Hallo!
Ich habe ein unübliches Problem…. Meine Schwiegermutter und ich haben den gleichen Vor- und Nachnamen. Wir haben deren Haus gekauft, die sind ausgezogen und wir eingezogen. Das Problem: Sie hat einen Nachsendeauftrag und ich kann keinerlei Post erhalten. Ich habe schon seit einer Weile jedlichen Kontakt abgebrochen ( kann den Psychoterror nicht ertragen). Mein Mann hatte bis vor kurzem noch Kontakt und sogar beim zweiten Umzug geholfen (eher aus Erpressung, damit er meine Post mitnimmt). Aber weil er immer erinnert meine Post hier her zu schicken (was noch nie passiert ist) wurde er immer nur dumm angemacht und hat den Kontakt jetzt auch abgebrochen. Jetzt liegen da mindestens drei Briefe von mir (laut Briefankündigung) und weiß nicht was ich machen soll. Laut Anwalt kann man nichts machen außer es käme zum Schadensersatz.
Wenn ich jetzt einen Nachsendeauftrag von dort wieder an mich machen würde, käme das dann an, müsste ich mit Konsequenzen rechnen
Oder eher Anzeige? StGB 246 wegen zurückhalten? Verletzung des Briefgeheimnisses ist glaube schwierig wegen gleichem Namen
Was würdet ihr tun?
Achso das geht seit 17.7.23 so. Haben acht Wochen in der neuen Wohnung gelebt und sind nochmal umgezogen. Statt den alten Auftrag zu entfernen und nur zwischen den neuen Adressen sich nachsenden zu lassen, lassen die den mit der Aussage Pech gehabt und eure Post geht jetzt nach Warburg. Aber in einem Ton….
Eine Stecke sind für uns 1,5 Stunden Fahrt. Das fahre ich nicht um meine abgefangene Post zu erbetteln.
-- Editiert von User am 22. September 2023 11:54
Post abfangen und zurückhalten
Zitat :die sind ausgezogen und wir eingezogen
Hat man denn damals einen Nachsendeauftrag erteilt?
Die hatte sofort einen gemacht und ich hatte mich gewundert, warum wochenlang keine Post kam. Ich habe dann keinen gemacht, weil laut Post die auch zur Schwiegermutter gegangen wäre und habe dann lieber meinen ehemaligen Vermieter gebeten noch ein paar Tage meine Post beiseite zu legen wenn was für mich kommt. Jetzt geht das nicht mehr und meine Probleme damit häufen sich. Habe schon wo es geht Post zu meinen Eltern geleitet.
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Rechtlich: schwierig. Natürlich darf die Post nur die Briefe weiterleiten, die an deine Schwiegermutter adressiert sind. Aber wie soll sie das unterscheiden?
Praktisch: leg dir ein Postfach zu. Ist zwar Mehraufwand, sollte aber funktionieren, weil dann die Postfachadresse die Anschrift ist, die dürfte dann nicht umgeleitet werden.
Zitat :Praktisch: leg dir ein Postfach zu. Ist zwar Mehraufwand, sollte aber funktionieren, weil dann die Postfachadresse die Anschrift ist, die dürfte dann nicht umgeleitet werden.
Den Gedanken hatte ich auch schon. Das spart auch den ganzen Ärger mit der Schwiegermutter
Zitat :Laut Anwalt kann man nichts machen außer es käme zum Schadensersatz.
Und was macht dieser "Anwalt" beruflich?
Zitat :Das fahre ich nicht um meine abgefangene Post zu erbetteln.
Da muss man nicht betteln.
Ich würde eine gerichtsfeste Abmahnung senden, mit strafbewehrter Unterlassungserklärung.
Wenn nichts stichhaltiges zurückkommt, Unterlassungsklage.
Und jenachdem wie die Dame dann drauf ist, kann man danach anfangen es für sie so richtig teuer werden zu lassen.
Die Forderung von Schadenersatz natürlich zusätzlich, wenn denn ein Schaden entsteht.
