Ruhestörung + Anzeige

22. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
MaxistXXL
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ruhestörung + Anzeige

Hiho.
Ich habe vor einiger Zeit mit Kumpels nen Spieleabend gemacht. Unter meiner Wohnung wohnt ein Mensch, der ziemlich hellhörig ist. Naja wir waren ihm zu laut, und nach einiger Zeit an die Decke klopfen hat jmd an die Tür geklopft. Wir dachten das ist der Nachbar, es war aber der Wachdienst, welcher sich NICHT vorgestellt hat. Aufgrund negativer Erfahrungen liesen wir die Tür geschlossen, sind dann aber leiser geworden. Der Wachschutz kam einige Zeit später mit Polizei zurück, welche nicht viel beanstanden konnte, aber trotzdem eine Anzeige gegen uns aufgenommen hat. Diese soll uns 170€ kosten. Wir haben Einspruch dagegen eingelegt (weil sich der Wachschutz falsch verhalten hat [er hat sich nicht vorgestellt]), und jetzt soll das ganze vors Gericht gehen, wenn wir den EInspruch nicht zurückziehen. Könntet ihr uns da mal helfen wie wir weitermachen sollen?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Eine Frage: Was ist denn das für eine Wohnung, wo ein Wachdienst an die Tür klopft?
Wenn die Polizei nichts zu beanstanden hatte, woher kommt dann die Rechnung?
Was soll denn vor Gericht gehen, wenn die Polizei nichts zu beanstanden hatte?

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#2
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 228x hilfreich)

Plattenbauten und große Hochhäuser (z.B. in Hamburg und Berlin) haben einen Wachdienst/Wachschutz.

Warum ward Ihr nach dem Klopfen an der Tür leiser, wenn Ihr doch gar nicht laut ward?

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#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Was meinst du denn damit, der Wachdienst habe sich nicht vorgestellt? Wie soll er das denn durch die geschlossene Tür machen?

Tatsache ist, dass nicht der Wachdienst, sondern ihr euch falsch verhalten habt. Ihr wusstet ja offensichtlich genau, dass draußen der Wachdienst steht und auch, dass ihr zu laut wart, sonst hättet ihr euren Geräuschpegel anschließend ja nicht gesenkt. Es ist auch nicht der böse Nachbar, der so empfindlich ist (Menschen sind nicht hellhörig, höchstens Gebäude), sondern ihr, die ihr eben über Zimmerlautstärke zu nächtlicher Zeit gelärmt habt.

Ich würde zahlen, mir das merken und gut ist. Ein Gerichtsverfahren, das ihr verliert, kommt deutlich teurer.

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#4
 Von 
Kapitän Haddock
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 174x hilfreich)

Erst einmal klären von wem die Anzeige überhaupt kommt.

Polizei oder wer?

Denn der sogenannte Wachdienst hat überhaupt keine Rechte auch nur irgendwas zu fordern, es sei denn ihr begeht Hausfriedensbruch!

Wenn ihr die Tür nicht aufmacht ist es auch gut.

@Karamel Blödsinniges Geschreibsel!!!

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#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Fragt sich, wer hier Blödsinn schreibt: Es ist doch völlig egal, ob der Wachdienst oder ein Nachbar Anzeige erstattet hat. Darüber hinaus schreibt der Fragesteller eindeutig, dass das der Wachdienst war. Und zwar wegen Ruhestörung und nicht, weil er nicht eingelassen wurde. Natürlich muss man weder den Wachdienst noch sonstwen reinlassen. Und weil der Wachdienst das auch weiß, hat er deshalb doch wohl die Polizei verständigt. Das hätte er auch ohne den vorherigen Kontaktversuch auch gleich machen können. Nur hätte der Fragesteller die Anzeige möglicherweise durch Reaktion auf das Klopfen des Wachdienstes umgehen können, dann hätte dieser um Ruhe gebeten und sich nicht die Polizei zur Hilfe rufen müssen.

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#6
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

@käptn, beim letzten Satz ruhig ma an die eigene Nase fassen.
Ich schätze karamels Antworten sehr.
Immer sehr sachlich und gut recherchiert.
Was man von deinem geschreibsel nicht gerade behaupten kann

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#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

@Dreamer: danke für die Blumen ;)

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#8
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 213x hilfreich)

Kann mich Dreamer66 nur anschließen. :)

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