Ruhestörung ,Hoffest, Wohngebiet

20. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Brigitte40
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)
Ruhestörung ,Hoffest, Wohngebiet

Hallo

Mein Nachbar, der ist Winzer. Wenn er ein Hoffest feiert das auch genehmigt wurde von der Gemeinde, wie sieht das mit den Zeiten der Ruhestörung aus ? Wir wohnen in einem Wohngebiet was ist da erlaubt und was nicht ?
Vielen Dank im Voraus.

lg Brigitta




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 422x hilfreich)

Hallo,
Du kannst das Ganze mit Anwalt auf deine Kosten natürlich weiter vorantreiben. Aber für das Geld wäre in der Zukunft auch ein Kurzurlaub drin, während dieses Festes. Oder Du machst Dich zur "Unperson" für andere Mieter des Wohngebietes. Schließlich findet das nicht jede Woche statt.
Viele Grüße aus Sachsen in der Nähe der Weinstrasse an der Elbe


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#2
 Von 
Brigitte40
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo

Welche Ruhezeiten gelten denn ?
Wie sonst an Wochenenden auch ?

Gruß Brigitta

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

quote:
... das auch genehmigt wurde von der Gemeinde ...

Unabhängig von Ruhezeiten und dem ganzen Kram, der bei privatrechtlichen Streitigkeiten gelten würde, ist es in Fällen, in denen die Gemeinde eine derartige Erlaubnis erteilt, so, dass die Nachbarn als Drittbetroffene diese Erlaubnis anfechten müssen, wenn sich der Winzer im Übrigen an die Auflagen hält.

Die Gemeinde erteilt die Erlaubnis unter Abwägung der Interessen aller Betroffenen. Der Fragesteller hätte in einem Rechtsstreit nur dann Erfolg, wenn der Gemeinde dabei ein Ermessenfehler unterlaufen ist.



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#4
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Eher wird die Gemeinde festlegen, wie lange die Feierlichkeiten dauern dürfen. Und das kann länger sein als die normalen Ruhezeiten.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3799x hilfreich)


Zeiten der Nachtruhe sind unterschiedlich, oft von 22.00 bis 6.00 Uhr. Ob die Gemeinde Ausnahmen gelten lassen kann, weiß ich nicht.

Aber ich schließe mich der Vorgängermeinung an: Es geht um ein 1x jährlich stattfindendes Hoffest, nicht um eine Dauerveranstaltung. Da sollte man auch bedenken, dass eine Weinregion mit solchen Aktivitäten traditionell lebt, dies den Reiz einer Region ausmacht - und auch den Wohnwert.

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