Liebes Forum,
meine Nerven liegen völlig blank und ich hoffe, dass mir jemand mit eigenen Erfahrungen/ Wissen helfen kann.
Seit 10 Jahren lebe ich in einem Haus (Baujahr 2000; bewohnt durch Eigentümer und Mieter) mit insgesamt 11 Parteien. Das Haus ist sehr hellhörig, obwohl es ein Neubau ist!
Seit Mai diesen Jahres werde ich durch eine Wohnungseigentümerin über mir, Tag und Nacht durch den sehr lauten Fernseher gestört und komme gar nicht mehr zur Ruhe.
2011 sprach ich sie erstmals mehrfach darauf an. Eine wirkliche Besserung trat nicht ein.
Inzwischen ist es aber so, dass ich den Fernseher in jedem Raum meiner Wohnung (ich bin Mieterin) höre. Im Mai war es dann so arg, dass ich sie nachts um 0.00 Uhr anrief und bat den Fernseher auf Zimmerlautstärke zu stellen. Es folgte eine 30-minütige Diskussion ihrerseits. 10 Tage später rief ich sie nachts um 23.00 Uhr an, bat erneut um Leiserstellen des Fernsehers. Seitdem komme ich nicht mehr zur Ruhe, da Tag und Nacht immer wieder der Fernseher in meiner gesamten Wohnung hörbar ist. Auf den Vorschlag, es mit Kopfhörern zu versuchen kam diese Antwort: "Seh ich gar nicht ein, dass ich mir Ihretwegen Stöpsel in die Ohren stecke!"
Meine Vermieter hatte ich über das Problem informiert und sie gebeten, sich darum zu kümmern. Die Antwort: Ich solle mit der Nachbarin sprechen und wenn das nicht fruchte, könne ich ja überlegen einen Anwalt einzuschalten.
Inzwischen bin ich beim Mieterverein, der meine Vermieter angeschrieben hat und ihnen mitteilte, dass es ihre Aufgabe sei, sich darum zu kümmern.
Es passiert einfach nichts ... Der Lärm
über mir geht immer weiter und ich bin am Rande meiner Kräfte und Nerven!
Eine neue Wohnung suche ich schon, doch es ist nicht so einfach und ich möchte auch nicht vom Regen in die Traufe kommen. Bis ich eine neue Wohnung habe, möchte ich aber in Ruhe in meiner Wohnung sein können.
Welche Möglichkeiten habe ich noch?
Verzweifelte Grüße
Tautropfen
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Ruhestörung durch Fernseher
Hallo Praktikant,
quote:
Leider darf nicht geantwortet werden, weil es nicht fiktiv sondern in der Ich-Form geschrieben ist...
Deine Antwort verstehe ich nicht: Andere Nutzer schreiben doch auch in der Ich-Form!?
Fragende Grüße
Tautropfen
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ab 22 Uhr die Polizei rufen wegen Ruhestörung, notfalls auch mehrmals.
Irgendwann haben die Beamten dann auch den Kaffee auf und nehmen die Flimmerkiste mit.
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Ansonsten wäre auch Mietminderung ein Thema ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Mietminderung! Dann wird der Vermieter sich der Sache sicher mal annehmen...
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Erst einmal vielen, vielen Dank an alle, die mir bisher geantwortet haben!
Angeblich haben die Vermieter die Frau auch schon zwei Mal angerufen und sie aufgefordert den Fernseher spät abends leiser zu stellen, aber es ändert sich nichts. Und ich möchte vor allen Dingen auch am Tage meine Wohnung nutzen können. Zurzeit ergreife ich wirklich nur noch die Flucht. Meine Wohnung ist zu einem Alptraum geworden!
Mietminderung ist auch bereits durch die Anwältin des Mietervereins meinen Vermietern per Schreiben angekündigt worden. Doch es wird problematisch, wenn dazu Zeugen nötig sind, da tagsüber die anderen Parteien im Haus arbeiten ...
In jedem Fall werde ich jetzt wirklich die Polizei rufen, wenn es wieder nach 22.00 Uhr laut ist, dann ist zumindest schon einmal ein Zeuge da und vielleicht bewirkt es etwas, wenn die Polizei sie nachts einmal "besucht" - wobei ich bei dieser Frau inzwischen daran zweifle ...
Hat jemand von Euch Erfahrung, wie es mit einer Unterlassungsklage, bzw. einer einstwiligen Verfügung vor sich geht und was genau es bedeutet?
Vielen Dank und liebe Grüße
Tautropfen
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In jedem Fall werde ich jetzt wirklich die Polizei rufen, wenn es wieder nach 22.00 Uhr laut ist, dann ist zumindest schon einmal ein Zeuge da und vielleicht bewirkt es etwas, wenn die Polizei sie nachts einmal "besucht" - wobei ich bei dieser Frau inzwischen daran zweifle ... Wie schon erwähnt - wenn die öfter kommen müssen, nehmen die halt den Fernseher mit. Den kriegt sie dann nach Zahlung eines Bußgeldes wieder, aber vermutlich möchte sie das dann auch nicht noch mal erleben...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 25.07.2014 00:14
Um wieviel kann man die Miete bei so einem Fall mindern? 10%? Gibt es da eine Tabelle/Richtlinien?
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" "
Das sind Einzelfallentscheidungen es werden zwischen 20 und 50 % als angemessen angesehen.
z.B.:
quote:
Maßgebend ist die Zimmerlautstärke. Diese ist eingehalten, wenn die Geräusche außerhalb einer abgeschlossenen Wohnung nicht mehr oder kaum noch wahrnehmbar sind (LG Berlin DWW 1988, 83). Da diese Geräte einen Lautstärkeregler besitzen, kann die Zimmerlautstärke leicht eingehalten werden, so dass jeder Nachbar erwarten kann, während und außerhalb der Ruhezeiten nicht belästigt zu werden (LG Hamburg WuM 1996, 159). Das AG Braunschweig (WuM 1990, 147) erkannte wegen lautstarker Musik aus der Nachbarwohnung bis in die Nacht 50 % Mietminderung zu.
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Hallo,
mittels Video läßt sich das doch auch gut dokumentieren, da braucht es keine Nachbarn. Sicher hast du auch eine gewisse Regelmäßigkeit bemerkt(Lieblingssendungen oder Lieblingszeit) ... zu denen ich mir (nicht verwandte) Zeugen einladen würde. Mit freundlich erreichst du hier nichts mehr. Schaffe Fakten mit Mietminderung und Klageandrohung. Anders geht es wohl leider nicht. Günstige Vertreter hierfür ist der örtliche Mieterverein oder ein auf Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Grüßele Farnmausi
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