Gute Tipp, vielen Dank
Statt Postfach will ich einen Nachsendeauftrag zu meinen Eltern machen. Habe diesbezüglich vorhin mit der Post telefoniert und die wollen mir plötzlich helfen ohne Kosten für mich. Bin da mal gespannt was in 3-5 Werktagen rauskommt. Ansonsten greife ich wirklich auf das Postfach zurück den Tipp hatte mir noch keiner gegeben. Ein Problem ist jetzt nur, dass ich nicht weiß welche Briefe jetzt dort sind. Außer die ich per Briefankündigung sehe. Da muss ich dann noch hinterhertelefonieren. Wie Krankenkasse heute.
Gut zu wissen, dass ich gegen sie vorgehen kann. Habe mich richtig ausgeliefert und beherrscht gefühlt.
Hoffe, dass ich es vielleicht noch umgehen kann aber gefallen lassen muss ich mir das zum Glück doch nicht.
Zitat :Ansonsten greife ich wirklich auf das Postfach zurück den Tipp hatte mir noch keiner gegeben
Man sollte dabei berücksichtigen, das wirklich wichtige Post einen dort nicht erreicht.
Mit viel Pech steht dann z.B. irgendwann die Polizei mit Haftbefehl vor der Türe wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe ...
Harry, da bin ich mir nicht so sicher, dass einen wichtige Post über das Postfach nicht erreicht; vor einigen Jahren war das jedenfalls anders. Da kam bei Zustellungen eine Benachrichtigung ins Postfach, wir konnten dann den Brief am Schalter abholen. Geht das nicht mehr?
Dass bei absoluter Namensgleichheit (Vor- und Nachname) es zu Verwechslungen kommen kann, das ist klar. Auch das jemand bei der Konstellation einen an den anderen gerichteten Brief öffnet. Nur, ein Nachsendeantrag muss m.E. die Post annehmen, auch wenn schon einer für die Schwiegermutter existiert. Zumal Ihr ja schon beim letzten Wohnungswechsel keine gemeinsame Adresse mehr hattet. Folglich kann man die Briefe, was die Adressaten angeht, doch schon auseinander halten. Da sehe ich kein Problem. Nur - wir haben ja nicht nur die Post. Wir haben inzwischen so viele private Postdienste.
Ich würde eben für den Notfall durch Nachsendeantrag/Postfach dafür Sorge tragen, dass Du im Krisenfall nachweisen kannst, dass Du alles getan hast, damit Deine Post Dich auch erreicht. Das ist wichtig.
wirdwerden
Zitat :vor einigen Jahren war das jedenfalls anders.
Nö, das war eigentlich noch nie anders? Ins Postfach kommen nur Sendungen die die Deutsches Post befördert und auch nur Briefe. Sendungen aller anderen Zusteller, Großsendungen, Päckchen, Pakete bleiben außen vor.
Zitat :Da kam bei Zustellungen eine Benachrichtigung ins Postfach, wir konnten dann den Brief am Schalter abholen. Geht das nicht mehr?
Das geht immer noch, ist bei Einschreiben etc. - nur wenn ich mir ansehe was die Schalter für Öffnungszeiten haben ...
Harry, ich hab doch nur Deinen Hinweis mit dem Haftbefehl aufgenommen, hoffend, dass sich die Vorkorrespondenz dann im Postfach befindet. Nur, durch die vielen privaten Transportoptionen, die so nach und nach dazu gekommen sind, hat man doch auch bei Namensverschiedenheit gute Chancen, dass einen nur die Hälfte aller Briefe erreicht. Und mal die Zustellungsurkunden in Gerichtsakten angesehen? Gefühlte 50% sind unvollständig oder falsch ausgefüllt, die andere Hälfte zufällig richtig.
Wir haben hier also ein generelles Problem, leider. Man kann sich als möglicher Empfänger nur unvollständig absichern, und als Absender - in wirklich wichtigen Angelegenheiten lasse ich durch Gerichtsvollzieher zustellen oder beauftrage jemanden privat, der genau weiß, wie er einen lückenlose Dokumentation zu erstellen hat.
wirdwerden
das nette ist aber doch, dass derartiges verhindernde Post auch nicht durch den Nachsendeantrag der Schwiegermutter weitergeleitet wird.Zitat :Man sollte dabei berücksichtigen, das wirklich wichtige Post einen dort nicht erreicht.
Mit viel Pech steht dann z.B. irgendwann die Polizei mit Haftbefehl vor der Türe wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe ...
