Psychoterror Mitbewohner: vorzeitige Kündigung?

9. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
anonym034
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Psychoterror Mitbewohner: vorzeitige Kündigung?

hallo. ich habe mal eine Frage mit der Bitte um Weiterhilfe.

Mein Mitbwohner und ich leben zusammen in einer Dreizimmerwohnung. Seit einigen Monaten ist er jedoch dem Joint-Rauchen verfallen, was er zusammen mit seinen Freunden in der Wohnung tat, so dass diese zeitweise wochenlang überbelegt war. Während meiner Abwesenheit hat er einen Gemeinschaftsraum und Türen mit schwarzer Farbe verunstaltet. Letztens randalierte er lautstark unter Alkoholeinfluss und drohte mir "Konsequenzen" an... Gibt es irgendeinen Weg, diesen Psychoterror zu stoppen? Hilft eine Anzeige hierbei weiter, und was kann und darf die Polizei tun? Gibt es vielleicht auch die Möglichkeit, unter diesen Umständen aus dem Mietvertrag vorzeitig auszutreten?

Vielen Dank für die Hilfe.




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Oh Schreck, wer ist der Hauptmieter? Er oder Du ?
Wenn er es ist, würde ich schnellstens Leine ziehen,
wenn Ihr beide Mieter gleichberechtigt seid ,würde ich meinen Teil kündigen.
Und woanders eine Bleibe suchen.

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#2
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

PS: Eine Anzeige bewirkt nach meiner Meinung nur, das Rauschgiftschnüffelhunde die Wohnung durchsuchen.
Diesem Stress würde ich mich nicht aussetzen, wenn ich davon frei wäre.

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#3
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 251x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Ich denke man kann den Mietvertrag für seinen Teil kündigen,und der andere zahlt dann die volle Miete,oder holt sich wieder einen Mitmieter rein.
Ist doch seine Sache, ich für meinen Teil würde schnell umziehen.

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2435x hilfreich)

@sigrid curity
oh nein, so stimmt das eben nicht. beispiel ein ehepaar trennt sich, einer zieht aus, motto: nachmir die sinflut...wenn beide den vertrag unterschrieben haben MÜSSEN beide kündigen. das kann für den, in der wohnung verbliebenen, richtig problematisch werden. gemeinschaftliche unterschrieben, gemeinschaftlich kündigen
sunbee

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#6
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Sigrid, das ist totaler Quatsch und wenn du es nicht genau weißt, sondern nur denkst, solltest du ein bisschen vorsichtig mit solchen Ratschlägen in einem Rechtsforum (!) sein. Bei zwei Hauptmietern kann der Mietvertrag nur gemeinsam gekündigt werden. Und wieso sich der Fragesteller dem Stress mit Rauschgiftschnüffelhunden nicht aussetzen sollte, verstehe ich auch nicht. Ich bezweifele ohnehin stark, dass bei einer Hausdurchsuchung, wenn sie denn überhaupt stattfinden würde, solche Hunde zum Einsatz kämen - das passiert wohl nur in Tatort-Krimis.

Ich würde mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, dass dieser aufgrund der Lärm- und anderen Belästigungen den anderen Mieter abmahnt und damit den ersten Schritt in Richtung Kündigung beider Hauptmieter vorbereitet, sofern das auch im Interesse des Fragestellers ist.

Wenn Anonym zur POlizei geht, muss er sich natürlich auch über die Konsequenzen im Klaren sein. Der andere Mieter wird kaum vor Ort verhaftet und gleich eingesperrt werden, und wenn man dann noch weiter unter einem Dach leben muss, kann das sehr unangenehm werden. Daher würde ich auch den Mieterbund oder besser noch einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Gruß karamel

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#7
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 277x hilfreich)

Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar! Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.

Da kann dann auch mal was falsch rüberkommen, Karamel.

(Gleich gibts Pizza ich wünsch Allseits einen guten Appetit)

Gruss det11

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#8
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Hast ja recht, det. Nur muss man schon aufpassen, dass man nicht sein Halbwissen als Fakt rüberbringt - zumindest nicht, wenn es dem Fragesteller dann letztendlich schaden würde.

Und wieso kriegst du Pizza??? Auch will!!!

<img src=http://www.cosgan.de/images/smilie/nahrung/e060.gif>

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#9
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 277x hilfreich)

Boah, die war gut!

Eine 'Dutchman' von Joeys.
Bestellen wir manchmal vom Büro aus.
Absolut lecker.

Wennst mal da bist, lad ich Dich ein, ok?

Grüsse aus Würzburg an die Karamel von det11

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#10
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Na, darauf werde ich zurück kommen!!!!

<img src=http://www.cosgan.de/images/smilie/nahrung/g025.gif>

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#11
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 277x hilfreich)

Genau die isses, manney, da krieg ich ja gleich nomma Hunger.

:)

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#12
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Hey alle, anonym 034 hat sich seid der Anfrage nicht mehr gemeldet, auch nix klargestellt,ob verheiratet,Untermieter oder was auch immer. Das war am 9.10.05. Warum?
Und die Antworten laufen auf.-
Und Schnüffelhunde gibts nicht nur in Krimis, genauso wenig wie es Kiffer nur in Romanen gibt.

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#13
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Und wieso soll man sich dem 'Stress' nicht aussetzen???

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#14
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 627x hilfreich)

Evtl. kannst Du mit dem Vermieter reden, dass er Euch beiden fristlos kündigt. Denn Du willst ja wohl eh weg. Ich befürchte, wenn beide Personen im Mietvertrag stehen, dass dann für Mietschulden gesamtschuldnerisch gehaftet wird, d.h. der Vermieter kann sich das Geld bei einem holen und der kann dann zusehen, wie er das Geld vom anderen Mieter kriegt.

-----------------
"Chylla"

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