun darf.

-- Editiert von muemmel am 10.11.2019 18:32

-- Editiert von muemmel am 10.11.2019 18:33

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Warum sagt dann die Polizei ich soll eine einstweilige Anordnung nach § 1 GewSchG beantragen ?

Vielleicht weil mein Opa auch totgeschlagen wurde ?

Zitat (von wirdwerden):
Warum kann man nicht sagen, er sei nicht zurechnungsfähig? Kann ein nicht Zurechnungsfähiger seiner Oma nicht den Poppes abputzen oder aber die Haare kämmen? Was willst Du damit mitteilen? Die Oma bekommt ihr Pflegegeld und was sie damit macht, das geht niemanden was an.

wirdwerden


Das Geld interessiert doch nicht, aber wenn so einer Betreuer ist, der nachts seine eigene Mutter verprügelt sodass diese selbst die Polizei ruft, dann verstehe ich nicht das so einer jemanden pflegen darf. Womit stellt man denn dann sicher, dass dieser in seiner Unzurechnungsfähigkeit nicht die Oma abmurkst.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat:

"Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke wird aus Sorge Angst. Angst, dass es weitere Opfer geben könnte. Der Ermordete stand auf einer Schwarzen Liste. "

"Rechtsradikale führen Armin Laschet auf „schwarzer Liste"."



-- Editiert von Mona-Mia am 13.11.2019 12:22

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#13
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Mona-Mia):
Zitat:

"Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke wird aus Sorge Angst. Angst, dass es weitere Opfer geben könnte. Der Ermordete stand auf einer Schwarzen Liste. "

"Rechtsradikale führen Armin Laschet auf „schwarzer Liste"."


Wie man das Kind nennt ist die eine Sache, was man damit vorhat die andere. Ich führe auch eine schwarze Liste
...von Läden, die ich nicht mehr besuche
...von Restaurants in denen ich keinen Fisch mehr bestelle
...und von Leuten, mit denen ich tunlichst keinen Kontakt mehr haben möchte.
Eine Straftat ergibt sich aus den drei oben genannten Sachverhalten aber noch lange nicht.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Mona-Mia):
Warum sagt dann die Polizei ich soll eine einstweilige Anordnung nach § 1 GewSchG beantragen ?

Weil dies derzeit das passenste Rechtsmittel wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Er ist kein Betreuer. Und wieso er seiner Großmutter nicht im Haushalt helfen dürfen soll, das erschließt sich mir beim besten Willen nicht.

wirdwerden

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