Unser Nachbat hat 80cm von der Grundstücksgrenze entfernt eine große Mehrfachgarage mit Lager. Das Dach hat ca. 10° Neigung zu unserer Seite und beinhaltet eine riesige Photovolaikanlage, mit der er Geld verdient. Im Winter schaufelt er regelmäßig Schneemassen auf unser Grundstück. Er könnte den Schnee auch waagerecht seitlich oder leicht bergauf auf seine Seite schaufeln. Das lehnt er aber ab. Deshalb haben wir bis weit ins Frühjahr hinein viel Schmelzwasser und können auch nichts anpflanzen
Haben wir eine Möglichkeit, zu verlangen, dass er den Schnee auf seine Seite schaufelt?
Schnee vom Dach des Nachnarn
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Verlangen kann man ja so einiges, aber wenn der Nachbar ablehnt...
Warum lehnt der Nachbar dies ab?
Man könnte den Schnee zurück auf sein Grundstück schaufeln.
Unterlassungserklärung wäre auch eine Möglichkeit, das Verhältnis scheint ja eh nicht das beste zu sein.
car4000
-- Editiert von car4000 am 12.05.2020 09:55
Zitat:
Haben wir eine Möglichkeit, zu verlangen, dass er den Schnee auf seine Seite schaufelt?
Ja.
Der Nachbar darf es schlicht nicht, es stellt eine "Besitzstörung" (§862 BGB) dar. Dagegen gibt es einen Abwehranspruch.
Wenn man sich nicht gütlich einigen kann, kann man eine entsprechende gerichtliche Verfügung gegen den Nachbarn erwirken.
Außerdem kann man den Nachbarn für die Beseitigung der Störung in Regress nehmen.
Also: geht es nicht gütlich, geht man zu einem Rechtsanwalt. Der erledigt den Rest.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
die Beschreibung der Situation ist unklar. Was hat das Dach und die Solaranlage mit dem Schnee zu tun?
"Schaufelt" er auf dem Dach? Oder rutscht der Schnee von alleine runter?
Natürlich anfallender Schnee ist hinzunehmen, und das gilt imho auch für Schnee der von üblichen Gebäuden fällt/rutscht. Aber sicher gibt es Obergrenzen.
Stefan
Jetzt schon an Schnee denken, eigentlich, wo gibt es noch Schnee in Deutschland??????
ZitatWas hat das Dach und die Solaranlage mit dem Schnee zu tun? :
Wenn Schnee auf der Solaranlage liegt, produziert sie keinen Strom und muss daher entfernt werden.
Hier eben auf das Nachbargrundstück der/des TE, weil es bequemer für den Herrn scheint.
Zitat"Schaufelt" er auf dem Dach? :
Das wird es unter obigen Aspekt sein.
Zitatwo gibt es noch Schnee in Deutschland? :
Über all da wo er fällt.
In einigen Regionen in Deutschland wie die Mittelgebirge oder das Alpenland etc. ist sogar reichlicher Schneefall im Winter jetzt noch nicht die Ausnahme.
ZitatHaben wir eine Möglichkeit, zu verlangen, dass er den Schnee auf seine Seite schaufelt? :
Ja.
Ich würde erstmal in Eigenregie ihn schriftlich dazu auffordern, zukünftig "seinen" Schnee so vom Dach zu entfernen, dass er nicht bei euch landet.
Hilft auch das nicht würde ich ihm über einen Anwalt eine Unterlassungserklärung zukommen lassen.
ZitatDer Nachbar darf es schlicht nicht, es stellt eine "Besitzstörung" (§862 BGB) dar. Dagegen gibt es einen Abwehranspruch. :
Der ist im §1004 BGB geregelt.
-- Editiert von spatenklopper am 18.05.2020 12:25
Zitat:
Zitatwo gibt es noch Schnee in Deutschland? :
Über all da wo er fällt.
In einigen Regionen in Deutschland wie die Mittelgebirge oder das Alpenland etc. ist sogar reichlicher Schneefall im Winter jetzt noch nicht die Ausnahme.Zitat:
Schön das du Ironie verstehst.
Hallo,
Aber ist das denn üblich (ich meine das auf den Solarzellen Schnee liegen bleibt)?Zitat:Wenn Schnee auf der Solaranlage liegt, produziert sie keinen Strom und muss daher entfernt werden.
