Ruhestörung durch Bäckerei

9. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Christian M
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Ruhestörung durch Bäckerei

Guten Tag,
wir habe in der Nachbarschaft eine Bäckerei. Die Arbeitszeiten sind von ca.20.00 bis 6.00 Uhr.
Es entstehen die tollsten Geräusche wie: Klappern, Poltern, Knallen, Brummen ,Stimmen, Musik, Klimaanl. usw.
Alle Geräusche sind nicht sehr laut, aber sie nerven doch ganz schön.
Im Sommer ist ein Schlfen bei offenem Fenster nicht möglich.
Meine Frage ist, was kann ich dagegen tun??
Die Bäckerei befindet sich in einen Wohngebiet.
Gibt es Urteile o.ä.?
Ich möchte mich gerne außergerichtlich einigen, doch hätte ich gerne ein paar Argument bei einem Gespräch um evtl. der Sache etwas Nachdruck zu verleihen.
Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten.

Vielen Dank

Christian




21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Ich glaube kaum, dass du da Recht bekommen wirst. Die Bäckerei ist doch sicher alteingesessen, vielleicht sogar schon dagewesen, ehe du in die Gegend gezogen bist? Dann haben auch die sowas wie Bestandsschutz. Und eine Bäckerei gehört durchaus in ein Wohngebiet, auch wenns ein Gewerbebetrieb ist.

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#2
 Von 
Christian M
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ja die Bäckerei war schon da. Soll das heißen das sie Lärm machen dürfen nur weil sie evtl. Bestandsschutz haben??
Gruß
Christian

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#3
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 55x hilfreich)

Nee, das nicht, aber das du später kamst bedeutet auch, dass du zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages die Bedingungen um deine Wohnung herum kanntest! Insofern hätte dir also die Existenz der Bäckerei bekannt gewesen sein müssen. Und dass jeder Gewerbebetrieb mehr oder weniger Lärm macht (je nach Art des Gewerbes), das sollte bekannt sein... Ich sehe da eher schlechtere Chancen für dich. Sorry. Anderenfalls bitte ich um entgegenstehende Rechtsprechung(shinweise). Trotzdem alles Gute!

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#4
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe auch mal in einem Gewerbegebiet - direkt neben einem Steinmetz - gewohnt. Dies wurde damals schriftlich im Mietvertrag festgehalten... eben mit der Bemerkung, Mietminderung o.ä. wäre nicht möglich.

Davon mal abgesehen, empfanden wir es nie als Belästigung, was vielleicht daran liegt, dass die normale Arbeitszeiten haben und abends halt Ruhe ist. Ich denke, da kann man nichts machen...

Fran_zi

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#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 862x hilfreich)

Nach meinem Wissenstand besteht ein antiquiertes Nachtbackverbot.
Vor 4 Uhr darf nicht gearbetiet werden.
So war es zumindest immer.
Bäckereien können aber unter Umständen Sondergenehmigungen beantragen.
Das Gewerbeaufsichtsamt oder auch die Bäckerinnung
wissen das sicher.
Regionale Unterschiede mag es auch geben.

Ansonsten bin ich aber auch der Ansicht, wie
andere User hier: die Bäckerein war schon da.
Und wenn die Lage einem nicht gefällt , muss man die Konsequenzen ziehen.

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#6
 Von 
Christian M
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

HAllo, dass erstaunt mich etwas. Ich konnte mir nicht vorstellen das eine Bäckerei nachts in einem Wohngebiet Lärm machen darf. Ich dachte es gibt soetwas wie Nachtruhe.
Wenns darum geht was zuerst da war, ist es wohl das Haus. Es ist ca. 120 Jahre alt. Da gabs noch keine Bäckerei. Seit mehr als 50 Jahren ist es im Fam. besitz.

Mir ist ein Urteil bekannt wo Morgens um 5 oder 6.00 Uhr ein Laden beliefert wurde,
der " Lärm" der Hebebühne und der Elektr. Ameise die Anwohner störte, ein Gericht entschied der Laden darf erst ab 7.00Uhr beliefert werden.
Gruß Christian

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#7
 Von 
guest-12302.03.2010 16:07:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

Das Thema ist zwar schon alt, aber was hier geschrieben wurde ist nicht ganz richtig. Ich hatte das gleiche Problem, habe eine Messung vom Umweltamt machen lassen und bin im Recht. In meinem Nachbarhaus war seit mehr als 30 Jahren eine Bäckerei. Sie ist nachts aber definitiv zu laut und es wird sich jetzt etwas ändern.
Dass eine Bäckerei dort schon vorher war, spielt keine Rolle!!!!!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 862x hilfreich)

Zitat: Dass eine Bäckerei dort schon vorher war, spielt keine Rolle!!!!!

