Schadenersatz wegen Katze

14. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
olaf1223
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)
Schadenersatz wegen Katze

Mein Nachbar lässt immer seinen Hund frei im Hof herumlaufen. Er verhält sich halt recht hundetypisch und bellt immer wieder meine Katze aus und jagt sie durch die Gegend. Neulich hat sie ihm daraufhin ein paar mit den Krallen verpasst.

Der Nachbar verlangt jetzt, dass ich die Tierarztrechnung begleiche.

Kann er das?

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Ärgert der Nachbar?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Ist das euer gemeinsamer Hof?
Ist das frei Herumlaufen lassen von Katzen und Hunden durch eine Hausordnung eingeschränkt?

Wenn nein, ist der Halter der Katze zu Schadensersatz verpflichtet.

Bei einer freilaufenden Katze wird aber sicher eine Tierhaftpflichtversicherung bestehen?

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
olaf1223
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)

Gemeinsamer Hof. In der Hausordnung steht nichts zur Tierhaltung.

Käme der Katze evtl. ein Recht auf Notwehr zu?

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Katzenrechte sind in unserer Rechtsordnung nicht verankert.

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"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
olaf1223
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)

Aber der Streit ging ja immer wieder von dem Hund aus, der sich ihr gegenüber aggressiv aufgeführt hat. Wenn dann ein Tier arttypisch reagiert, kann man das doch nicht mir anlasten.

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Auch der Hund hat arttypisch gegen die Katze reagiert, wie du ja im ersten Posting selbst schriebst.
Beide Tiere liefen frei rum.
Beide haben sich normal gegeneinander verhalten.

Rechtlich sind beides Sachen ihrer Eigentümer, die für den durch diese Sachen angerichteten Schaden haften müssen.

Wenn du tatsächlich keine Versicherung für deine Katze abgeschlossen hast, sei froh, dass es diesmal nur die Kosten für ein paar Kratzer sind.

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"Heike aus Bochum"

-- Editiert am 14.02.2010 12:54

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#6
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Natürlich kann er das machen, nur würde ich als Katzeneigentümer diese Vorderung ignorieren. Vieleicht wäre es von Vorteil gewesen den Hund anzu leinen ( selbstschutz!)

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#7
 Von 
olaf1223
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)

Ist es denn überhaupt angemessen, mit den paar Kratzerchen mit dem Hund gleich zum Tierarzt zu gehen? Und dann eine Rechnung von 49,50€ zu präsentieren? Und dann müsste er überhaupt mal nachweisen, dass es meine Katze gewesen ist.

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#8
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Natürlich muss der Nachbar erst einmal beweisen, dass der Schaden von deiner Katze verursacht wurde. Es könnte ja auch eine andere freilaufende Katze gewesen sein.
Andererseits ist eine Katze meines Wissens nach in der normalen privaten Haftpflichtversicherung mit versichert. Es wird keine extra Tierhalterhaftpflicht benötigt. Melde den Schaden deiner Versicherung. Wenn sie zahlt, sind Nachbar und du glücklich. Wenn sie nicht zahlt, ist Nachbar sauer auf die Versicherung und nicht auf dich.
Der Versicherungsbeitrag erhöht sich dadurch nicht für dich.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#9
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

quote:
Ist es denn überhaupt angemessen, mit den paar Kratzerchen mit dem Hund gleich zum Tierarzt zu gehen? Und dann eine Rechnung von 49,50€ zu präsentieren?
Ja, das ist es. Habe selber Katzen und einen Hund und diese haben dem Hund auch schon eine gewischt bzw. hatten meine Kater schon Kontakt mit anderen freilaufenden Katzen.

Katzen haben unter ihren Krallen und auch im Maul eine unendliche Vielzahl von Keimen, Bakterien und sonst noch was. So eine "kleiner Kratzer" kann sich arg entzünden und dem betroffenen Tier starke Schmerzen verursachen. Der Hudn wird wahrscheinlich eine Antibiotikaspritze bekommen haben und ggf. noch weitere Tabletten, die dann noch der Hund nehmen musste. Da sind leider schnell € 50 weg.

Um des lieben Friedens willen: Ruf doch bei deiner Haftpflichtversicherung an und erkundige dich, ob so etwas mit versichert ist. Selbst wenn es nicht deine Katze war (wie willst du selbst feststellen, dass sie es nicht war?) und die Versicherung würde den Schaden tragen, dann lasse doch den SChaden ausgleichen. Du kannst ja den Hundehalter darauf hinweisen, dass du nicht meinst, dass es deine Katze war, aber du trotzalledem - wegen guter Nachbarschaft und so - den Schaden ausgleichen willst. Vielleicht findet ihr dann gemeinsam im Gespräch eine Lösung, wie man ggf. so einen weiteren Vorfall vermeiden kann.

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"Scientia potentia est.
Mein Beitrag darf gerne bewertet werden."

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#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn es keine Zeugen für den Vorfall gibt, wird die Haftpflichtversicherung wohl kaum regulieren (allenfalls aus Kulanz und wegen des niedrigen Betrages).

Wie bereits erwähnt. Es ist fraglich welche Katze der "Täter" war.

Die Hundehalterin ist in Beweisnot.

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#11
 Von 
Kimsa
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Olaf,

aus rechtlicher Sicht sehe ich das wie mein Vorredner (Stefan), der/die Hundehalter/in würde im Ernstfall vermutlich in Beweisnot geraten, solange Du der gestellten Vorderung nicht freiwillig nachkommst.
Ob Du dieses in nachbarschaftlicher Hinsicht tun solltest, will ich aus der Ferne nicht beurteilen, das solltest Du besser können als ich, sollte es sich jedoch lediglich so lapidar verhalten wie Du schreibst, empfinde ich die Vorgehensweise Deines Nachbarn schon auch als suspekt. Mir persönlich würde an seiner Stelle nicht einfallen, so einen Bohei aus der Angelegenheit zu machen und Dir eine Tierarztrechnung vorzulegen. ... Zumindest nicht, sofern mir weiterhin an einem guten, nachbarschaftlichen Verhältnis gelegen wäre. Meine Meinung.

Alles Gute

Kimsa

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#12
 Von 
TochterX
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von olaf1223):
Ist es denn überhaupt angemessen, mit den paar Kratzerchen mit dem Hund gleich zum Tierarzt zu gehen? Und dann eine Rechnung von 49,50€ zu präsentieren? Und dann müsste er überhaupt mal nachweisen, dass es meine Katze gewesen ist.

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Mir wär's ja schon peinlich, meinen Hund als totales Weichei zu outen, ehrlich! :) Na ja, 2010, da ist er ja wohl schon himmelwärts gefahren.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Hören Sie auf die Uraltdinger aus dem Keller zu graben!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119445 Beiträge, 39726x hilfreich)

@TochterX
Keine Freunde oder warum kramt man für ein bisschen "blabla" massenhaft alte Beiträge raus?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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