Schnee räumen, Parken und Musizieren ...

30. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
iiyama
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 21x hilfreich)
Schnee räumen, Parken und Musizieren ...

Hallo,

ein Haus, in einem recht kleinen Örtchen. Anwohner die hier gross geworden sind.

Kurz zur Situation, es ist eine reine Wohngegend. Die Einfahrt zum Haus grenzt an ein Nachbargrundstück. Die Einfahrt muss laut Plan 3m sein, ist aber nur 2,70. Da sie noch abschüssig und mit Bogen behaftet ist, muss man immer Rückärts einparken.

Das ist gerade bei Regen und Schnee ein Problem.

Nun komme ich mal zum eigentlichen.

Die Nachbarn, die das angrenzende Grundstück haben, Parken grundsätzlich auf dem einzigen freien öffentlichen Parkplatz. Wenn sie dann noch etwas zurückgesetzt Parken, ist ein rauskommen kaum möglich. Manchmal parkt dann noch ein Besucher der familie dahinter. Fragt man höflich ob man den Wagen wegsetzen könne, bekommt man zur Antwort, wenn Du nicht fahren kannst, kann ich nix dafür. Man muss dabei erwähnen, das der Wagen dann bereits gegenüber der schon schmalen Ausfahrt steht, weniger als 5 M in der Kuve. Vieleicht 1-2m.

Weiterhin sind genau diese Nachbarn so cool drauf, das sie in der an der Grundstückseigenen Hecke in bis zu 30cm Höhe, Metallpfosten eigerammt haben. Rutscht man bei Glätte auf dem abschüssigen Boden mit dem Wagen, landet man in den Stangen....

Die gleichen Nachbarn sind es auch, die trotz Schnee und Glätte den Weg nicht räumen, nicht mal ansatzweise, auch nicht bei Aufforderung.

Zu guter letzt spielt der Sohnemann Trompete im örtlichen Schützenverein. Täglich übt er 1-2 Stunden, egal wie das Wetter ist, er macht dazu immer schön die Balkontür auf, die dann zu den anderen angrenzenden Häussern zeigt, damit auch alle was davon haben. Auch Sonntags, auch an Feiertagen ... Was die Nachbarn uns sagten, er spielt seid 8 Jahren so, ohne Besserung... Tolle Aussichten.

Ok, meine Fragen:

- Da das Bauamt sich für die Sache nicht interessiert, wegen der 2,70m, weil sie, so die Aussage, das Geld von der Erschliessungsgesellschaft nicht bekommen würden. Wer ist dafür zuständig ?

- Sind derartige nicht sichtbare Selbstbewährungsstangen in einer Hecke erlaubt ?

- Wie schaut es aus mit Fremdanzeigen bezgl. des Parkens ?
- Wer ist für die Schneeräumung zuständig ?
- Musizieren auch Sonntags mit offener Balkontür?
- Kann jemand einen öffentlichen Parkplatz so in Beschlag nehmen ?
(Wenn man dort parkt und wegfährt dauert es keine Minute dann ist der Platz dort wieder belegt, von denen. Ausserdem haben sie vor dem haus 2 Parkplätze, einer davon ist aber wegen einer Bebauung nicht zugänglich. Diese Bebauung dient auch dazu, die Einfahrt des Weges weiter einzuschränken.)

Hoffe auf Hilfreiche Antworten. Danke



-- Editiert am 30.12.2009 15:06

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Die Einfahrt muss laut Plan 3m sein, ist aber nur 2,70.

Wessen Einfahrt auf wessen Grundstück?
Wer hat das Haus gebaut?



quote:
Wie schaut es aus mit Fremdanzeigen bezgl. des Parkens ?

Fotos machen welche die Behinderung zeigen, dann kann man eine Anzeige machen.
Wobei es darauf ankommt, ob sich die Fahrzeuge noch innerhalb des markierten Parkplatzes befinden. Ist das der Fall, ist eine Anzeige nutzlos. Dann kann man nur bei der Stadt beantragen diesen zu verlegen oder aufzulösen.



quote:
Wer ist für die Schneeräumung zuständig ?

Jede Gemeinde hat meines Wissens eine Satzung in der sowohl die Zeiträume als auch die Räumpflichtigen benannt sind.
Der Gehweg vor dem Haus ist in der Regel zu räumen, je nach Einteilung der Straße kann auch eine Räumpflicht bis zur Straßenmitte bestehen.



quote:
Musizieren auch Sonntags mit offener Balkontür?

Eindeutig nein, unter Umständen noch nicht einmal mit geschlossener Balkontür.
Polizei rufen wegen Ruhestörung, zivilrechliche Schritte wären Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Unterlassungsklage



quote:
Kann jemand einen öffentlichen Parkplatz so in Beschlag nehmen ?

Ja, dafür ist er ja da. Jeder darf ihn beparken, da gibt es keine Mindest- Höchst- oder Freihaltezeiten sofern die Beschilderung nichts anderes besagt.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
guest-12331.12.2009 09:39:08
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

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#3
 Von 
iiyama
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 21x hilfreich)

Mit der Einfahrt meine ich, die Anwohner, die besagten, haben ein Eckhaus mit Garten.

Vor Ihrem Haus ist der besagte Parkplatz. Rechts abgebogen fahre ich am Haus udn garten vorbei. Diese Strasse endet an unserem Haus, sprich. Ende deren Grundstück gleich Anfang unser Grundstück. Diese Stichstrasse ist 2,70m breit (laut Plan muss sie 3m sein. Entlang dem Grundstück, Garten bis Haus, haben sie eine Hecke. In dieser hecke im abstand von 1m ca. 30-40cm hohe verankerte Eisenstangen, die man kaum sieht. Die Stichstrasse ist abfällig zu deren Grundstück. Unseren nachbarn ist es schon mal passiert, das sie auf der ungeräumten und ungestreuten Strasse in Richtung Hecke gerutscht sind. Es ging aber noch mal alles gut.

- Darf man diese Stangen (ohne weiteren Nutzen) in der Hecke belassen ?
- Parken ist wenn sie Besuch haben, ausserhalb der Zone
- Das mit dem Musizieren ist cool !

Ich spiele Gitarre, aber nicht in einem Schützenverein. ich kanns wenigstrens aber, ich habe die Fenster geschlossen wenn ich spiele !

- Wen kann ich ansprechen, wenn sie die Strasse nicht räumen ?

Da sie alteingesessene Anwohner sind und auch aktiv, so habe ich es bereits mitbekommen, unternimmt das Amt hier nichts. Selbst das Bauamt macht nichts.


Danke für die antworten !


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#4
 Von 
guest-12331.12.2009 09:39:08
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

AliBaba ähhhm ich meine Machmut: Du lesen Gesetze (BImSchV, LimSchG, TA Lärm) und lernen verstehen Gesetze oder machen weiter Döner wenn das besser kann.




quote:
unternimmt das Amt hier nichts. Selbst das Bauamt macht nichts.

Glückwunsch, du hast die A-Karte mit Goldrand.
Da wird dann nur noch der Anwalt helfen. Da wird man dann unter Umständen aber schnell das Dorf gegen sich haben.



quote:
Darf man diese Stangen (ohne weiteren Nutzen) in der Hecke belassen ?

Sofern diese Stangen eine ernsthafte Gefahr der öffentlichen Sicherheit darstellen, wäre eine Entfernung oder eine Entschärfung zu prüfen.
Der Nutzen könnte jedoch darin bestehen zu verhindern das Fahrzeuge in deren Garten rutschen.


Bezüglich des musizierens müsste man mal schauen ob es eine Landes- oder Gemeindeverordnung gibt welche die Ruhezeiten regelt.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
iiyama
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 21x hilfreich)

@ Machmut Muller

die 'Strasse' ist ein 2,70m breiter Stich, ohne Bürgersteig. Sie ist zwsichen 2 Grundstücken, eines davon der besagte Nachbar. Sie erfüllt den Zweck, das wir zu unserem Haus kommen. Sie ist Strasse oder auch Fussweg zugleich.

Soweit mir bekannt ist, müssen die Grundstückseigner, links und rechts, einen 1m breiten freien, auch gestreuten Weg frei halten. Die Gemeinde hat hier nichts mit zu tun.

Aber, kann ich mich an Ordnungsamt wenden, wenn da nicht geräumt wird ? Wir müssen u.a. die Aschentonnen, dito 3, in gewissen Zeitabständen rausrollen, mit Schnee, nicht wirklich fein.

