Ruhestörung !!!

17. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)
Ruhestörung !!!

Hallo zusammen

Meine beste Freundin und deren Mann haben einen Winzerbetrieb an der Mosel. Die wollen dieses Jahr zum ersten mal ein Winzer Hoffest machen und haben das auch von der Verbandsgemeinde genehmigt bekommen. Da Sie wie viele in Deutschland Streit mit dem Nachbar hat, hat sie eine Frage.

Wie sieht das mit den Ruhestörungszeiten aus, das Fest geht von Freitags bis Sonntags ?
Bleibt das wie immer 22 / 23 Uhr ?

LG Melanie

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120228 Beiträge, 39854x hilfreich)

Ich würde jetzt behaupten, das man diesbezüglich mal in der Genehmigung nachlesen sollte.
Gibt es dort keine Ausnahme, gelten bezüglich der Ruhezeiten die Regeln der Gemeinde in der das stattfindet. Auch dort könnten Ausnahmen geregelt sein, da solche Feste ja durchaus üblich in der Gegend sind.

Eventuell bleibt ja noch die Möglichkeit nachträglich eine Erweiterung der Genehmigung zu bekommen.





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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

fragen zur Ruhestörung sind immer sehr schwierig zu beantworten.

Wenn das Fest genehmigt worden ist, muss auch der Nachbar damit leben! Ob er um Mitternacht noch die dröhnenden Baßboxem hinnehmen muss, steht auf einem anderen Blatt!
Da ein Hoffest genehmigt wurde und kein Musikfestival, sollte man hierauf Rücksicht nehmen!

Der Nachbar wäre sicher sehr froh, wenn er davon vorher Informiert wird - und vielleicht sogar eine Einladung erhält...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120228 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:
Für ein Fest bis 22 Uhr braucht man keine Genehmigung.

Das ist in dem Zusammenhang natürlich völliger Blödsinn ...





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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120228 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:
Eine Ruhestörung durch Geräusche eines Festes können erst nach 22 Uhr vorliegen.

Auch das ist nicht richtig.

1. Wie kommst du auf 22 Uhr? Jede Gemeinde kann Begin und Ende der Ruhezeiten frei festlegen. Und für Festivitäten sogar die Ruhezeiten reduzieren.

2. Auch außerhalb der Ruhezeiten können Geräusche eines Festes eine Ruhestörung darstellen. Denn nur weil die Ruhezeiten nicht gelten, darf man nicht beliebig viel Lärm verursachen.





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