Sensible Nachbarin

27. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.02.2009 04:43:02
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)
Sensible Nachbarin

hallo zusammen.

Ich habe das Pech, eine hypersensible Nachbarin zu haben. Diese hat sich nie persönlich bei mir beschwert, stattdessen zweimal ihren Freund vorbeigeschickt, der mir mit stark ins persönliche gehenden Bemerkungen vorgeworfen hat, ich würde nachts zu viel Lärm machen.

Es stimmt zwar dass ich eher „nachtaktiv“ bin. ich höre aber nach 22h meine Musik nur noch mit Kopfhörern, drehe den Fernseher sehr leise usw.

Störend seien angeblich: Gehgeräusche, das Öffnen der Kühlschranktür, das Klappern von Gläsern, das Tippgeräusch der Computertastatur, die Wasserhähne, die Klospülung.

Der Freund der Nachbarin droht mit Polizei und Vermieter. Was kann er denn konkret von mir verlangen? Ich möchte ja keinen lärm machen, aber man kann doch nicht von mir verlangen, dass ich nachts mein Privatleben einstellen muss.

Es handelt sich hierbei um ein Mietshaus mit 1-Zimmer-Wohnungen, die fast ausschließlich von Studenten bewohnt werden. Kann man wegen so was fristlos gekündigt werden?

Danke für eure antworten.

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Die Beschwerden, die Du beschreibst, geben mir sehr stark das Gefuehl, dass Euer Haus schlecht isolliert ist. Die Geraeusche, ueber die sich Deine Nachbarin beschwert, sollte man bei einem anstaendig isolliertem Haus nicht hoeren.

Ich wuerde mich nicht verrueckt machen lassen. Ich wuerde Dir raten, die Beschwerden per Brief, an Deinen Vermieter zu schicken. Somit hast Du den ersten Schritt gemacht. Sollte der Freund wieder bei Dir klingeln, sage ihm, dass er gerne einen Anwalt aufsuchen kann, etc., dass Du in Deiner Wohnung nicht wie eine behinderte im Rollstuhl Dich verhalten wirst naemich, sich ab 22 Uhr nicht mehr zu bewegen und nicht mehr zu atmen. Das mit der Klospuelung ist der Hammer. Die beiden sollten vielleicht mal an ihrer Beziehung arbeiten, dann wuerden sie nicht gelangweilt auf dem Sofa hocken und auf das naechste Geraeusch aus Deiner Wohnung warten, sondern anderweitig beschaeftigt sein.

Du kannst nichts dafuer, wenn das Haus extrem schlecht isolliert ist und die Polizei wird sich kaputt lachen wenn die sie anrufen und sich darueber beschweren, dass Du es nach 22 Uhr gewagt hast, Dir ein Glas aus Deinem Kuechenschrank zu nehmen. Reg Dich nicht auf und soll er sich an den Vermieter wenden, denn der ist eher sein Problem und nicht Du. :crazy:

-----------------
" :wipp: "

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#2
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Was ist das denn für ein Spruch? *kopfschüttel*

quote:
(...) dass Du in Deiner Wohnung nicht wie eine behinderte im Rollstuhl Dich verhalten wirst naemich, sich ab 22 Uhr nicht mehr zu bewegen und nicht mehr zu atmen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Ich würde dem Vermieter die Bedrohung durch einen Besucher einer Bewohnerin berichten (falls du dich so gefühlt hast). Ansonsten würde ich abwarten, was passiert. Normale Lebensäußerungen kann dir kein Mensch verbieten. Das du besondere Rücksicht nimmst, hast du durch dein Verhalten ja bereits gezeigt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@franziska

HÄ? behinderte atmen nicht?
ein rollstuhl könnte unter umständen wirklich laut sein....nur mal so zur info

sunbee

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