Kann die Post den hier nicht in die Verantwortung genommen werden?
Es kann ja nicht sein, das jeder der zufällig den gleichen Namen wie ich hat, einen Nachsendeauftrag stellen kann und meine Post dann im nirgendwo verschwindet.
Ich würde es bei der Post versuchen, mit der Meldebescheinigung nachweisen das ich dort wohne und das ich keinen Nachsendeauftrag auf meinem Namen gestatte. Vielleicht kann die Post auch die Adresse für Nachsendeaufträge sperren.
Immerhin hat so ein Nachsendeauftrag ja auch die Eigenschaft, das meine Adresse dann auch bei Unternehmen die mich anschreiben geändert wird... danach denkt meine Bank das ich ganz woanders wohne. (Hängt natürlich davon ob, ob ich diese Optionen beim Nachsendeauftrag mit beauftragt habe).
Zitat :Es kann ja nicht sein, das jeder der zufällig den gleichen Namen wie ich hat, einen Nachsendeauftrag stellen kann und meine Post dann im nirgendwo verschwindet.
Ist ja auch nicht so. Nur hier liegt ein Sonderfall vor.
Zitat :Meine Schwiegermutter und ich haben den gleichen Vor- und Nachnamen. Wir haben deren Haus gekauft, die sind ausgezogen und wir eingezogen.
Das, kombiniert mit dem anscheinend nicht berauschend gutem Verhältnis zueinander, hat für das "Problem" gesorgt.
Ja, aber die Adresse der beiden war ja unterschiedlich, auch schon vor den Umzügen. Deshalb sollte eine Differenzierung sogar bei der Post möglich sein. Die Unsicherheit bleibt, darauf hatte ich ja schon weiter oben hingewiesen. Ich ärgere mich seit ca. 20 Jahren in schöner Regelmäßigkeit über die Post. Krassestes Beispiel, hatte ich hier vor Jahren eingestellt: Ladung des Gerichts zu einer Strafverhandlung. Postbote gibt es einer Frau, die im selben Haus wohnt, weil er sich den Gang zum Briefkasten sparen will. Ladung wird nicht weiter geleitet, Betroffener erscheint nicht; es ergeht Haftbefehl. Betroffener wohnt seit vielen Jahren dort, ist männlich, farbig, die auserkorene Botin weiblich, klein, nicht farbig. Angekreuzt auf dem Zustellungsformular war, persönlich übergeben. Stellungnahme der Post: das Gericht sei verantwortlich, so ein kleines Kreuzchen auf der Zustellungsurkunde könne doch nicht diese Folgen haben .....
wirdwerden
Ich will mich mal zu Worte melden, da die Post mein Anliegen gelöst hat.
Mit eurer Idee mit dem Postfach bin ich auf die Idee gekommen einen Nachsendeauftrag von der jetzigen Adresse zu meinen Eltern zu machen. Auf Anfrage von mir ob das ginge wegen etwaigen Überschneidungen, weil ich denke, dass der letzte zählt, habe ich bei der Post nachgefragt und wieder die Lage geschildert. Der nette Mann fand das anscheinend nicht richtig und hat sich mit der Bearbeitungsstelle auseinandergesetzt und für mich den Namen meiner Schwiegermutter storniert. Alles kostenfrei und ohne Probleme. Habe das schriftlich bekommen und gesehen, dass die das doch tatsächlich für 12 Monate! gebucht hatten. Hoffe nur, dass die nicht auch das Schreiben bekommen hat und sich bei der Post beschwert und das Gleiche von vorne losgeht. Aber bis jetzt kam All meine Post an, die ich in der Briefankündigung sehe.
Vielen lieben Dank für eure Antworten. Hat mich auch mental gestärkt
Das hat doch damit nichts zu tun.Zitat :Ja, aber die Adresse der beiden war ja unterschiedlich, auch schon vor den Umzügen.
Mal mit einfachen Worten:
Schwiegermutter Petra Mustermann wohnt an Adresse A und zieht nach Adresse B um. Sie stellt einen Nachsendeauftrag, damit Post an Petra Mustermann, Adresse A jetzt an Adresse B weitergeleitet wird.
