Sichtschutz an der Terrasse und Garten

30. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
MArIaLA
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Sichtschutz an der Terrasse und Garten

Als wir in unserem Haus, vor 6 Jahren, eingezogen sind, stellten wir fest, dass auf der rechte Seite ein Matschendrahtzaun (1,5 m.) und -an dem befestigt- eine Sichtschutz aus Glasfaser (Wellenrolle) 2,10 m. hoch in schlechten Zustand war.
Wir haben damals mit den Nachbarn gesprochen, ob es nicht möglich sei, dies zu ändern, bzw. niedriger zu machen, damit wir auch eine schönere Verblendung bauen könnten. Wollten nichts ändern, weil sie meinten, das war schon bevor wir gekauft haben.
Nun, habe ich jetzt erfahren (Bauamt BW), dass ein Zaun an der Grenze nicht höher al 1,5 m sein darf, wenn nicht mit dem Nachbar besprochen wurde. Bei uns gilt Nachbarrsrecht, es gibt keine Bauvorschriften, laut Bauamt.
Wir haben mit den Nachbarn gesprochen und angeboten, dass wir mit einer Höhe von 1,80 m einverstanden wären. Wir haben keine Antwort bekommen und die Nachbarin beschimpft mich, wenn sie hört, dass ich im Garten bin.
Meine Frage: Haben wir das Recht, diese Änderung zu verlangen, und vor allem nach diese 6 Jahren?
Vielen Dank!




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128760 Beiträge, 41126x hilfreich)

Nach 6 Jahren ohne jdeweden nachweisbaren Widerspruch könnte tatsächlich Verwirkung eingetreten sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1394x hilfreich)

Zitat:
Nun, habe ich jetzt erfahren (Bauamt BW), dass ein Zaun an der Grenze nicht höher al 1,5 m sein darf, wenn nicht mit dem Nachbar besprochen wurde.


Wobei der zuständige Nachbar, mit dem das besprochen werden musste, ja eher euer Vorgänger war?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MArIaLA
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Unser Haus war neu. Es gab keine Nachbarn vorher, sondern erst ein Grundstück und dann, lange, die Baustelle. Das Haus ist eine von drei Reihenhäuser und, soviel ich weiß, die Nachbarn rechts haben diese Sichtchutz gebaut, als die Baustelle entstand, als Schutz vor Randalen, auch weil damals eine viel besuchte (vor allem Nachts) Kneipe gegenüber war.
Jetzt ist die Kneipe weg und, durch unsere bezaunte Häuser keine Randalen mehr, also meiner Meinung nach sollte diese Sichtschutz keine Funktion mehr haben,oder?.

-- Editiert von MArIaLA am 31.07.2015 07:37

-- Editiert von MArIaLA am 31.07.2015 07:39

-- Editiert von MArIaLA am 31.07.2015 07:40

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 708x hilfreich)

Sie haben mit dem Nachbarn gesprochen und keine Einigkeit erzielt. Also bleibt es so wie es ist.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MArIaLA
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von gabimaus):
Sie haben mit dem Nachbarn gesprochen und keine Einigkeit erzielt. Also bleibt es so wie es ist.


Deshalb die Frage, hätten wir eine Chance, wenn wir uns ein Antwalt holen würden?

-- Editiert von MArIaLA am 31.07.2015 12:16

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128760 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat:
Deshalb die Frage, hätten wir eine Chance, wenn wir uns ein Antwalt holen würden?

Natürlich hat man einen Chance mit Anwalt oder auch vor Gericht.
Die Gefahr der Verwirkung besteht genauso wie die Möglichkeit das der Richter diese ablehnt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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