Hallo, zwischen dem Grundstücke zum Nachbarn wurde eine Stützmauer vom diesem auf unserem Grundstück errichtet mit unserer Zustimmung (wegen einer Kellergarageneinfahrt auf unserer Seite). Nach fast 30 Jahren ist ein Baum auf dem Nachbarsgrundstück sehr groß geworden und die Wurzeln (eine hat den Durchmesser von 10cm) haben sichtbar einen Teil der Stützmauer angehoben und beschädigt. Der Nachbar stellt sich stur und bezweifelt die Schadenursache, obwohl diese wirklich offensichtlich ist und weil es sonst keinen anderen Baum gibt. Um in der Sache weiter zu kommen muss ich wohl ein sog. Wurzelgutachten einholen. Einen Rechtsanwalt möchte ich noch nicht einschalten, um die gefährdeten nachbarlichen Beziehungen nicht ganz zu zerstören. Außerdem möchte ich durch das Gutachten 100%ige Sicherheit haben für meinen Schadenanspruch. Akzeptiert der Nachbar nach dem Gutachten diesen Befund immer noch nicht, geht es nur mit einem Rechtsanwalt weiter. Können die Kosten dieses Gutachtens noch mit in den Schadenanspruch, den mein beauftragter Rechtsanwalt nun durchsetzen soll, eingefügt werden? Falls die Stützmauer neu erstellt werden muss (die verwendeten Steine gibt es nicht mehr), möchte ich (aus verständlichen Gründen) diese nicht mehr auf meinem Grundstück stehen haben. Der Nachbar hat nach mir gebaut und die Erlaubnis von mir erhalten, weil diese dadurch kürzer wurde. Ist daraus jetzt ein Gewohnheitsrecht geworden oder kann ich das verlangen?
Schaden durch Baumwurzeln
24. Oktober 2023
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Frage vom 24. Oktober 2023 | 14:39
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 1x hilfreich)
Schaden durch Baumwurzeln
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2023 | 19:35
Von
Status: Unbeschreiblich (37767 Beiträge, 6307x hilfreich)
Ja, die können zum Schadensersatzanspruch gehören.ZitatKönnen die Kosten dieses Gutachtens noch mit in den Schadenanspruch :
Ja, das kannst du verlangen.Zitatkann ich das verlangen? :
Hast du deinen Nachbarn aufgefordert, die beschädigte Mauer zu reparieren? Gibt es dazu Schriftverkehr?
Oder was bedeutet---stellt sich stur---?
#2
Antwort vom 24. Oktober 2023 | 20:19
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 1x hilfreich)
bei einer ersten persönlichen Diskussion habe ich den Nachbarn auf die Wurzeln als Schadenursache hingewiesen, der alllerdings schiebt die Ursache dem "Frost" zu, also keine Akzeptanz als Verursacher obwohl die Wurzeln sichtbar sind. Deshalb habe ich noch keine Aufforderung zur Schadenbeseitigung gestellt und deshalb erst das Gutachten, dann die Aufforderung dazu. Erst einmal direkt schriftlich von mir, wenn das nicht funktioniert muss ich das einem Anwalt übergeben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Oktober 2023 | 11:30
Von
Status: Weiser (17905 Beiträge, 6038x hilfreich)
So ganz abwegig ist das auch nicht. Es kann durchaus sein, dass Frost das Mauerwerk geschädigt hat und dann die Wurzeln erst einen Angriffspunkt bekommen haben. Wäre ich dein Nachbar würde ich auch nicht einfach deiner Diagnose zustimmen.Zitatder alllerdings schiebt die Ursache dem "Frost" zu, :
Ohne Gutachten geht hier gar nichts. Das hat nichts mit "auf Stur stellen" zu tun sondern ist ganz normale Vorgehensweise. Du behauptest etwas, dann solltest du es auch beweisen.
Erst nach dem Gutachten kann man weitersehen.
#4
Antwort vom 25. Oktober 2023 | 11:39
Von
Status: Unbeschreiblich (37767 Beiträge, 6307x hilfreich)
...und dann hoffen, dass du nicht auf den Kosten (auf allen) sitzenbleibst. Das persönliche Gespräch --- ist ja meist nur der erste Schritt. Du sagst SO und der Nachbar sagt SO. Kein Dritter war dabei und was tatsächlich gesagt wurde, bleibt umstritten/streitig. Schriftlich gibt es nichts.ZitatErst einmal direkt schriftlich von mir, :
ICH würde ihm nun eine schriftliche Aufforderung zur Schadensbeseitigung mit Fristsetzung schicken, auch auf weitere Schritte hinweisen.... dann nach Fristverlauf weiter vorgehen... immer alles schön schriftlich.
Ein *Wurzelgutachten* (von wem?) sagt evtl., dass die Wurzeln alleinige Ursache für den Schaden an der Mauer sind--- aber wer sagt, dass der Nachbar den Schaden auf deinem Grundstück auch beseitigen muss?
Der Nachbar könnte sich uU ein *Frostgutachten* erstellen lassen, das evtl. nur darin die Ursache sieht.
Und dann?---seid ihr noch keinen Schritt weiter, aber vermutlich nimmt sich dann jeder einen Anwalt... und irgendwann (evtl. vor Gericht) gibts einen Vergleich... denn so enden solche Streitigkeiten häufig.
Immerhin hätten dann Gutachter und Anwälte an beiden etwas verdient...

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