Psychoterror vom Hausmeister, was ist möglich?

14. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Weinrebe
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
Psychoterror vom Hausmeister, was ist möglich?

Angenommen es wäre folgender Fall. Familie (A) zieht in ein Mehrfamilienhaus, einer der Mieter ist Hausmeister (B). Bereits zu Beginn der Mietzeit stellt sich heraus das Hausmeister (B) sich als Eigentümer sieht, das heißt u.a. mehr als 7 Keller in Privatbesitz hat. Täglich die Nachbarn belästigt. Er kontrolliert jeglichen Müll der Mieter, auch sensible Sachen wie Papiermüll, alle Sachen werden direkt in der Tonne ausgepackt und von ihm gesichtet.

Hausmeister (B) akzeptiert kaum einen Mieter, hat aber immer Rückendeckung der Hausverwaltung. Nun beginnt ein regelrechtes Stalking, einige Mieter kündigen daraufhin sogar. Hausmeister (B) stellt sich im EG bei Familie (A) vor die Wohnungstür (lauscht), vor die Fenster. Schaut durch die Fenster oder Rollos. Rückseitig beobachtet er die Familie (A) auf dem Balkon. Er klettert auch ins Beet und legt seine Arme auf die Brüstung, um den kompletten Balkon einzusehen. Hausmeister (B) stellt dazu abwertende Bemerkungen auf. Er hustet mit Absicht vor dem Balkon, äfft Hobbys nach. Fängt plötzlich mit Beschwerden und Gebrülle an.

Irgendwann stellt er die erste Beschwerde, es würde nicht gelüftet. Die verläuft aber im Sande. Dann kommt er von den Balkon der Familie und brüllt (andere Mieter bekommen dies mit!) - das man nicht auf dem Balkon zu sitzen hat. Die Hausverwaltung gibt der Familie (A) zwar recht, unternimmt aber nichts.

Dann kommt Hausmeister (B) und brüllt vor dem Balkon, es würde stinken und er würde sich nun weiterhin beschweren. Den Geruch kann er aber nicht benennen. Er betitelt dann die Familie als "dreckig" und "stinkend". Familie (A) befragt weitere Mieter, Postzusteller, etc.. niemand kann einen "Geruch" feststellen. Trotzdem wird noch einmal eine Grundreinigung gemacht, trotzdem hält Hausmeister (B) daran fest. Die Familie (A) droht jetzt per Brief mit einer Anzeige wegen Verleumdung.

Hausmeister (B) wiegelt nun andere Mieter auf, schießt erneut verbal gegen die Familie. Inzwischen gibt es dann neue Beschwerden, das einige Sachen nicht der Hausordnung entsprechen würden.

Hausmeister (B) hält sich selbst nicht an die Hausordnung. Er umgeht fast alle Punkte die vertraglich festgehalten und ausgehangen sowie Unterschrieben sind.

Wie kann man vorgehen? Ist eine Anzeige möglich? Was sollte man machen? Familie (A) ist in der Gesundheit schwer angeschlagen. Könnte man eventuell Hausmeister (B) filmen, damit man beweise für das Stalking hat. Oft versteckt er sich z.b. an einem Baum um über wirkliche lange Zeit die Familie zu beobachten.

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17261x hilfreich)

Was sollte man machen? Wegziehen. Eine Strafanzeige können Sie knicken - ein Mann, der Ihr Hausmeister ist und außerdem im Hause wohnt, muß gezwungenermaßen "beharrlich Ihre Nähe aufsuchen".
Er hustet mit Absicht vor dem Balkon Na, daß Sie erkennen können, wann jemand mit und ohne Absicht hustet, scheint mir stark übertrieben...
Die Familie (A) droht jetzt per Brief mit einer Anzeige wegen Verleumdung. Ziemlicher Unfug - man kann niemand bei sich selbst verleumden. Verleumdung geschieht stets gegenüber Dritten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Als Ratschlag: Nicht reagieren. Gar nicht. Überhaupt nicht. Auch nicht bei anderen nachfragen ob an den Anschuldigungen etwas dran ist. Solche Leute wollen sich wichtig fühlen und die meisten verlieren die Lust, wenn die Gegenseite nicht wie erwartet reagiert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17261x hilfreich)

Als Ratschlag: Nicht reagieren. Gar nicht. Überhaupt nicht. Das wäre eine Alternative zum Auszug. Mit Mitteln des Strafrechtes ist hier jedenfalls nichts zu erreichen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Hausmeister (B) wiegelt nun andere Mieter auf, schießt erneut verbal gegen die Familie.


Da könnte ja je nach Inhalt durchaus eine Verleumdung vorliegen, das müßte man prüfen.

Zitat:
Nun beginnt ein regelrechtes Stalking, einige Mieter kündigen daraufhin sogar.


Vor dem Hintergrund ist doch unwahrscheinlich, daß die anderen Mieter sich auf die Seite von B stellen. Ergo geben die doch sicher gute Zeugen ab, was B so alles behauptet.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wenn bereits Mieter wegen des Hausmeisters kündigen, sollte das dem Eigentümer mitgeitelt werden.
Direkt, nicht über die Hausverwaltung.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.682 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen