Schäden durch Baustelle vom Nachbarn: wie friedliche Lösung finden?

6. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Araucana
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden durch Baustelle vom Nachbarn: wie friedliche Lösung finden?

Liebe Forengemeinde,

Auf dem Nachbargrundstück sind Spundwände gesetzt worden, die bei mehreren Nachbarshäusern Schäden verursacht haben. Wir hatten erdbebenartige Zustände in den Häusern.

Der Bauherr hat uns auch vorher einen Gutachter geschickt, um zu dokumentieren, welche Schäden schon vorhanden sind, um hinterher nicht für Altschäden aufkommen zu müssen.

Obwohl wir mehrfach Schäden beim Bauherrn angezeigt haben, die durch die Baustelle entstanden sind, hat dieser kein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben und auch sonst nicht reagiert. Am Telefon hieß es immer jaja, natürlich kommen wir für die Schäden auf. Getan hat sich nichts.

Ich habe dann ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das den Gesamtzustand des Hauses nach den Tiefbauarbeiten wiedergibt. Ein Gutachten mit Ursachenklärung war mir zu teuer, außerdem hatten wir ja das erste Gutachten vor den Bauarbeiten. Für mich sind dann die Unterschiede in den Gutachten die Schäden, die die Baustelle verursacht hat.

Blöderweise ist der erste Gutachter im 10 min *******sgalopp durch das Haus und sagt jetzt, dass es ja viel mehr Vorschäden gegeben hätte und außerdem hätte ich ja alle 5 Jahre streichen müssen, und wenn ich das nicht getan hätte, müsste ich ja sowieso den Maler selber zahlen.

Kurz: man versucht mich jetzt hier massiv herunterzuhandeln mit dem offenen Vorwurf, ich würde mich auf Kosten des Bauherrn sanieren wollen. Unsere Häuser hier sind alle 10 Jahre alt.

Das Ganze ist schon beim Anwalt und der Ton ist bereits relativ scharf zwischen den beiden Anwälten.

Gibt es aus eurer Sicht eine Möglichkeit, ganz neutral festzustellen wie hoch mein Schadensersatzanspruch ist? Ich kann ja nix dafür dass der erste Gutachter schlampig gearbeitet hat. Ich möchte deswegen aber auch nicht über den Tisch gezogen werden. Dieser Gutachter möchte jetzt sein erstes Gutachten zugunsten des Bauherrn revidieren, das sehe ich aber ehrlich gesagt nicht ein. Und meinen Gutachter akzeptiert die Gegenseite nicht.

Wie bekomme ich denn überhaupt ein Gefühl dafür was mir zusteht? Muss ich dafür wirklich vor Gericht?
Oder fällt euch noch was Schlaues ein, das ich nicht bezahlen muss?
Eigentlich kann es ja nicht sein, dass mein Haus beschädigt wird und ich muss dann noch dafür streiten, dass alles fair zugeht und ich überhaupt Schadensersatz bekomme.

Es wäre toll wenn ihr ein paar Ideen für mich hättet, danke im Voraus!

Ärgert der Nachbar?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Araucana):
Gibt es aus eurer Sicht eine Möglichkeit, ganz neutral festzustellen wie hoch mein Schadensersatzanspruch ist?

Ja, nennt sich "Gerichtsverfahren".



Zitat (von Araucana):
Und meinen Gutachter akzeptiert die Gegenseite nicht.

Logisch.



Zitat (von Araucana):
Wie bekomme ich denn überhaupt ein Gefühl dafür was mir zusteht?

Entweder durch eigenen Kompetenzerwerb oder durch hinzuziehen kompetenter Fachleute.



Zitat (von Araucana):
Oder fällt euch noch was Schlaues ein, das ich nicht bezahlen muss?

Kompetente Fachleute arbeiten in der Regel nicht kostenfrei - da eine Ausnahme zu finden dürfte wohl eine Herausforderung sein ...



Zitat (von Araucana):
und wenn ich das nicht getan hätte, müsste ich ja sowieso den Maler selber zahlen.

