Ruhestörung - was kann ich gegen den Mieter und Vermieter machen?

21. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Verzweifelte_74
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)
Ruhestörung - was kann ich gegen den Mieter und Vermieter machen?

Hallo,
seit ca. 9 Monaten ist ein neuer Mieter unter mir eingezogen. Leider hört er die ganze Zeit Musik und die Bässe stören mich sehr, mittlerweile habe ich starke Schlafstörungen weil er keine Rücksicht nimmt. Der Mieter hat schon durch die Hausverwaltung ein Schreiben bekommen, mit seinem Mieter habe ich auch schon gesprochen, habe auch schon mehrere Schreiben in den Briefkasten geworfen- zwecklos. Gestern habe ich dann einfach um 23.50 Uhr geklingelt, weil ich durch diese Musik nicht schlafen konnte, natürlich hat er mir nicht die Tür geöffnet. Mir reicht es jetzt, ich habe die Schnauze voll und möchte gerne wissen was ich gegen den Mieter und Vermieter (Ausrede: nicht vor Ort, was soll ich machen?) machen kann? Ich bin Eigentümerin der Wohnung, in der ich seit 8 Jahren wohne und noch nie Probleme mit den unteren Nachbarn hattte. Der Typ nimmt keine Rücksicht und hört immer Musik, sogar wenn er im Garten sitzt. Man merkt regelrecht wenn er nicht da ist- aber auch sofort wenn er da ist. Die Bässe schallen in meine Wohnung. Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß Verzweifelte_74

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

Polizei rufen!?

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#2
 Von 
BellaMorte
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ein ziemlich ähnliches Problem habe ich auch seit März mit den Nachbarn über mir. Ich habe es auch freundlich persönlich versucht, wurde aber angelogen ("wir gucken gar kein TV!") oder unangemessen angemacht...
Habe mich über die Verwaltung an den Vermieter meiner Nachbarn gewandt, die sich aber bisher noch nicht gemeldet haben...
Was sinnvoll ist, ist ein Lärmprotokoll zu schreiben mit Art und Uhrzeit, Dauer der Störung und Zeugen 8wichtig!).
Was man bei Untätigkeit der Vermieter tun kann, weiß ich leider auch nicht :-( Vielleicht hat ja jemand noch einen guten Tip...

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Der Vermieter ist nicht der Täter.
Kann Vermieter oder Verwalter oder Polizei... für das Fehlverhalten eines Anderen haftbar gemacht werden ?

Hilf vielleicht eine
einstweilige Verfügung ?




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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Der Vermieter ist nicht der Täter.
Kann Vermieter oder Verwalter oder Polizei... für das Fehlverhalten eines Anderen haftbar gemacht werden ?

Hilf vielleicht eine
einstweilige Verfügung ?




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#5
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Hatte das selbe Problem. Lärmprotokoll ist gut und schön, doch die Zeugen kannst Du vergessen. Mir sagte damals auch die Hausverwaltung, meine Anwältin und die Polizei, dass sollte die Sache mal vor Gericht kommen, wird es für die Gegenseite sehr leicht sein, die Zeugen zu verwirren. Wer weiß schon genau, außer dem Mieter, der leidet, was man man und wie laut gehört hat?

1. Immer die Polizei rufen, den Namen der Beamten aufschreiben und bei denen Anzeige erstatten. Auch darauf achten, dass bevor sie bei dem Lärmverursacher klingeln, sie erstmal in Deine Wohnung kommen, um den Lärm selber zu hören.

2. Wie gesagt, Lärmprotokoll führen (Zeugen schaden nichts, bringt aber nichts vor Gericht) und zwar detailiert. Ist nervig, aber schon wichtig. Im Protokoll auch die Polizeibesuche mit den Namen der Beamten und dass Du Anzeige erstattet hast, protokollieren.

3. Mit dem Lärmprotokoll, sowohl die Hausverwaltung als auch deinen Vermieter anschreiben und sie informieren, dass Du einen Anspruch auf Mietminderung hast und diesen Anspruch jetzt wahr nehmen wirst, sollte sich innerhalb einer festgelegten Frist (reicht zwei Woche mit festem Datum), die lage nicht bessern.

4. Vor all dem aber bitte, sich juristisch beraten lassen. Da kann ich nur die Mitgliedschaft beim Mieterverein empfehlen außer, Du hast eine Rechtschutzversicherung mit Mietrecht.

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Franceska,
die Posterin ist Eigentümerin und kann daher ihre Miete nicht mindern, da sie keine hat.
Eigentümer müssen auf ihre Mieter einwirken, dass sie die Hausordnung einhalten (Kündigungsgrund).
Aber es ist trotzdem ein schwieriger Fall (Beweise usw.).

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#7
 Von 
Verzweifelte_74
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Vermieter muss dafür Sorge tragen, daß sein Mieter sich an die Regeln hält- und hat man als Eigentümer nicht mehr Rechte?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,
bin auch Eigentümerin einer Wohnung. Ich würde der Hausverwaltung und dem Vermieter richtig Druck machen. Mit meinem Anwalt. Wie ist es mit den anderen Eigentümern bzw. Mietern im Haus? Die stört der Lärm bestimmt doch auch? VG

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