Schnee vom Dach des Nachnarn

11. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Adelheid.Siegemund
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schnee vom Dach des Nachnarn

Unser Nachbat hat 80cm von der Grundstücksgrenze entfernt eine große Mehrfachgarage mit Lager. Das Dach hat ca. 10° Neigung zu unserer Seite und beinhaltet eine riesige Photovolaikanlage, mit der er Geld verdient. Im Winter schaufelt er regelmäßig Schneemassen auf unser Grundstück. Er könnte den Schnee auch waagerecht seitlich oder leicht bergauf auf seine Seite schaufeln. Das lehnt er aber ab. Deshalb haben wir bis weit ins Frühjahr hinein viel Schmelzwasser und können auch nichts anpflanzen
Haben wir eine Möglichkeit, zu verlangen, dass er den Schnee auf seine Seite schaufelt?

Ärgert der Nachbar?

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36 Antworten
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#1
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Verlangen kann man ja so einiges, aber wenn der Nachbar ablehnt...
Warum lehnt der Nachbar dies ab?
Man könnte den Schnee zurück auf sein Grundstück schaufeln.

Unterlassungserklärung wäre auch eine Möglichkeit, das Verhältnis scheint ja eh nicht das beste zu sein.

car4000

-- Editiert von car4000 am 12.05.2020 09:55

Signatur:

- car4000 -

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Adelheid.Siegemund):

Haben wir eine Möglichkeit, zu verlangen, dass er den Schnee auf seine Seite schaufelt?

Ja.
Der Nachbar darf es schlicht nicht, es stellt eine "Besitzstörung" (§862 BGB) dar. Dagegen gibt es einen Abwehranspruch.
Wenn man sich nicht gütlich einigen kann, kann man eine entsprechende gerichtliche Verfügung gegen den Nachbarn erwirken.
Außerdem kann man den Nachbarn für die Beseitigung der Störung in Regress nehmen.

Also: geht es nicht gütlich, geht man zu einem Rechtsanwalt. Der erledigt den Rest.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

die Beschreibung der Situation ist unklar. Was hat das Dach und die Solaranlage mit dem Schnee zu tun?
"Schaufelt" er auf dem Dach? Oder rutscht der Schnee von alleine runter?

Natürlich anfallender Schnee ist hinzunehmen, und das gilt imho auch für Schnee der von üblichen Gebäuden fällt/rutscht. Aber sicher gibt es Obergrenzen.

Stefan

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#4
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 61x hilfreich)

Jetzt schon an Schnee denken, eigentlich, wo gibt es noch Schnee in Deutschland??????

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was hat das Dach und die Solaranlage mit dem Schnee zu tun?


Wenn Schnee auf der Solaranlage liegt, produziert sie keinen Strom und muss daher entfernt werden. ;)
Hier eben auf das Nachbargrundstück der/des TE, weil es bequemer für den Herrn scheint.

Zitat (von reckoner):
"Schaufelt" er auf dem Dach?


Das wird es unter obigen Aspekt sein.

Zitat (von Ölpreis sinkt):
wo gibt es noch Schnee in Deutschland?


Über all da wo er fällt.
In einigen Regionen in Deutschland wie die Mittelgebirge oder das Alpenland etc. ist sogar reichlicher Schneefall im Winter jetzt noch nicht die Ausnahme.

Zitat (von Adelheid.Siegemund):
Haben wir eine Möglichkeit, zu verlangen, dass er den Schnee auf seine Seite schaufelt?


Ja.
Ich würde erstmal in Eigenregie ihn schriftlich dazu auffordern, zukünftig "seinen" Schnee so vom Dach zu entfernen, dass er nicht bei euch landet.
Hilft auch das nicht würde ich ihm über einen Anwalt eine Unterlassungserklärung zukommen lassen.

Zitat (von eh1960):
Der Nachbar darf es schlicht nicht, es stellt eine "Besitzstörung" (§862 BGB) dar. Dagegen gibt es einen Abwehranspruch.


Der ist im §1004 BGB geregelt.

-- Editiert von spatenklopper am 18.05.2020 12:25

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#6
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat:

Zitat (von Ölpreis sinkt):
wo gibt es noch Schnee in Deutschland?


Über all da wo er fällt.
In einigen Regionen in Deutschland wie die Mittelgebirge oder das Alpenland etc. ist sogar reichlicher Schneefall im Winter jetzt noch nicht die Ausnahme.
Zitat:

Schön das du Ironie verstehst.

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn Schnee auf der Solaranlage liegt, produziert sie keinen Strom und muss daher entfernt werden.
Aber ist das denn üblich (ich meine das auf den Solarzellen Schnee liegen bleibt)?
Die sind doch erstens glatt (Schnee rutscht leicht weg), und zweitens erwärmen sie sich doch (Schnee taut).

Außerdem besteht beim manuellen Schneeschieben doch die Gefahr die Module zu beschädigen (vom Risiko bei Eisglätte vom Dach zu fallen gar nicht zu reden).

In meinem Post #3 wollte ich genau darauf hinaus wie der Schnee nach unten kommt.

Stefan

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber ist das denn üblich (ich meine das auf den Solarzellen Schnee liegen bleibt)?


Kommt halt auf das Dach an, aber bei nur 10° Dachneigung (in Deutschland gelten von 0-10° solche Dächer als Flachdach) bewegt sich nichts von alleine, was nicht schon von Natur aus rund ist.
Und wenn Nachts Schnee drauf fällt, erwärmt sich auch nichts mehr.

Zitat (von Ölpreis sinkt):
Schön das du Ironie verstehst.


Wenn sie nicht mal ansatzweise als solche zu erkennen ist, wird es schwierig mit dem Verstehen.... :neck:


-- Editiert von spatenklopper am 18.05.2020 14:20

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#12
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):


Zitat (von Ölpreis sinkt):
Schön das du Ironie verstehst.


Wenn sie nicht mal ansatzweise als solche zu erkennen ist, wird es schwierig mit dem Verstehen.... :neck:


-- Editiert von spatenklopper am 18.05.2020 14:20


Das mein ich ja ;) :fight: .

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
und zweitens erwärmen sie sich doch (Schnee taut).

Wovon sollen die sich denn erwärmen?



Zitat (von reckoner):
Außerdem besteht beim manuellen Schneeschieben doch die Gefahr die Module zu beschädigen

Richtig. Ist dann aber das Problem des Nachbarn ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wovon sollen die sich denn erwärmen?
Das tun sie schon durch den Betrieb.
Ich hatte das vorhin extra mal recherchiert. :)

Zitat:
Richtig. Ist dann aber das Problem des Nachbarn ...
Natürlich. Mir ging es darum, ob das überhaupt jemand macht.

Die 10° hatte ich übrigens überlesen :sweat: , mit dieser Info wird es durchaus schlüssig (da rutscht der Schnee nämlich nicht alleine runter).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das tun sie schon durch den Betrieb.

Und ich dachte immer, keine Sonne kein wärmeerzeugender Betrieb. Bei mir taut der Schnee nämlich nicht von selber weg.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und ich dachte immer, keine Sonne kein wärmeerzeugender Betrieb.
Ja, mag sein, vielleicht wenn der Schnee nachts kommt.
Ich kenne mich da auch nicht aus, war ja nur eines von mehreren Argumenten warum der Schnee nicht liegen bleibt.

Wenn ich mir Dächer mit modernen Kunststoffziegeln anschaue (die glatten glänzenden) dann ist da jedenfalls der Schnee auch oft viel schneller weg als bei herkömmlichen Pfannen (und das obwohl diese Gebäude meist besser gedämmt sind). Daher konnte ich mir gut vorstellen, dass sich die Solarzellen praktisch alleine vom Schnee befreien - und das wäre imho hinzunehmen.

Stefan

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Daher konnte ich mir gut vorstellen, dass sich die Solarzellen praktisch alleine vom Schnee befreien - und das wäre imho hinzunehmen.

Naja, die Gerichte schauen da auch auf die Zumutbarkeit.
Wenns hinten im Garten passiert dürfte das anders gewichtet sein, als wenn es auf der Einfahrt liegt und man nur noch mit Schneefräse raus kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
Regendieb
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Adelheid.Siegemund):
Unser Nachbat hat 80cm von der Grundstücksgrenze entfernt eine große Mehrfachgarage mit Lager. Das Dach hat ca. 10° Neigung zu unserer Seite und beinhaltet eine riesige Photovolaikanlage, mit der er Geld verdient. Im Winter schaufelt er regelmäßig Schneemassen auf unser Grundstück. Er könnte den Schnee auch waagerecht seitlich oder leicht bergauf auf seine Seite schaufeln. Das lehnt er aber ab. Deshalb haben wir bis weit ins Frühjahr hinein viel Schmelzwasser und können auch nichts anpflanzen
Haben wir eine Möglichkeit, zu verlangen, dass er den Schnee auf seine Seite schaufelt?


Das Recht ist auf deiner Seite.
Wo kommen wir hin wenn jeder das so macht.

Hier nur ein Beispiel:

Es stehen vier Garagen von vier verschieden Besitzer nebeneinander.
Jeder schiebt den Schnee auf Nachbars Garagenauffahrt.

Das ist totaler Krieg.


Signatur:

Ignorieren einiger Vielschreiber hat Vorteile.

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#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es stehen vier Garagen von vier verschieden Besitzer nebeneinander.
Jeder schiebt den Schnee auf Nachbars Garagenauffahrt.
Also muss der Schnee liegen bleiben. :grins:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Regendieb
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Also muss der Schnee liegen bleiben. :grins:
Stefan


Nicht unbedingt.

Meine Schubkarre steht im Winter in der Garage.
Im Sommer in der Gartenhütte.

Mit der Karre ist es ein leichtes den Schnee da hin zu fahren wo er nicht stört.



Mein bester Nachbar von allen kommt da immer in Wallungen.
Sein Spruch dann....Ordnungsamt.....in der Garage darf sowas nicht stehen. :grins:

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#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mit der Karre ist es ein leichtes den Schnee da hin zu fahren wo er nicht stört.
Genau darauf wollte ich ja hinaus. Wo ist denn dieser Ort?

Im Ergebnis wird man dazu kommen, dass es durchaus OK ist, Schnee auf fremde Grundstücke zu schieben solange es dem Eigentümer/Besitzer zumutbar ist.
Vor die Nachbargarage ist natürlich nicht zumutbar, aber wenn es wie in der Ursprungsfrage nur um eine relativ unbedeutende Fläche* geht könnte es doch OK sein. Dagegen spricht aber, dass der Nachbar offenbar selber Flächen besitzt.

*davon gehe ich bei einem Grundstücksrand einfach mal aus - der TS hat auch noch nichts gesagt was dagegen spricht (wäre es beispielsweise ein Parkplatz sähe es schon wieder anders aus)

Der Schneeräumdienst in meiner Straße macht es übrigens auch nicht anders, der scheibt den Schnee direkt vor/in meine Einfahrt, das muss ich auch hinnehmen - ich darf noch nicht einmal wieder zurückschieben :kotz: .

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Regendieb
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Mit der Karre ist es ein leichtes den Schnee da hin zu fahren wo er nicht stört.
Genau darauf wollte ich ja hinaus. Wo ist denn dieser Ort?

Im Ergebnis wird man dazu kommen, dass es durchaus OK ist, Schnee auf fremde Grundstücke zu schieben solange es dem Eigentümer/Besitzer zumutbar ist.
Vor die Nachbargarage ist natürlich nicht zumutbar, aber wenn es wie in der Ursprungsfrage nur um eine relativ unbedeutende Fläche* geht könnte es doch OK sein. Dagegen spricht aber, dass der Nachbar offenbar selber Flächen besitzt.

*davon gehe ich bei einem Grundstücksrand einfach mal aus - der TS hat auch noch nichts gesagt was dagegen spricht (wäre es beispielsweise ein Parkplatz sähe es schon wieder anders aus)

Der Schneeräumdienst in meiner Straße macht es übrigens auch nicht anders, der scheibt den Schnee direkt vor/in meine Einfahrt, das muss ich auch hinnehmen - ich darf noch nicht einmal wieder zurückschieben :kotz: .

Stefan



Bei der richtigen Reihenfolge ist vieles möglich.
Nicht erst machen und dann erst den Nachbarn fragen.

Ihre Rechte kennt jeder. Nur mit Pflichten die dazu gehören können die allerwenigsten was anfangen.


Und zum Schneeräumdienst!
Wenn alle Einfahrten zugeschoben werden macht es wenig Sinn die Straße frei zu räumen.
Es können ja keine Autos fahren.



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ja, mag sein, vielleicht wenn der Schnee nachts kommt.
Nö, auch wenn der Schnee tagsüber kommt. Schnee drauf, damit kommen keine Sonnenstrahlen mehr durch. Was soll da Wärme erzeugen?

Zitat (von Regendieb):
Hier nur ein Beispiel:

Es stehen vier Garagen von vier verschieden Besitzer nebeneinander.
Jeder schiebt den Schnee auf Nachbars Garagenauffahrt.

Das ist totaler Krieg.
Warum wundert mich das bei Dir jetzt nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
chnee drauf, damit kommen keine Sonnenstrahlen mehr durch. Was soll da Wärme erzeugen?
So wie ich es verstanden habe sind die Panels warm. Und wenn es dann anfängt zu schneien dann schmilzt der Schnee direkt. Ich will ja auch nicht sagen, dass das immer so ist, aber eine Tendenz könnte es sein.
Und wenn es richtig doll und länger schneit kann man sich das manuelle Räumen auch sparen, der Schnee ist ja kurze Zeit später wieder da.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
So wie ich es verstanden habe sind die Panels warm.
Nö. Die Panels werden nicht warm.

Anders herum: bei Wärme erzeugen die weniger Strom. Auch bei heißen Sommertagen, obwohl man genau das Gegenteil glauben würde.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nö. Die Panels werden nicht warm.
Ich hatte mich hieran orientiert.

Zitat daraus: "Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Eigenerwärmung des Moduls. Da es zu einem stetigen Stromfluss kommt und auch ein PV-Modul einen Widerstand besitzt, wird Leistung in Form von Wärme umgesetzt. Der Hersteller gibt daher im Datenblatt des Produkts die nominelle Zellenbetriebstemperatur (NOCT) an. Sie beschreibt die Eigenerwärmung des Moduls bei einer Außentemperatur von 20°C, einer Windgeschwindigkeit von 1m/s und einer Einstrahlung von 800W/m²."

Mag aber sein, dass der Blogger es auch falsch schreibt, oder ich es falsch verstanden habe.

Zitat:
Anders herum: bei Wärme erzeugen die weniger Strom. Auch bei heißen Sommertagen, obwohl man genau das Gegenteil glauben würde.
JJa, das steht auch in dem Blog.
Ergo ist die Leistungsausbeute im Winter sogar höher - und damit doch auch die Eigenerwärmung.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Die Nennbetriebszellentemperatur (so der m.E. korrekte Begriff) beschreibt die Temperatur innerhalb der Zelle. Diese Temperatur wird nicht an der Oberfläche des Panels gemessen.

-- Editiert von user08154711 am 19.05.2020 19:12

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Regendieb
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von reckoner):

Warum wundert mich das bei Dir jetzt nicht?


Hier schaufelt jemand Schnee aufs Nachbars Grundstück und es wird über Solarzellen und deren Wärmeabgabe diskutiert.

Vielleicht mal übers Thema diskutieren?

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Im Ergebnis wird man dazu kommen, dass es durchaus OK ist, Schnee auf fremde Grundstücke zu schieben solange es dem Eigentümer/Besitzer zumutbar ist.


Nein!
Da hat der Grundstücksbesitzter sogar einen Unterlassungsanspruch nach §1004 BGB gegen.

Ihr dürft auch bei Schnee nicht außer Acht lassen, dass es sich dabei plump gesagt um nichts anderes als Niederschlag handelt.
Ich kann ebenso wenig meine Dachentwässerung auf das Nachbargrundstück leiten, wie dort Schnee hin zu schaufeln.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein!
Da hat der Grundstücksbesitzter sogar einen Unterlassungsanspruch nach §1004 BGB gegen.
Warum greifst du dir einzelne Sätze zum zitieren heraus?

Aber dann erzähl' uns bitte einmal wie man der Forderung Flächen von Schnee zu befreien Folge leisten soll?
Wo soll beispielsweise der Mieter mit dem Schnee vom Gehweg hin? Mit in seine Wohnung nehmen?

Zitat:
Ich kann ebenso wenig meine Dachentwässerung auf das Nachbargrundstück leiten,
Wo du das jetzt extra ansprichst: Bei Schnee ist das sehr wohl OK. Wenn der von einem Dach fällt hat der Nachbar das in der Regel hinzunehmen (vergleichbar mit Laub).
Ergo ist Schnee eben doch etwas anderes als Regen.

Stefan

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