Die sind doch erstens glatt (Schnee rutscht leicht weg), und zweitens erwärmen sie sich doch (Schnee taut).
Außerdem besteht beim manuellen Schneeschieben doch die Gefahr die Module zu beschädigen (vom Risiko bei Eisglätte vom Dach zu fallen gar nicht zu reden).
In meinem Post #3 wollte ich genau darauf hinaus wie der Schnee nach unten kommt.
Stefan
ZitatAber ist das denn üblich (ich meine das auf den Solarzellen Schnee liegen bleibt)? :
Kommt halt auf das Dach an, aber bei nur 10° Dachneigung (in Deutschland gelten von 0-10° solche Dächer als Flachdach) bewegt sich nichts von alleine, was nicht schon von Natur aus rund ist.
Und wenn Nachts Schnee drauf fällt, erwärmt sich auch nichts mehr.
ZitatSchön das du Ironie verstehst. :
Wenn sie nicht mal ansatzweise als solche zu erkennen ist, wird es schwierig mit dem Verstehen....
-- Editiert von spatenklopper am 18.05.2020 14:20
Zitat:
ZitatSchön das du Ironie verstehst. :
Wenn sie nicht mal ansatzweise als solche zu erkennen ist, wird es schwierig mit dem Verstehen....
-- Editiert von spatenklopper am 18.05.2020 14:20
Das mein ich ja .
Zitatund zweitens erwärmen sie sich doch (Schnee taut). :
Wovon sollen die sich denn erwärmen?
ZitatAußerdem besteht beim manuellen Schneeschieben doch die Gefahr die Module zu beschädigen :
Richtig. Ist dann aber das Problem des Nachbarn ...
Hallo,
Das tun sie schon durch den Betrieb.Zitat:Wovon sollen die sich denn erwärmen?
Ich hatte das vorhin extra mal recherchiert.
Natürlich. Mir ging es darum, ob das überhaupt jemand macht.Zitat:Richtig. Ist dann aber das Problem des Nachbarn ...
Die 10° hatte ich übrigens überlesen , mit dieser Info wird es durchaus schlüssig (da rutscht der Schnee nämlich nicht alleine runter).
Stefan
ZitatDas tun sie schon durch den Betrieb. :
Und ich dachte immer, keine Sonne kein wärmeerzeugender Betrieb. Bei mir taut der Schnee nämlich nicht von selber weg.
Hallo,
Ja, mag sein, vielleicht wenn der Schnee nachts kommt.Zitat:Und ich dachte immer, keine Sonne kein wärmeerzeugender Betrieb.
Ich kenne mich da auch nicht aus, war ja nur eines von mehreren Argumenten warum der Schnee nicht liegen bleibt.
Wenn ich mir Dächer mit modernen Kunststoffziegeln anschaue (die glatten glänzenden) dann ist da jedenfalls der Schnee auch oft viel schneller weg als bei herkömmlichen Pfannen (und das obwohl diese Gebäude meist besser gedämmt sind). Daher konnte ich mir gut vorstellen, dass sich die Solarzellen praktisch alleine vom Schnee befreien - und das wäre imho hinzunehmen.
Stefan
ZitatDaher konnte ich mir gut vorstellen, dass sich die Solarzellen praktisch alleine vom Schnee befreien - und das wäre imho hinzunehmen. :
Naja, die Gerichte schauen da auch auf die Zumutbarkeit.
Wenns hinten im Garten passiert dürfte das anders gewichtet sein, als wenn es auf der Einfahrt liegt und man nur noch mit Schneefräse raus kommt.
ZitatUnser Nachbat hat 80cm von der Grundstücksgrenze entfernt eine große Mehrfachgarage mit Lager. Das Dach hat ca. 10° Neigung zu unserer Seite und beinhaltet eine riesige Photovolaikanlage, mit der er Geld verdient. Im Winter schaufelt er regelmäßig Schneemassen auf unser Grundstück. Er könnte den Schnee auch waagerecht seitlich oder leicht bergauf auf seine Seite schaufeln. Das lehnt er aber ab. Deshalb haben wir bis weit ins Frühjahr hinein viel Schmelzwasser und können auch nichts anpflanzen :
Haben wir eine Möglichkeit, zu verlangen, dass er den Schnee auf seine Seite schaufelt?
