Rückschnitt der Grenzbepflanzung

22. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
aniek99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückschnitt der Grenzbepflanzung

Hallo,

wir haben die überhangende Zweigen der Pflanzen des Nachbars abgeschnitten. (Ohne voherige Rücksprache mit dem Nachbar) Hierdurch ist der Höhe dieser Bepflanzung auch um ca. 25% reduziert worden. (Genau die Äste an unsere Seite der Grundstückgrenze waren es die in der Höhe gewachsen sind.) Der Nachbar möchte jetzt von uns Eigentümer einen Schadensersatz haben weil seine Pflanzen beschädigt sind und weil sein Sichtschutz verloren gegangen ist. Er fordert 50% der Instandsetzungskosten (nur Materialien). Hierunter versteht er die Neu-Errichtung einige Rankgitter zum Sichtschutz.

Der Nachbar droht mit einer Anzeige bei der Polizei wenn wir nicht zusagen. Er begründet es wie folgt: entweder zahlen wir unseren Teil sonst geht er zum Polizei und wird es einklagen. In diesem Fall wird es schließlich für ein Schiedsgericht kommen und die werden zu mindest eine 50% / 50% Kostenbeteiligung fällig.

Ich fühle mich als Eigentümer ein bißchen ver-A..... .

Klar, ich habe keine Lust auf eine Rechtsstreit mit dem entsprechenden Aufwand weil es sich hier um eine Bagatelle handelt aber ich habe auch keine Lust etwas zu zahlen wo er überhaupt keine Anspruch auf hat.
Es geht mir weniger um die Paar Euro mehr um den Prinzip.


Steht meiner Nachbar im Recht??

Wer kann mich mit Rat helfen?

Vielen Dank
Aniek99

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Ja, ihr Nachbar ist schon ziemlich im Recht.

1. Hätten Sie mal vorher mit ihm sprechen müssen.
2. Ein Viertel der Bepflanzung reduzieren ist schon mehr als eben mal Beschneiden.
3. Wieso Eigentümer? Wovon reden wir? Von den Pflanzen. Und die gehören Ihrem Nachbarn.
4. Warum ist es plötzlich eine Bagatelle?

Ich muss Ihnen sagen, ich wäre Ihnen wahrscheinlich auch ziemlich aufs Dach gestiegen. Ich denke, dass sich der Nachbar auch wegen der mangelnden Kommunikation so ärgert.

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#2
 Von 
aniek99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@amtsmeier

Danke für Ihre Reaktion.

zu 1) Stimmt
zu 2) ein viertel der Bepflanzung war an unsere Seite der Grundstückgrenze
zu 3) Ich bin Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses, daher Eigentümer
zu 4) Eine Bagatelle (meine persönliche Meinung) da den Schadensersatz weniger als 250 € betragt.

MfG
Aniek99

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leo Daniel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

...gefunden im anderen Beitrag!

Schneidet der Nachbar fachgerecht, aber nach Ablauf der Ausschlussfrist eigenmächtig die Hecke erheblich zurück, dann kann der Eigentümer in der Regel nicht den für eine Neuanpflanzung erforderlichen Geldbetrag, sondern nur den Betrag einer angemessenen Wertminderung bis zum Nachwachsen der Hecke fordern.
[KG Berlin, 22. Februar 1999, Az: 25 U 6860/98 , NJW-RR 2000, 160 = NZM 2000, 109 ]

Gruß

Leo

-- Editiert von Leo Daniel am 09.04.2004 10:12:33

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#4
 Von 
aniek99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Leo

Danke für die Mitteilung.

Gruß
Aniek

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
1puma
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo,
ich denke Sie haben evtl. rechtzeitig gehandelt. Denn, wenn Sie lange den Zustand geduldet hätten, wäre es Gewohnheitsrecht geworden. Es ist schlimm, was man alles beachten muß. Da viele Gesetze nur das Klageverfahren als rechtzeitige Rechtewahrung vorsehen, kann man entscheiden: Selbsthilfe o. Klage Ich hätte mich auch für Ihre Variante entschieden. Wie gibt es denn so etwas, daß der Nachbar auf dem anderen Grundstück seinen Sichtschutz hat. Das war ein rücksichtloses Verhalten Ihres Nachbarn, der nur seine Rechte wahrnimmt und seine Pflichten verkennt.

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