Richtg, eine Besserstellung schließt das Gesetz aus.
Wenn die Wand also schon "durch" war, ist das neu streichen schlicht kein Schaden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Araucana
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

„ Richtg, eine Besserstellung schließt das Gesetz aus.
Wenn die Wand also schon "durch" war, ist das neu streichen schlicht kein Schaden."

Zitieren geht am iPad anscheinend nicht, daher so.

Was heißt „durch"?

Bei der Gegenseite wird das Argument so benutzt, dass zB wenn ein Riss durch die Baustelle entstanden ist und ich nicht innerhalb der letzten 5 Jahre gestrichen hätte, ich das komplett übernehmen müsste.
Sie wollen einen Nachweis haben wann ich das letzte Mal gestrichen habe und wenn das länger als 5 Jahre her ist, müssten sie nichts übernehmen.

Ist das so?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Araucana):
Sie wollen einen Nachweis haben wann ich das letzte Mal gestrichen habe und wenn das länger als 5 Jahre her ist, müssten sie nichts übernehmen.

Das ist natürlich Unfug, denn es gibt da keine fixe First.



Zitat (von Araucana):
Was heißt „durch"?

Renovierungsbedürftig in Anlehnung an die mietrechtlichen Regelungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Araucana):
Das Ganze ist schon beim Anwalt und der Ton ist bereits relativ scharf zwischen den beiden Anwälten.
Es liegen 2 Gutachten vor. Es sind 2 Anwälte beteiligt. Einer traut dem anderen nicht. Das sieht nach Klage aus. Ein Anwalt wird seinem Mandanten zur Klage raten. Gibts auch vor Gericht Streit über die Gutachten, könnte das Gericht einen Dritten, also einen Gerichtsgutachter beauftragen.
Das alles ist ein friedliches Verfahren, vermutlich am Landgericht. Dann gibt es eine Entscheidung, zb. einen Vergleich...ein Urteil usw.usf....und evtl. oder auch weitere Instanzen.

Welcher Gutachter hat denn eine Schadenshöhe beziffert? Und um wie viel Millionen € streitet man sich?
Für wie viele Nachbarn wurde ein Beweissicherungsverfahren VOR Beginn der Bauarbeiten beauftragt?

Wieso geht es um die Malerarbeiten? Gibts etwa Haarrisse in Wänden?
Zitat (von Araucana):
Obwohl wir mehrfach Schäden beim Bauherrn angezeigt haben,
Was habt ihr also gefordert als *Schadensersatz*? €€€

-- Editiert von User am 06.08.2022 19:09

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Araucana
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben gar keinen Schadensersatz in € beziffert, sondern eine Wiederherstellung.

Mit einer finanziellen Forderung tue ich mich eben sehr schwer weil ich nicht weiß was angemessen wäre.

Keiner der Gutachter hat den Schaden finanziell beziffert.

4 der Nachbarn hatten der Gutachter vor Baubeginn da. Und ich schätze es geht um 10-20.000€ pro Haus maximal. Es sind nicht nur Haarrisse, aber Risse, die der Maler spachteln kann.

-- Editiert von User am 06.08.2022 21:37

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#7
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1722 Beiträge, 378x hilfreich)

Zitat (von Araucana):
Der Bauherr hat uns auch vorher einen Gutachter geschickt, um zu dokumentieren, welche Schäden schon vorhanden sind, um hinterher nicht für Altschäden aufkommen zu müssen.

Gute Sache, aus Sicht des Bauherren.
Zitat (von Araucana):
Blöderweise ist der erste Gutachter im 10 min *******sgalopp durch das Haus und sagt jetzt, dass es ja viel mehr Vorschäden gegeben hätte und außerdem hätte ich ja alle 5 Jahre streichen müssen, und wenn ich das nicht getan hätte, müsste ich ja sowieso den Maler selber zahlen.

Schlechte Situation für den "Schlecht"achter.
Zitat (von Araucana):
Das Ganze ist schon beim Anwalt und der Ton ist bereits relativ scharf zwischen den beiden Anwälten.

