Sichtschutzzaun Grundstückshöhe NRW

3. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Langis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 39x hilfreich)
Sichtschutzzaun Grundstückshöhe NRW

Schönen guten Tag.

Wir haben letztes Jahr unser Eigenheim errichtet. Unser Nachbar hat durch Anschüttung, einen ca. 80cm höheren Garten als wir. Zudem wurde von unserem Nachbarn, ca. 10cm von der Grenze entfernt, eine 18m lange Mauer errichtet, welche 1,2m hoch ist. Von unserer Seite aus, schaut man nun auf 2m Erde mit grauen unschönen Steinziegeln. (absolut kein schöner Anblick)

Wir möchten diesen Frühjahr damit beginnen, einen Sichtschutzzaun, ebenfalls ca. 10cm von der Grenze entfernt, zu errichten. Jedoch soll der Zaun der Grundstückshöhe des Nachbarn angepasst werden. Es soll ein Holzzaun werden. Die Zaunfelder haben ein Maß von 1,80x,180. Würden wir von unsere Grundstückshöhe ausgehen, so würden wir in erster Linie den größten Teil der Mauer nicht mehr sehen, jedoch würden über den Zaun noch 20cm der Mauer überstehen. Von einem Sichtzschutzzaun wäre dann absolut nicht die Rede, da unser Nachbar genau so wie vorher, drüber schauen könnte.

Ich möchte nun die Zaunhülsen, in Holsteine einbetonieren und mit Schotter und Erde so auf das Grundstücksmaß des Nachbarn anpassen. Der Zaun kommt dann mit den 1,80m Feldern oben drauf. Vorne vor wird das Erdreich von uns bepflanzt.

So hätte der Sichtschutzzaun seinen Sinn und Zweck erfüllt.

Wäre das so machbar? Wie wäre hier die Rechtslage?

Besten Dank im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Alles was höher ist als 2 Meter muß laut Landesbauordnung NRW einen Grenzabstand von 3 Metern einhalten. Das ist vermutlich der Grund, warum der Nachbar seine Mauer nur 1,20 m hoch gemauert hat.
Ihr solltet also besser auf einen 2,60 hohen Sichtschutz verzichten - oder aber euch vom Nachbarn die schriftliche Erlaubnis dafür geben lassen.

Außerdem wird m.E. die Notwendigkeit eines 1,80 Meter - Sichtschutzes viel zu hoch eingeschätzt: die häufigste Art der Gartennutzung ist das Sitzen und Liegen auf Gartenmöbeln...

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21x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Langis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo,

die schriftliche Erlaubnis werde ich wahrscheinlich nicht erhalten.

Also bleibt nur die Möglichkeit, es drauf ankommen zu lassen?

Was könnte im schlimmsten Fall passieren, falls mich der Nachbar beim Ordnungsamt etc. anzeigt? Zaun auf Normalmaß bringen, sprich auf max. 2meter?



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39x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ein zu hoher Zaun ist keine Straftat, d.h. falls der Nachbar gegen die Höhe protestiert, sollte man die Höhe reduzieren. Das spart dann die Kosten für den Rechtsstreit...

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8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Ist etwas wirr zu verstehen.
80 cm höherer Garten, 1,20 m hohe Mauer und 2 m Erde?
Du meinst bestimmt der Nachbar hat auf seine Aufschüttung eine 1,20 m hohe mauer als Einfriedung gesetzt. Das würde dann ein Niveauunterschied von 2,00 m machen, richtig?
Wenn du nun einen Sichtschutzzaun setzt der mit der Oberkannte der grauen Mauer abschließt, dann ist doch alles in Ordnung, da der Nachbar gar keinen Zaun vor seine
Nase gesetzt bekommt ( aus seiner Perspektive wäre der dein Zaun 0,00 m hoch ;) ).
Falls du aber vor hast ab diesen 80 cm deinen Sichtschutzzaun ( ebenfalls durch vorheriger Aufschüttung )zu setzen kann es auch keine Probleme geben, da 1. der Zaun nur 1,80 m hoch ist und 2. der Nachbar einem 1,00 meter hohen Zaun gegen über steht.



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28x Hilfreiche Antwort

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