Verkäufer hat 2 Grundstücke nebeneinander. Getrennt durch eine Hecke. Auf dem einen befindet sich sein Haus (linke Seite von der Straße aus), das daneben hat er uns verkauft. Die Hecke steht schon länger als 5 Jahre, genau auf der Grenze und auf seiner Seite zum Haus immer kurz geschnitten. Aber zu unserer Seite steht sie 70cm über. Durch die Maße vom Haus, Grenzabstand zum anderen Nachbarn bleiben uns theoretisch 3.75m für unsere Einfahrt. Nun aber nur noch ca. 3m. Die Nachbarin War schon total hysterisch das wir unsere PflasterFläche in der Einfahrt bis unter die Hecke gezogen haben, wir haben den Eingang zur Seite genau vor ihrer Terrasse.
Wir müssen unser Auto nun immer dicht am Haus parken damit wir unseren Sohn aus dem Kindersitz auf der Heckenseite bekommen. Ausserdem planen wir eine Garage welche nun auch kleiner ausfallen müsste.
Der Nachbar/Verkäufer meint: das hätten wir ja sehen müssen und das haben wir nun mal so gekauft. Die Thuja hecke kann man nicht so tief kürzen, die geht kaputt,also bleibt das so....
Was kann man da machen und wer ist wie weit im recht?
Wir hatten schon angeboten einen Zaun zu ziehen, auf unsere Kosten, obwohl es seine rechte Grenze ist ( von der Straße gesehen) und mit Sichtschutz zu versehen, aber die Frau Nachbarin/Verkäufer hängt so an ihrer hecke.
Rückschnitt Hecke
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Wenn ich mal schnell aus der Hüfte ziehe, würde ich sagen das hier § 26 Abs. 3 Nachbarrechtsgesetz greift.
https://dejure.org/gesetze/NRG/26.html
Aber warte mal, was die anderen noch schreiben.
Es ist ja auch nicht so, dass wegen einem Rückschnitt die komplete Thuja kaputt ist oder geht. Im Gegenteil.
Zitat:
Aber wie erkennt man eigentlich, wie weit eine Lebensbaum- oder Scheinzypressenhecke zurückgeschnitten werden darf? Ganz einfach: Solange die verbliebenen Zweigabschnitte noch ein paar kleine grüne Blattschuppen besitzen, treiben sie zuverlässig wieder aus. Selbst wenn Sie ein paar besonders lange Triebe entlang der Heckenflanken bis in den verholzten, blattlosen Bereich zurückgestutzt haben, ist das noch kein Problem, denn durch den Rückschnitt entstandene Lücken werden in der Regel von anderen, noch austriebsfähigen Seitentrieben bald wieder geschlossen. Ein irreparabler Schaden entsteht erst, wenn Sie die komplette Heckenflanke so stark zurückschneiden, dass kaum noch Zweige mit grünen Blattschuppen vorhanden sind.
Quelle:
https://www.mein-schoener-garten.de/gartenpraxis/ziergaerten/lebensbaum-und-scheinzypresse-rueckschnitt-9951
Das Nachbarschaftsrecht Länderrecht ist: Welches Bundesland?
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Brandenburg
ok.. das ist unserem in SH sehr ähnlich. Also:
1. Fakt: Es besteht Einfriedungspflicht. Sollte sich auf keine Einfriedung geeignigt werden können, wird ein 1,2m Maschendrathzaun gesetzt. Grundsätzlich zahlt der Nachbar der von der Straße aus gesehen links lebt und muss den Zaun auch auf sein Grundstück setzen.
2. Fakt: Hecken können, bei Ortsüblichkeit als Einfriedung gelten.
So.. nun wäre erst mal zu klären, ob die Hecke hier als Einfriedung gilt. Dazu solltet ihr mal bei euch auf dem Amt nachfragen oder mal in der Nachbarschaft schauen. Gibt es da mehrere Grundstücke die per Hecke getrennt sind, dann ist das wohl ortsüblich bei euch.
Wenn die Hecke eine ortsübliche Einfriedung ist und sie nicht auf eurem Grundstück steht, dann habt ihr tatsächlich wenig handhabe außer die Hecke selbst zurückzuschneiden (hier aber vorsicht - dafür gibt es auch Regeln)
3. Hecken dürfen nur eine bestimmte Höhe bei einem bestimmten Grenzabstand haben. Die Regelung entfällt allerdings, wenn sie als Einfriedung gilt.
