Problem mieter/Interessenkonflikt/Eigentümergemeinschaft

8. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb527666-48
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mieter/Interessenkonflikt/Eigentümergemeinschaft

Hallo,
Ich wohne(als mieter) in einer Eigentümergemeinschaft wo, eine mieterfamilie mittlerweile aus Vergnügen konflikte provozieren, da ihr Vermieter klar nur seine Interessen schützt, "Abmahnungen runterstuft auf konflikte"....bald ist Eigentüm versammelung, ....was nun tun um Interessenkonflikte am besten geltend zu machen......bin emotional nicht involviert aber gerechtfertigte abmahnungsgründe (fast/manche schon straftaten) bestehen genug.....Problem ist meiner Meinung nach 'zu nett zu freundlich' für diesen Fall, da ich neu bin und das sehr schätze will ich helfen

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was hast Du in der Eigentümerversammlung zu suchen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Mein dringender Rat : Halten Sie sich da raus!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

In diesem Forum werden Rechtsfragen von Laien diskutiert. Dazu wird aber eine klare, verständliche Darstellung der Frage benötigt. Der Eingangspost ist dazu nicht geeignet. Grammatik und Satzzeichen mag der ein oder andere für entbehrlich halten. Aber mit puren Andeutungen kann niemand hier etwas anfangen.

Um die Frage zu diskutieren, müsste man wissen
1) Was sind das genau für Konflikte?
2) Wer ist involviert und was ist die Position der Beteiligten (Bewohner, Mieter und Eigentümer) zu den einzelnen Konflikten?
3) Gibt es noch Raum für einvernehmliche Lösungen oder ist die Situation bereits eskaliert?

Auf einer solchen Basis ließe sich möglicherweise die Rechtslage einschätzen und Ideen zur einvernehmlichen Lösung herleiten. Grundsätzlich stimme ich meinen Vorschreibern jedoch zu. Mieter haben mit der Eigentümerversammlung nichts zu tun. Daher sind die rechtlichen Möglichkeiten der Mieter erstmal darauf beschränkt, mit dem jeweiligen Vermietern zu kommunizieren. Das kann darin bestehen, diesen mit Fakten (also z.B. Mängelanzeigen) zu versorgen oder diesen unter Druck zu setzen (Klage auf Mängelbeseitigung oder Mietminderung z.B.).

Alternativ könnte man auch direkt bei Vorliegen von Lärmproblemen gegen den Nachbarn vorgehen. Das hat dann aber nichts mit Mietrecht und auch nichts mit der Eigentümerversammlung zu tun.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was hast Du in der Eigentümerversammlung zu suchen?

Als Nichteigentümer und nicht Bevollmächtigter von irgendwem: nichts.



Zitat (von fb527666-48):
was nun tun um Interessenkonflikte am besten geltend zu machen

Wer gegen wen und warum genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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