Rasenmähen nach 19 Uhr

24. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
goolli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Rasenmähen nach 19 Uhr

Hallo. Mein Nachbar mäht immer den Rasen nach 19 Uhr. Zuletzt waren die noch um 21 Uhr zugange. Laut Lärmschutzbestimmung unserer Stadt in NRW darf er dies nach 19 Uhr nicht mehr. Jetzt hat seine Frau aber ein Gewerbe als Hausverwalterin und es geht um sein Grundstück/Haus was die vor vielen Jahre geerbt haben, aber selbst nicht bewohnen. Sie halten lediglich das Grundstück in Schuß. Das aber 2-3 die Woche. Und immer das Gleiche: Mähen, Vertikutieren und Düngen. Die arbeitet im Dunkeln unter Baustrahlern !!!

Meine Frage ist jetzt, die sprechen selbst von einem angemeldeten Zweitwohnsitz. Ich bin mir sicher, wenn ich denen sage, ab 19 Uhr dürft ihr nicht mehr im Garten arbeiten, dann wir die Frau sagen, aber wir sind gewerblich hier im Dienst. Wie ist das bei Gewerbetreibenden und deren Zweitwohnsitz?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
Wie ist das bei Gewerbetreibenden und deren Zweitwohnsitz?


Genauso wie bei Angestellten, oder ganz normalen Anwohnern ;)

Die Frage ist, in was für einem Gebiet ihr wohnt, reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet und ob die von Dir zitierte Passage auf euer Gebiet Anwendung findet.
quote:
Laut Lärmschutzbestimmung unserer Stadt in NRW darf er dies nach 19 Uhr nicht mehr.


Kurzer Anruf bei der Gewerbeaufsicht oder beim Ordnungsamt sollte Klarheit schaffen.

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-- Editiert spatenklopper am 24.11.2014 17:14

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Für Gewerbetreibende kann es zwar Ausnahmen bezüglich des Lärmschutzes geben, aber nicht am eigenen Wohnsitz.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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