Schuhe vor der Wohnungstür

17. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)
Schuhe vor der Wohnungstür

Eben hat unsere Nachbarin geklingelt und sich darüber beschwert, dass ein Mädchen aus dem Bekanntenkreis, die unsere Tochter besucht hat, ihre Schuhe vor unserer Wohnung abgestellt hat. Das wäre "nicht zulässig".

Eure Meinung hierzu - eventuell untermauert mit Gerichtsurteilen zum Thema "Schuhe vor der Wohnungstür" - würde uns sehr interessieren...

Herzlichen Dank dafür!

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Was soll man dazu sagen?
Die nette Frau Nachbarin hatte sicherlich schon des öfftern Pech am 6.Dezember.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Na ja, wen wundert`s: wer die Schuhe nicht vor die Tür stellt, bekommt vom Nikolaus auch nichts hinein gelegt...

Allerdings ist der Hintergrund meiner Frage leider doch ernst gemeint. Kann jemand helfen?

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Mach es doch anders rum: bitte die nette Nachbarin doch, sie möge dir bitte zeigen, wo es steht, dass es nicht zulässig ist, dass ein paar Kinderschuhe zeitweise vor der Wohnungstür steht. ;)

gruß azrael



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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Schuhe im Treppenhaus hatten wir hier schon öfter als Thema (Wohnungseigentums-Forum).
Ich bin der Meinung, mal ein Urteil gelesen zu haben, dass kurzfristig Schuhe - z.B. zum Trocknen - im Treppenhaus stehen dürfen.
Aber der Ansatz von Asrael - den würde ich auch wählen.
Bin allerdings auch Mutter mit Kinderschuhen vor der Tür...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo Gloegg,

evtl. hat die Nachbarin sogar Recht und das Treppenhaus darf nicht in der Form als Schuhschrank 'missbraucht' werden. Gerne wird hier angefuehrt, dass das Treppenhaus als Fluchtweg frei sein muss. Daher haeufig Streiterreien wg. Schuhschraenken oder Pflanzen in Treppenhaeusern.
Da ihr aber offenbar keine Schuhe draussen stehen lasst glaube ich, dass die Nachbarin auch sonst ein Problem hat. Sonst kaeme sie nicht beim ersten 'Verstoss' und dass auch noch bei einem Paar Kinderschuhen :(
Dein weiteres Vorgehen sollte davon abhaengen, welches Verhaeltnis Du in Zukunft mit der Nachbarin haben willst ;)

Urteile habe ich uebrigens keine. Steht aber dazu nichts weiter im Mietvertrag?

Gruss
Agenor

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