An Adresse A zieht Schwiegertochter Petra Mustermann ein. Selbstverständlich wird die Post an die Schwiegertochter jetzt auch an Adresse B weitergeleitet. Aus Sicht der Post absolut korrekt.
Von der Adresse, in der vorher die Schwiegermutter gewohnt hat? Wozu?Zitat :Mit eurer Idee mit dem Postfach bin ich auf die Idee gekommen einen Nachsendeauftrag von der jetzigen Adresse zu meinen Eltern zu machen
Der nette Mann hat also einen fremden Auftrag storniert, für den die Schwiegermutter schon gezahlt hat? Das heißt also, dass die Post an die Schwiegermutter jetzt auch bei Deinen Eltern ankommt?Zitat :Der nette Mann fand das anscheinend nicht richtig und hat sich mit der Bearbeitungsstelle auseinandergesetzt und für mich den Namen meiner Schwiegermutter storniert. Alles kostenfrei und ohne Probleme. Habe das schriftlich bekommen und gesehen, dass die das doch tatsächlich für 12 Monate! gebucht hatten.
Als Schwiegermutter würde ich jetzt einen Anwalt beauftragen.
Zitat :Kann die Post den hier nicht in die Verantwortung genommen werden?
Nö.
Innerfamiliäre Scharmützel sind nicht deren Problem.
Zitat :Ich würde es bei der Post versuchen, mit der Meldebescheinigung nachweisen das ich dort wohne und das ich keinen Nachsendeauftrag auf meinem Namen gestatte. Vielleicht kann die Post auch die Adresse für Nachsendeaufträge sperren.
Du hast den Sachverhalt nicht verstanden ...
Zitat :Hoffe nur, dass die nicht auch das Schreiben bekommen hat und sich bei der Post beschwert und das Gleiche von vorne losgeht.
Naja, die wird schon aktiv werden, wenn ihre Post ausbleibt ...
Zitat :Als Schwiegermutter würde ich jetzt einen Anwalt beauftragen.
Und mit welchen Ziel?
Ich kann mir nicht vorstellen, das die Schwiegermutter in diesem spezielle Fall ein Recht darauf hat hier den Nachsendeservice der Post zu verwenden. Ich finde die Post hat hier nachvollziehbar richtig gehandelt die Weiterleitung zu beenden. Ob die Schwiegermutter nun die Kosten erstattet bekommt ist eine andere Sache.
Denn die Post kann zwischen den beiden Personen nicht unterscheiden (gleicher Name und gleiche Adresse).
Aus meiner Sicht muss die Schwiegermutter hier selbst aktiv werden und ihre Brieffreundschaften anschreiben, um bei denen ihre neue Adresse bekannt zu geben.
Diese Möglichkeit hat die Schwiegermutter.
Die Tochter hat hier im Gegensatz dazu gar keine Möglichkeit mehr mit aktiven Nachsendeauftrag der Schwiegermutter noch Post zu empfangen.
Ich sollte vielleicht anmerken, dass sie nach acht Wochen schon wieder umgezogen sind und die wieder einen neuen Nachsendeauftrag von Wohnung 2 zu Wohnung 3 beauftragt. Der bleibt ja unangetastet. Nur in dem vom Wohnung 1 in Wohnung 2 wurde lediglich „mein Name" entfernt. Die anderen beiden Personen sind noch drin. Die wird auch gar nicht merken, dass da ein Unterschied ist, weil sie ja eh überall ihre Adresse angegeben hat. Und falls doch mal was hier ankommt, kriegt die den ja von uns…
Und Geld gibt es ja nicht zurück, weil der ja immer noch auf zwei Personen aktiv ist und das der gleiche Betrag ist egal wie viele Personen.
Interessanter wäre es bei sich fremden Menschen wo das passieren könnte. Wie ein Max Müller oderähnlichen häufigen Namen
Zitat :Interessanter wäre es bei sich fremden Menschen wo das passieren könnte. Wie ein Max Müller oderähnlichen häufigen Namen
So wie in #5 beschrieben
Zitat :Ich finde die Post hat hier nachvollziehbar richtig gehandelt die Weiterleitung zu beenden.
Nö, hat sie nicht, denn auch die Post unterliegt den Gesetzen dieses Staates.
Sie hätte den Vertrag mindestens erst mal kündigen müssen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
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- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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