Sichtschutz-Zaun an der Grenze

8. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go492484-93
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)
Sichtschutz-Zaun an der Grenze

Hallo,

ich wohne in Hessen und bin etwas verwirrt die die Regelungen zum Abstand und der Höhe eines Sichtschutzzauns zum Nachbarn sind.
Es gibt ja Regelungen in der HBO, im Nachbarrechtsgesetzt und in den Bebauungsplan der Gemeinde. Welche Vorschriften haben denn hier Vorrang?

In der HBO §6 Absatz 10 steht:

Zitat:
(10) 1 Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder an aneinanderstoßenden Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig:
...
6. Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m über der Geländeoberfläche,
...

Verstehe ich so, dass ich einen Sichtschutzzaun bis max. 2m Höhe direkt an die Grenze stellen darf.

Im Nachbarschaftsgesetz §16 steht:
Zitat:
Die Einfriedung muss von der Grenze eines Grundstücks, das außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und nicht in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist, 0,5 m zurückbleiben, auch wenn ein Verlangen nach § 14 Abs. 1 nicht gestellt worden ist. Dies gilt nicht gegenüber Grundstücken, für die nach Lage, Beschaffenheit oder Größe eine Bearbeitung mit Gespann oder Schlepper nicht in Betracht kommt

Hier müsste ich 50 cm Abstand lassen. Wie hoch der sein darf steht hier nicht.

Jetzt könnte noch was im Bebauungsplan der Gemeinde stehen. Das weiß ich aber noch nicht.

Welches Gesetz ist denn hier zu beachten. Gibt es da eine Rangfolge?

Grüße

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von go492484-93):
Wie hoch der sein darf steht hier nicht.
Stimmt, aber im § 15 schon.

Zitat (von go492484-93):
Welches Gesetz ist denn hier zu beachten
jedes für seinen eigenen Bereich, den die beiden Gesetze befassen sich ja nicht mit dem gleichen Sachverhalt.

Auch ein Blick in den Bebauungsplan der Gemeinde für Deine Straße wäre hilfreich, denn auch dort können Einschränkungen enthalten sein. Bei uns ist z.B. Jägerzaun vorgeschrieben.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go492484-93
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)

Hi Berry,

was ist denn da der Unterschied in den Sachverhalten?

Danke!

10x Hilfreiche Antwort

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