Das Recht ist auf deiner Seite.
Wo kommen wir hin wenn jeder das so macht.
Hier nur ein Beispiel:
Es stehen vier Garagen von vier verschieden Besitzer nebeneinander.
Jeder schiebt den Schnee auf Nachbars Garagenauffahrt.
Das ist totaler Krieg.
Hallo,
Also muss der Schnee liegen bleiben.Zitat:Es stehen vier Garagen von vier verschieden Besitzer nebeneinander.
Jeder schiebt den Schnee auf Nachbars Garagenauffahrt.
Stefan
Zitat:
Also muss der Schnee liegen bleiben.
Stefan
Nicht unbedingt.
Meine Schubkarre steht im Winter in der Garage.
Im Sommer in der Gartenhütte.
Mit der Karre ist es ein leichtes den Schnee da hin zu fahren wo er nicht stört.
Mein bester Nachbar von allen kommt da immer in Wallungen.
Sein Spruch dann....Ordnungsamt.....in der Garage darf sowas nicht stehen.
Hallo,
Genau darauf wollte ich ja hinaus. Wo ist denn dieser Ort?Zitat:Mit der Karre ist es ein leichtes den Schnee da hin zu fahren wo er nicht stört.
Im Ergebnis wird man dazu kommen, dass es durchaus OK ist, Schnee auf fremde Grundstücke zu schieben solange es dem Eigentümer/Besitzer zumutbar ist.
Vor die Nachbargarage ist natürlich nicht zumutbar, aber wenn es wie in der Ursprungsfrage nur um eine relativ unbedeutende Fläche* geht könnte es doch OK sein. Dagegen spricht aber, dass der Nachbar offenbar selber Flächen besitzt.
*davon gehe ich bei einem Grundstücksrand einfach mal aus - der TS hat auch noch nichts gesagt was dagegen spricht (wäre es beispielsweise ein Parkplatz sähe es schon wieder anders aus)
Der Schneeräumdienst in meiner Straße macht es übrigens auch nicht anders, der scheibt den Schnee direkt vor/in meine Einfahrt, das muss ich auch hinnehmen - ich darf noch nicht einmal wieder zurückschieben .
Stefan
ZitatHallo, :
Genau darauf wollte ich ja hinaus. Wo ist denn dieser Ort?Zitat:Mit der Karre ist es ein leichtes den Schnee da hin zu fahren wo er nicht stört.
Im Ergebnis wird man dazu kommen, dass es durchaus OK ist, Schnee auf fremde Grundstücke zu schieben solange es dem Eigentümer/Besitzer zumutbar ist.
Vor die Nachbargarage ist natürlich nicht zumutbar, aber wenn es wie in der Ursprungsfrage nur um eine relativ unbedeutende Fläche* geht könnte es doch OK sein. Dagegen spricht aber, dass der Nachbar offenbar selber Flächen besitzt.
*davon gehe ich bei einem Grundstücksrand einfach mal aus - der TS hat auch noch nichts gesagt was dagegen spricht (wäre es beispielsweise ein Parkplatz sähe es schon wieder anders aus)
Der Schneeräumdienst in meiner Straße macht es übrigens auch nicht anders, der scheibt den Schnee direkt vor/in meine Einfahrt, das muss ich auch hinnehmen - ich darf noch nicht einmal wieder zurückschieben .
Stefan
Bei der richtigen Reihenfolge ist vieles möglich.
Nicht erst machen und dann erst den Nachbarn fragen.
Ihre Rechte kennt jeder. Nur mit Pflichten die dazu gehören können die allerwenigsten was anfangen.
Und zum Schneeräumdienst!
Wenn alle Einfahrten zugeschoben werden macht es wenig Sinn die Straße frei zu räumen.
Es können ja keine Autos fahren.
Nö, auch wenn der Schnee tagsüber kommt. Schnee drauf, damit kommen keine Sonnenstrahlen mehr durch. Was soll da Wärme erzeugen?ZitatJa, mag sein, vielleicht wenn der Schnee nachts kommt. :
Warum wundert mich das bei Dir jetzt nicht?ZitatHier nur ein Beispiel: :
Es stehen vier Garagen von vier verschieden Besitzer nebeneinander.
