Schaden durch Baumfällung

7. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.08.2010 20:38:28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden durch Baumfällung

Ich habe auf meinem Grundstück, direkt an der Grenze einen Baum gefällt. Dieser fiel nicht so wie er sollte und beschädigte Sträucher bei meinem Nachbarn. Ich habe mich natürlich direkt mit ihm in Verbindung gesetzt um die Sache zu klären. Wir verblieben so das er ein Angebot erstellen lässt, sodass ich immer noch die Möglichkeit gehabt hätte ein evtl. kostengünstigeres Gegenangebot einholen zu können. Nun bin ich von der arbeit nach hause gekommen und der Schaden wurde durch eine von ihm beauftragte Fachfirma beseitigt. Von dieser Firma soll ich seiner Aussage nach nun eine Rechnung erhalten und diese auch begleichen.

Da ich nun nicht die Möglichkeit hatte selbst einzugreifen um die Kosten zu minimieren ist mir die Rechtslage unklar.

Wie muss ich weiter vorgehen ?

mfg


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
clausimaus
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich würde erst einmal abwarten.
wenn eine Rechnung kommen sollte, dann zum Anwalt gehen und
auf die Schadenminderungspflicht des Nachbarn hinweisen.
und für die Zukunft eine Rechtsschutzversicherung abschliessen.

Gruss Clausimaus

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#2
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Wie ist eigentlich der zeitliche Abstand zwischen dem wo der Schaden erstanden ist und der Schadensbeseitigung?

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12308.08.2010 20:38:28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der schaden ist ca. 6 Tage nach dem entstehen beseitigt worden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

dem Nachbarn steht eine zeitnahe Schadensbeseitigung zu!
Irgendwelche Spielchen mit Vergleichsangeboten, MyHammer etc. sind unangemessen. Vor allen Dingen wenn man eine (Hausbesitzer-)Haftpflicht hat und die solche Kleinigkeiten zahlen.

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" Gruss aus Offenbach"

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#6
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Haftpflichtversicherung ist wohl gleich NULL beim TE?
Im übrigen, da es sicherlich um Privatleute handelt bedarf es keiner EU-Weiten Ausschreibung. Der Geschädigte hat natürlich ein Recht darauf, daß der Zustand seines Gartens/ Hecke so herzurichten ist wie es vor dem Baum"fall" war.
Da der TE aber es anscheinend versäumte unabhängig ein Angebot einzuholen ist es nur verständlich das der Geschädigte ( zu Recht ) handelte.
Das Argument des TE er könnte vieleicht ein kostengünstigeres Angebot einholen
als der Geschädigte spielt keine Rolle.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Sträucher zerstört, Sträucher ersetzen, mehr nicht!



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