Hallo,
wo kann man nachschlagen, welche Richtlinien bezüglich Aufstellung von Objekten an der Grundstücksgrenze, z.B. ein Kompost, in Bayern einzuhalten sind (Abstand, Höhe, etc.)
mfg.
H.Broich
Richtline für Bayern
23. September 2002
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Frage vom 23. September 2002 | 17:10
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Richtline für Bayern
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#1
Antwort vom 4. Januar 2003 | 15:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Meines Wissens gibt es eine kleine Broschüre "Nachbarrecht in Bayern", vom IM oder so. Ansonsten im AG-BGB nachschauen.
#2
Antwort vom 12. Oktober 2003 | 13:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteht die Pflicht, eine Gemeinschafts-grundfläche ( Garagenzufahrt) zu kenn- zeichnen, um z.B. fremdes Befahren oder Wenden zu verhindern? Genügt zum Aufstellen der Schilder ein Mehrheitsbeschluss oder muss ein einheitlicher Beschluss gefasst werden?
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