Aber es spielt moralisch (und gesellschaftspolitsch) betrachtet schon eine Rolle.
Denn wenn man in ein Mischgebiet zieht, weiss man, dass es dort auch Gewerbe gibt, und kann nicht hinterher daran arbeiten, deren Existenz zu vernichten.
Der Geräuschpegel der trotz Isolierung etc. bleibt, lässt sich nicht wesentlich reduzieren.


-- Editiert von odil am 24.03.2006 15:22:25

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#9
 Von 
dph
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Dann darf ich in einem nicht ordentlich isolierten Haus halt keine Bäckerei eröffnen. Du willst mir nicht ernsthaft erzählen, dass ein ganzes Haus von 5 Mietparteien auf seinen Schlaf verzichten soll, weil ein Bäcker zu laut backt!?
Die Geräuschpegel liegen bei über 60 dB... Ab 45 dB ist Lärm gesundheitsschädlich!

Was wäre meine Alternative bzw. die Alternative aller anderen Mieter? Ausziehen? Horrende Kosten für Küchenumbau und Umzug? Und was macht mein Vermieter? Soll er das Haus leer stehen lassen? Was ist mit seiner Existenz?

Es hat seinen Grund, dass es bestimmte Auflagen gibt. Und glaube mir. Man kann bei diesem Lärm nicht schlafen!

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#10
 Von 
Aio
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo alle zusammen, aus folgendem Anlass grabe ich mal diesen alten Artikel aus.
Zur Situation: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus wo sich im Erdgeschoss eine Bäckerei befindet. Hier wohne ich jetzt knappe 2 Jahre. Nach anfänglichen schwierigkeiten, habe ich mich auch an den Aarbeitslärm gewöhnt, über den Arbeitslärm kann ich mich ja auch nicht wirklich beschwären, immerhin wusste ich ja bei meinem Einzug das in diesem Haus eine Bäckerei ist. Mein Schlafzimmer ist hinten raus (Garagenhof), und gerade im Sommer bin ich gezwungen mit offenem Fenster zu schlafen, da sich der Backofen quasi genau unter meinem Bett befindet. Im Winter super, im Sommer ist dies jedoch eine Qual. Über die Zulieferer beschwäre ich mich auch nicht, die sind zügig wieder weg und dann wäre normalerweise Ruhe. Und nun zum eigentlichen Problem, woran ich mich einfach nicht gewöhnen kann. Jeden morgen ab 4 Uhr, kommen die Kunden der Bäckerei auf den Garagenhof gefahren. Bis 6 können das schon so 10- 15 Fahrzeuge sein (Vom Auto bis zum Motorrad Kategorie Rennbrötchen)). Ich habe schon mit dem Bäcker wie mit vereinzelten Kunden gesprochen, denen es zufiel ist das Auto auf der Straßenseite zu parken und die 50 Meter zu laufen. Hinzu kommt das vereinzelte Leute auch noch die Motoren laufen lassen. Kann ich dagegen was machen?

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 516x hilfreich)

Garagenhof absperren?
Andere Möglichkeit - wenn ein Motor läuft, dann könnte ja der Schlüssel stecken - Auto also wegfahren.

PS: Du hättest für deine Frage lieber ein neues Forum aufmachen sollen, bei den Antworten vermischt sich sonst alles mit früheren Anfragen/Antworten usw.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.05.2011 15:06:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
guest-12327.05.2011 15:06:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:
Dies wird von der TA-Lärm aber gar nicht erfasst.
Eine Klage gegen die Bäckerei wird auf keinen Fall zum Erfolg führen.

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-- Editiert am 27.05.2011 11:39

von Zeisig am 27.05.2011 11:36



"Als Industrie- und Gewerbelärm wird sowohl der Lärm von großen Industriebetrieben als auch der von kleineren Handwerksbetrieben (z.B. Bäckereien, Tischlereien, Schlossereien u.a.), also Lärm von Anlagen oder Teilanlagen, bezeichnet. Zum Gewerbe- bzw. Industrielärm zählt neben dem Lärm, der beim Produktions- bzw. Herstellungsprozess entsteht, auch der Lärm des Verkehrs von Straßen- und Schienenfahrzeugen auf dem Betriebs- oder Werksgelände sowie der Lärm des Liefer- und Kundenverkehrs ."
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/hauptlaermquellen/gewerbelaerm.html


TA-Lärm:

7.4 Berücksichtigung von Verkehrsgeräu-
schen
Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrund-
stück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in
Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage
entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage
zuzurechnen und zusammen mit den übrigen
zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen
bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu
erfassen und zu beurteilen. Sonstige Fahr-
zeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück
sind bei der Ermittlung der Vorbelastung zu
erfassen und zu beurteilen. ...

...


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""

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
guest-12327.05.2011 15:06:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
guest-12327.05.2011 15:06:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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