Hallo,
eine Frage zur Beseitigungspflicht, Rückschnitt und Kosten dessen. Der Nachbar hat vor zwei Jahren ein Grundstück vom Eigentümer erworben. Direkt an der Grundstücksgrenze steht eine ca. 6-7m hohe Tanne (sicherlich 20 Jahre alt). Den neuen Nachbarn stört nun der Bewuchs auf seinem Grundstück. Wie ich verstanden habe, kann er den Rückschnitt aber nicht die Beseitigung verlangen. Was passiert wenn der Eigentümer sich zwar weigert, aber den Nachbarn zum Rückschnitt gewähren lässt? Kann der Nachbar die Kosten weiter berechnen? Gilt da nicht das Bestandsrecht oder „gekauft wie gesehen"?
Der Eigentümer hat einfach keine Lust auf eine 6-7m Hohe halbe Tanne und auch keine Lust 6-7m, senkrecht abzuschneiden.
Viele Grüße
Peerless
Rückschnitt Tanne neben der Grundstücksgrenze
23. November 2021
Thema abonnieren
Frage vom 23. November 2021 | 18:58
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 6x hilfreich)
Rückschnitt Tanne neben der Grundstücksgrenze
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. November 2021 | 19:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatGilt da nicht das Bestandsrecht oder „gekauft wie gesehen"? :
Das kann durchaus sein.
Kommt ganz darauf an, welche Regelungen und Gesetze für diesen Baum gelten.
Und jetzt?
Schon
266.641
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
Top Nachbarschaftsrecht Themen
-
39 Antworten