War zu erwarten.
Zitat (von Araucana):
Für mich sind dann die Unterschiede in den Gutachten die Schäden, die die Baustelle verursacht hat.

Dazu müsstest Du aber das erste Gutachten kennen. Liegt es Dir vor?
Zitat (von Araucana):
Wie bekomme ich denn überhaupt ein Gefühl dafür was mir zusteht? Muss ich dafür wirklich vor Gericht?
Oder fällt euch noch was Schlaues ein, das ich nicht bezahlen muss?

Entweder den langen gerichtlichen Weg gehen oder eine Vergleich schließen.

Sofern es Dir das erste Gutachten nicht vorliegt, was normal wäre, lass es Dir geben. Dann mit DEINEM Gutachten Vergleichen und die Kosten für die Sanierung ermitteln.
Sofern die Gegenseite darauf eingeht (Vergleich), wäre es die für beide beste Lösung.

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#8
 Von 
Araucana
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das erste Gutachten liegt mir vor. Da steht nicht wirklich viel drin an Schäden. Und zB an der Fassade „keine Feststellung", der zweite Gutachter hat einen Riss gefunden.

Das soll jetzt plötzlich alt sein. Ob der erste Gutachter das einfach nicht gesehen hat oder das tatsächlich ein neuer Schaden ist kann ich einfach nicht beurteilen. Da sind einige Schäden, die mir selbst nicht aufgefallen wären. Aber dafür gibt es ja Gutachter….

Jetzt will die Gegenseite, dass der erste Gutachter nochmal kommt. Kann er gerne tun, aber was soll das bringen? Er hat schon auf dem Papier dem zweiten Gutachten widersprochen mit Aussagen, die sich nicht mit seinem ersten Gutachten decken. Das wird nicht besser mit einem zweiten Ortstermin (den er angedroht hat auch alleine durchzuführen, wie ist mir allerdings schleierhaft, am Ende steht der plötzlich bei mir im Garten und schaut durch die Fenster??)

Achja und ein Angebot für die Sanierung der Differenz Schäden habe ich schon, allerdings ist das leider viel zu wenig konkret „genaue Mengen werden während der Sanierung ermittelt". Obwohl es aus meiner Sicht zu gering ausgefallen ist wurde mir davon nur ein Bruchteil angeboten. Das konnte ich so nicht akzeptieren.

Ich werde mir nochmal ein anderes Angebot machen lassen.



-- Editiert von User am 07.08.2022 09:32

-- Editiert von User am 07.08.2022 09:34

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Araucana):
Wir haben gar keinen Schadensersatz in € beziffert, sondern eine Wiederherstellung.
Ich verstehe den Bauherrn. Der erklärt sich bereit, Schadensersatz zu zahlen. Wiederherstellung von was habt ihr verlangt?
Zitat (von Araucana):
Keiner der Gutachter hat den Schaden finanziell beziffert.
Der 1. sowieso nicht.
Der 2. Gutachter hat danach WAS festgestellt? Einen Riss und noch was, von dem niemand weiß, seit wann das vorhanden ist?
Erdbeben artige Erschütterungen lösen nicht immer Schäden aus.

Man streitet nun über 1 Riss und evtl. notwendige Malerarbeiten? Oder?

Ich meine, beide Gutachter haben ihre Aufgabe erledigt. Deine Aufgabenstellung für den 2. Gutachter war vermutlich unpräzise.
Zitat (von Araucana):
Aber dafür gibt es ja Gutachter….
Nun ja, denen muss man den richtigen Auftrag geben. Dann können die das. Dann können die auch einen Vergleich aushandeln, nachdem sie ordentlich gestritten haben.
Zitat (von Araucana):
wurde mir davon nur ein Bruchteil angeboten. Das konnte ich so nicht akzeptieren.
Moment bitte.
Du meinst jetzt, einen Bruchteil von WAS kannst du nicht akzeptieren?
WER hat dir nun wie viel € angeboten? Die Gegenseite/der Bauherr?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Araucana
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht natürlich nicht nur um einen Riss, sondern um viele. Der Riss in der Fassade war nur ein Beispiel.