@ Harry_van_Sell

Ich befürchte, in gewisser Weise hast Du Recht. Meine Nachbarn, die auch über diesen Weg müssen, regen sich auf, Schimpfen, machen aber nichts. Sie haben gekauft, wir nur gemietet. Mein Vorteil ist, ich kann gehen, wann immer ich will, sie nicht. Das wird wohl auch der Grund sein, warum sie nichts wirklich unternehmen .... Traurig aber wahr.

Aber, kann man sich ein amt über Gesetze hinwegbeugen ? Auch die haben Vorgesetzte. Der Boss von denen ist schon mal der Bürgermeister.

@ at all

Natürlich kommen da schon einem ettliche Gemeinheiten in den Sinn, keine Frage, vor allem, wenn die Antworten derart patzig und frech sind.

Schlagen mit eigenen Waffen, mann wie tief muss man sinken um soweit zu gehen. Ich bin ein Stadtkind, mir ist so ein Eigentum- Nachbarblödsinn nur aus dem TV bekannt.

Ich könnte z.B. den besagten in Beschlag genommenen Parkplatz vor der Tür selbst in belegen.

Dadurch muss Sie zwangsweise ausserhalb der Zone Parken, was ich dann wiederrum jedesmal Fotografiere und auch Anzeige.

Das die dann sauer werden, keine Frage, möglicherweise ist das Amt dann aber endlich mal so genervt, das endlich mal jemand sich der Sache annimmt. Der Parkplatz begrenzt, das keiner mehr dahinter Parken kann z.B. und wir damit ausfahren können.

In Verbindung mit, 'Los Schneeräumen sonst tipper ich ans Ordnungsamt' ist das zwar nicht die feine Art, aber welche Lösung bleibt sonst ?

Den Anwalt muss ich zahlen. Bei Ordnungswidrigkeiten aber die die Gebühren, bis denen mal irgendwie ein Lichlein aufgeht. Entweder Parken die dann ordentlich oder zahlen. Bei WIderholungstätern kann das ja auch bös' enden und teuer werden, oder ?

Ich weiss mir hier nicht mehr zu helfen. So aber kanns nicht weiter gehen. Ich und meine Freundin haben Angst um unsere Autos (beide geleast). Ud schlimmer noch, wenn wir dann Rückwärts einfahren, müssen wir uns an den linken Spiegel orientieren, wenn dann hinten irgendjemand noch zwsichen Weg und Auto quetscht, den sehen wir nicht! Schon passiert, da war es aber hell. 2,70m sind nicht viel, nach Rechts oder Spiel schauen geht nicht, das reicht schon um soweit aus dem Tritt zu kommen, das man den Stangen oder Betonwand sehr nahe kommt. Irgendwann wird hier etwas passieren. Was dann ?
Dann werden wir Schuld sein und die Frage wird dann nicht mehr gestellt das hier jemand gepennt hat oder das das Amt nichts getan hat.

Mann mann mann, ich schäme mich schon über das was ich hier schreibe. Aber ich denke, das jeder der in der Situation ist oder war, nicht minderböse Gedanken hat.

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" "

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Aber, kann man sich ein amt über Gesetze hinwegbeugen ? Auch die haben Vorgesetzte. Der Boss von denen ist schon mal der Bürgermeister.

Du meinst den Bürgermeister der mit den Leuten zusammen im Musikverein sitzt, am Stammtisch zusammen bechert, der Bürgermeister der mit den zusammen in der Schule war ?



quote:
Ich könnte z.B. den besagten in Beschlag genommenen Parkplatz vor der Tür selbst in belegen.

Öffentlicher und kein privater Parkplatz. Also park doch da wenn du nicht auf das Grundstück kommst



quote:
Dadurch muss Sie zwangsweise ausserhalb der Zone Parken, was ich dann wiederrum jedesmal Fotografiere und auch Anzeige.

Erzeihung bei Erwachsenen erfolgt am effektivsten über den Geldbeutel ...



quote:
In Verbindung mit, 'Los Schneeräumen sonst tipper ich ans Ordnungsamt' ist das zwar nicht die feine Art, aber welche Lösung bleibt sonst ?

Das hört sich nach einem Privatweg an, mal im Mietvertrag schauen ob dafür bei euch eine Räumpflicht veranschlagt ist.
Ansonsten könnte man ja auch mal die Miete (nach Ankündigung) mindern, da das Mietobjekt ja nicht wie im Mietvertrag beschrieben nutzbar ist?




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#8
 Von 
guest-12331.12.2009 09:39:08
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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