4. Da euer Nachbar alleine zur Einfriedung verpflichtet ist, ist er auch für den Unterhalt der Hecke verantwortlich. Sprich: er muss sie schneiden. Sollte also geklärt sein, dass die Hecke eine Einfriedung ist, dann sprecht ihn noch mal freundlich drauf an, dass sie zurückgeschnitten wird. Falls dann nichts passiert - nachweisliche Frist setzen. Ich befürchte, bevor ihr selbst groß Hand anlegt solltet ihr euren zuständigen Schlichter kontaktieren. Das hilft meist mehr (und ist häufig auch Voraussetzung dafür) als ein Gerichtsstreit.
Er will ja zurückschneiden, aber er wird nicht weit genug kommen. Er müsste bis zum Stamm beschneiden. Für mich kein Problem aber er hat angst das ihm sein Sichtschutz eingeht.
Wie breit ist sie denn auf seiner Seite? Ich denke, man könnte sich hier wohl auf gleiche Breite für beide Seiten einigen?
Einen gewissen Einschnitt auf Ihrer Auffahrt müssen Sie hinnehmen, wenn die Hecke als Einfriedung gilt. Bis zum Stamm muss er da nicht zurück, wenn die Hecke auf seinem Grundstück oder auf der Grenze steht
Auf meiner Seite ca 70..75cm, auf seiner 10-20cm.
Auf den 30m restliche Hecke ist mir das ja egal..aber da wir nur 3.75m Breite für Garage und Einfahrt haben ist mir das vorne halt nicht so Schnuppe. .. wir haben die Einfahrt nun schon nur auf 3.60m gepflastert. Und Angeboten den Zaum auf unserem Grundstück zu unseren Kosten zu setzen.
Das schizophrene ist ja:
Dort wo die Garage hin kommen soll würde er die Hecke weg nehmen. Damit wir aber die volle Einfahrtsbreite zur Garage haben, kommt ein Zaun mit Sichtschutz nicht in Frage.
-- Editiert von Ghoethe am 16.08.2016 17:45
Bedtsndsschutz dürfte es hier nicht geben, da die Hecke ja auf eurem Grundstück teilweise steht.
Der Überhang kann auch nach Ablauf der Frist entfernt werden, auch ksnn ein Grenzbaum gefällt werden, dass ergibt sich aus § 923 BGB
Absatz 2 nennt auch Sträucher.
Das Gesetz ist so schwammig, dass ich mir vorstellen könnte, dass es hier zutrifft.
Wer auf Nummer sicher geht könnte sich auf § 203 BGB
damit rechte nicht verjähren, allerdings gilt das nur für § 1004 BGB
im Hinblick auf das Recht vom Nachbarn die Entfernung der Beeinträchtigung zu verlangen, man kann allerdings auf seinem Grundstück auch selbst Hand anlegen und das überhänge entfernen, ggfs Anwalt fragen
Bestandsschutz habe ich ja bereits ausgeschloßen, sofern es sich um eine Einfriedung handelt. Die Frage, ob die Hecke auf dem Grundstück des Nachbarn, genau auf der Grenze oder auch auf dem eigenen Grundstück steht wurde noch nicht beantwortet.
Bei einer Einfriedung bestehen allerdings die oben geschrieben Probleme. Bei einer Einfriedung wäre es ok, wenn die Hecke genau auf der Grenze steht. Dann müßte sie halt gepflegt werden im Rahmen des Zumutbaren.
Die Hecke wurde genau auf der Grenze gepflanzt, auf der Hauptseite zu seinem Grundstück ordentlich gepflegt und kurz gehalten, auf jetzt meinem Grundstück aber vernachlässigt und da hat sie sich halt auf (mehr als die doppelte Breite wie seiner seite) verbreitert.
Im Bereich der Einfahrt durften wir die Hecke letztes Jahr bis zum Stamm/ Grundstücksgrenze zurückschneiden. ( unter seiner Aufsicht)
Die Hecke ist jetzt schon wieder sehr gut zugewachsen und nun wollte ich den Rückschnitt nach hinten zur Hinteren Grundstücksgrenze weiterführen, mit Verweis das sie ja nachwächst und das ich den erheblichen Grünabfall gerne selber entsorge. Er meinte aber: nein das möchte seine Frau nicht. Warum ich mir den Stress antun möchte, in 2-3 Jahren möchten Sie wegziehen und dann können wir ja die Hecke zurückschneiden. Der Frau geht es nur noch ums Prinzip.
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