Dass es Schäden gegeben hat bestreitet nicht einmal die Gegenseite.

Das Problem ist, dass ich nicht schon wieder selbst Geld für einen Gutachter ausgeben möchte, für einen Schaden, der mir zugefügt wurde. Das muss doch der Verursacher machen. Und der möchte natürlich so wenig wie möglich zahlen und wird auf keinen Fall einen neutralen Gutachter bestellen.

Wird wohl nicht ohne ein Verfahren gehen, wenn ich mir das so durchlese….

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Araucana):
Das Problem ist, dass ich nicht schon wieder selbst Geld für einen Gutachter ausgeben möchte,
Verständlich, wozu auch?
Zitat (von Araucana):
Wird wohl nicht ohne ein Verfahren gehen, wenn ich mir das so durchlese….
Doch, das geht. Ich meine, es liegt an dir. Denn du kannst entscheiden, ob du das gegnerische Angebot annimmst, evtl. noch ein bisschen nach oben verhandelst--- und dann wäre Ende. Gütliche Einigung=Vergleich.

Mal zusammengefasst:
(nach deiner Schilderung) hat der Verursacher=Gegner nichts falsch gemacht. Es wurde vom 1.GA xyz festgestellt. Nun gibt es vom Gegner ein Angebot in €. Das ist dir zu niedrig. WOFÜR zu niedrig? Du hast kein belastbares Gegenangebot in €, worüber man verhandeln/sich vergleichen könnte.
Zitat (von Araucana):
Am Telefon hieß es immer jaja, natürlich kommen wir für die Schäden auf.
So ist das. Du hast aber nichts in € gefordert und nichts per 2. Gutachten in € feststellen lassen.
Der Bauherr KONNTE noch nicht *aufkommen*.

Was noch außergerichtlich geht: Von einem Malerbetrieb (oder welche Schäden gibts noch??) ein Angebot machen lassen. Das kannst du dem Gegner vorlegen. Damit könnte man zu einem außergerichtlichen VERGLEICH kommen. Die beiden Gutachter und ihre Gutachten wären raus, die Anwälte kämen zur Ruh...

Aber es könnte auch noch teurer für dich werden...und dauern, bis etwas beseitigt wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Araucana
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, ja stimmt. Ich war auch mit dem ersten, unkonkreten Angebot einer Malerfirma nicht glücklich. Mein Anwalt meinte wir nehmen das trotzdem weil wir wollen, dass die Gegenseite den Maler beauftragt, dann ist der Betrag am Ende unwichtig, sondern die Beseitigung der Schäden das Ziel.
Vielleicht war das ein Fehler.

Ich werde jetzt nochmal versuchen ein konkretes Angebot zu bekommen, von einer anderen Firma. Ob ich damit allerdings noch etwas bewirken kann weiß ich nicht, man hat sich ja schon auf das aus meiner Sicht deutlich zu niedrige erste Angebot eingeschossen.

Vielleicht nochmal zum Verständnis: das erste Angebot hatte keine genauen Maße (obwohl die da waren hatten die nichts ausgemessen) und deswegen den Satz drin dass sich die Kosten nach den genauen Maßen richten werden. Daher war das eher eine Zusammenstellung an Leistungen unter Vorbehalt und kein bindendes Angebot.

Ich habe mich hier auf meinen Anwalt verlassen….

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Araucana):
Daher war das eher eine Zusammenstellung an Leistungen unter Vorbehalt und kein bindendes Angebot.

Nun, aktuell ist es nicht wirklich einfach ein verbindliches Angebot im Bereich Bau- und Handwerk zu bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Araucana
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt! Wobei bei Malerarbeiten müsste das ja noch machbar sein. Die Variablen in diesem Angebot waren die Maße, nicht irgendwelche Baustoffe, deren Preise jeden Tag anders sind….

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Araucana):
Wobei bei Malerarbeiten müsste das ja noch machbar sein.

Naja, letzte Woche ein Angebot erhalten, statt dem Preis stand bei der Farbe nur "zum tagesaktuellen Beschaffungspreis" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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