Schwere Körperverletzung durch Eisenstange

28. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mel82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwere Körperverletzung durch Eisenstange

Hallo,

ich habe mich in diesem Forum aus folgendem Grund angemeldet und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Seit März 2010 wohnen neue Nachbarn gleich unter mir.
Es sind 7 Personen, 4 Schwestern, 2 von ihnen haben je ein Kind und die Mutter der Schwestern.

Diese Nachbarn sind extrem anstrengend, da sie meinen, Sonntagsmorgens bei mir zu klingeln und mich anschreien zu müssen (weil unser anderer Nachbar ihr gesagt hat, dass auch ihr durch sie gestresst bin) oder es fängt Geschrei an, weil sich einer der Schwestern im Badezimmer umbringen will. Sie pöbeln, beschimpfen und kommen IMMER raus, wenn man im Flur auf dem Weg nach oben ist, ich denke, um pöbeln zu können.

Doch letzten Donnerstag, einen Tag vor Heiligabend kam es zu einem schrecklichen Streit. Nachdem ich auch beschimpft wurde, sagte ich: ,,Mach doch einfach deine Tür zu und geh rein, du dicke Kuh!" Da hörte ich nur noch ein: ,,Was hast du zu meiner Schwester gesagt?" Und schon kam die jüngere hochgeschossen, um mir einen Schlag mit einem Eisenschlagstock auf den Kopf zu verpassen. Ich bin nach hinten getorkelt und da war sie auch schon weg, in ihrer Wohnung verschwunden. Als ich sah, dass ich blute bin ich ausgerastet bis die Polizei gekommen ist, die ich rief. Meine Tochter (6) war ja dabei und sie hat schrecklich geweint und Angst um mich gehabt, da konnte ich mich nicht halten und habe aus Wut ihre Türscheibe kaputt gemacht.
Ich musste ins Krankenhaus, Gott sei Dank musste ich dort nicht bleiben, denn ich wollte unbedingt Weihnachten bei meinen Liebsten sein. Ich bin soo froh, dass mir nichts schlimmeres durch diesen Schlag passiert ist, doch das ganze Blut hat mich und meine Tochter sehr geschockt.

Die Polizei sagte Anzeige wg. schwerer Körperverletzung, die Waffe, also die Stange, die sie beschlagnahmt haben, sei auch nicht erlaubt.

Meine Fragen an euch:
- Muss ich selber nochmal zur Polizei gehen und Anzeige erstatten?
- Wer bezahlt den Anwalt, wenn man eine alleinerziehende Hartz 4-Empfängerin ist?
- Was muss der Vermieter in so einem Fall machen? Könnte ich einen Antrag auf deren Kündigung stellen?
- Wie stelle ich einen Antrag, dass sie sich mir nicht mehr nähern können?

Wie ihr seht, die Weihnachtstage sind vorbei und ich muss mich nun leider mit so einem Kram beschäftigen. Ich finde es einfach ganz ganz schlimm, dass meine Kleine nun Angst im Flur hat.
Wäre lieb von euch, wenn ihr mir helfen könnt...bin grad so verzweifelt!

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Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

1. Das ist nicht schwere, sondern gefährliche KV. Ein Strafantrag ist dafür nicht erforderlich.
2. Was für ein Anwalt? Der Kläger im Strafverfahren ist der STAATSanwalt, und der wird vom Staat bezahlt.
3. Der Vermieter muß gar nichts machen. Er kann fristlos kündigen, wenn er das will. Dazu müssen Sie ihm das Geschehen natürlich erstmal mitteilen.
4. Sie lesen mal das Gewaltschutzgesetz und dann gehen Sie zum zuständigen Amtsgericht und stellen einen entsprechenden Antrag.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Tja, und die zertrümmerte Scheibe werden Sie zahlen müssen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Zum Glück wohne ich nicht in dem Haus und in Eurer Nähe. Ich würde in diesem Haus nicht länger wohnen wollen und mir eine andere Wohnung suchen. Es kann natürlich sein, dass du noch einmal zur Polizei und ein Aussage machen musst. Das du die Scheibe zertrümmert hast, ist Sachbeschädigung. Da könnte auch was auf dich zukommen. das du die Scheibe zahlen musst, ist klar.

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Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal"

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