Jeder schiebt den Schnee auf Nachbars Garagenauffahrt.
Das ist totaler Krieg.
Hallo,
So wie ich es verstanden habe sind die Panels warm. Und wenn es dann anfängt zu schneien dann schmilzt der Schnee direkt. Ich will ja auch nicht sagen, dass das immer so ist, aber eine Tendenz könnte es sein.Zitat:chnee drauf, damit kommen keine Sonnenstrahlen mehr durch. Was soll da Wärme erzeugen?
Und wenn es richtig doll und länger schneit kann man sich das manuelle Räumen auch sparen, der Schnee ist ja kurze Zeit später wieder da.
Stefan
Nö. Die Panels werden nicht warm.ZitatSo wie ich es verstanden habe sind die Panels warm. :
Anders herum: bei Wärme erzeugen die weniger Strom. Auch bei heißen Sommertagen, obwohl man genau das Gegenteil glauben würde.
Hallo,
Ich hatte mich hieran orientiert.Zitat:Nö. Die Panels werden nicht warm.
Zitat daraus: "Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Eigenerwärmung des Moduls. Da es zu einem stetigen Stromfluss kommt und auch ein PV-Modul einen Widerstand besitzt, wird Leistung in Form von Wärme umgesetzt. Der Hersteller gibt daher im Datenblatt des Produkts die nominelle Zellenbetriebstemperatur (NOCT) an. Sie beschreibt die Eigenerwärmung des Moduls bei einer Außentemperatur von 20°C, einer Windgeschwindigkeit von 1m/s und einer Einstrahlung von 800W/m²."
Mag aber sein, dass der Blogger es auch falsch schreibt, oder ich es falsch verstanden habe.
JJa, das steht auch in dem Blog.Zitat:Anders herum: bei Wärme erzeugen die weniger Strom. Auch bei heißen Sommertagen, obwohl man genau das Gegenteil glauben würde.
Ergo ist die Leistungsausbeute im Winter sogar höher - und damit doch auch die Eigenerwärmung.
Stefan
Die Nennbetriebszellentemperatur (so der m.E. korrekte Begriff) beschreibt die Temperatur innerhalb der Zelle. Diese Temperatur wird nicht an der Oberfläche des Panels gemessen.
-- Editiert von user08154711 am 19.05.2020 19:12
Zitat:Zitat:
Warum wundert mich das bei Dir jetzt nicht?
Hier schaufelt jemand Schnee aufs Nachbars Grundstück und es wird über Solarzellen und deren Wärmeabgabe diskutiert.
Vielleicht mal übers Thema diskutieren?
ZitatIm Ergebnis wird man dazu kommen, dass es durchaus OK ist, Schnee auf fremde Grundstücke zu schieben solange es dem Eigentümer/Besitzer zumutbar ist. :
Nein!
Da hat der Grundstücksbesitzter sogar einen Unterlassungsanspruch nach §1004 BGB gegen.
Ihr dürft auch bei Schnee nicht außer Acht lassen, dass es sich dabei plump gesagt um nichts anderes als Niederschlag handelt.
Ich kann ebenso wenig meine Dachentwässerung auf das Nachbargrundstück leiten, wie dort Schnee hin zu schaufeln.
Hallo,
Warum greifst du dir einzelne Sätze zum zitieren heraus?Zitat:Nein!
Da hat der Grundstücksbesitzter sogar einen Unterlassungsanspruch nach §1004 BGB gegen.
Aber dann erzähl' uns bitte einmal wie man der Forderung Flächen von Schnee zu befreien Folge leisten soll?
Wo soll beispielsweise der Mieter mit dem Schnee vom Gehweg hin? Mit in seine Wohnung nehmen?
Wo du das jetzt extra ansprichst: Bei Schnee ist das sehr wohl OK. Wenn der von einem Dach fällt hat der Nachbar das in der Regel hinzunehmen (vergleichbar mit Laub).Zitat:Ich kann ebenso wenig meine Dachentwässerung auf das Nachbargrundstück leiten,
Ergo ist Schnee eben doch etwas anderes als Regen.
Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
21 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten