Hallo.
Und Zwar: Ich habe mir jetzt vor ein paar Tagen einen Weidezaun
gekauft. Er ist 2m Hoch.
Heute habe ich dann ein Teil des Zauns befestigt, und da kommt mein
Nachbar und versucht mir weiss zu machen, dass der Zaun
weg müsse, da
er zu hoch sein und es bei IHM zu dunkel werde.
Dann kam er noch mit einem Zettel Von Einfriedung des Grundstückes
und hat Mir einen Abschnitt gezeigt, dass Jäger oder
Maschendrahtzäune nicht höher als 1,50 m sein dürfen. Ich habe jetzt
aber ein Sichtschutz, und der soll mich vor seinen gierigen Blicken von seiner Haustür aus schützen.
Meine Frage ist jetzt, kann mein Nachbar nun von mir Verlangen, dass
ich den Zaun wieder beseitigen muss, oder gibt es doch noch Hoffnung für mich???
Es wäre Vielleivht hilfreich zu wissen, dass ich in Rheinlandpfalz wohne.
Sichtschutzzaun - Zu Hoch???? :zoff:
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



Habe mal für dich gegooglet, aber unter Landesbauordnung bzw. Nachbarschaftsrecht nichts finden können.
Bei uns in Niedersachsen dürfen Zäune, die direkt auf der Grenze stehen max. 180 cm hoch sein, andernfalls man eine Baugenehmigung beantragen muss.
Am besten rufst du morgen mal beim Bauamt an und fragst ganz einfach, wie hoch der Sichtschutzzaun sein darf, wenn er direkt auf der Grenze steht. Sollten 200 cm zu hoch sein, würde es sich evtl. anbieten den Zaun etwas von der Grenze entfernt aufzustellen? Das hätte u.a. den Vorteil, dass du bequem um ihn herumgehen kannst um ihn zu streichen. Und so hättest du deinem Nachbarn den 'Wind aus den Segeln genommen'. Vielleicht ärgert es ihn ja auch nur, dass er jetzt nicht mehr sehen kann was bei euch so passiert?
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"Scientia potentia est."
OK. Danke schon mal.
Ich werde morgen früh auf der Arbeit mal das Bauamt anrufen und um Rat fragen.
Meine Freundin hatte das selbe Problem schon mal mit ihrem Nachbar. Das Ergebnis war, dass eine Schiedsfrau(oder so ) herbeigerufen wurde und diese dann entschied. Sie sagte auch, das es in Rheinland-Pfalz sehr umstritten wär.
Mein Nachbar hat sich inzwischen gemeldet und als Argument gebracht, es würd im zu viel Sonnenlicht für seine Zimmer im 1.Stock nehmen.
Das Gute: 1. Hat er dort keine Fenster, denn die Erstn fenster kommen erst in einer Höhe von 1.70m und ausserdem, steht sein Haus direkt nördlich von unsere, mit vielleicht, 10 - 12 Metern abstand,dass da eh kein Sonnenlicht drauf fällt.
Also ich halte die Argumente ja ziehmlich "unlogisch".
Kann man vielleicht dann doch noch was machen??
Naja ich werd erst mal abwarten was das Bauamt morgen bringt.
Vielleicht war all die Aufregung umsonst.....
Grüssle
<---- Nachbar =
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Im Nachbarschaftrsrecht BW sind Zäune und Schranken bzgl. Höhe ausgenommen.
Hier sind auch dirket an der Grenze keine Höhenberschränkungen festgelegt. In BW sind Zäune an der Grenze auf 2,5m Höhe beschänkt.
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"CL"
Einfriedung auf dem Grundstück........
Die Mindestdistanz zur Grenze beträgt Einfriedungshöhe abzüglich 1,5 Meter.
Die Einfriedungshöhe wird ab Bodenhöhe auf dem gemessen, würde dann also 2 Meter betragen.
Eine eventuelle Stützmauer wird zu der Einfriedung addiert.
Da in deinem Fall die Einfriedungshöhe 2 Meter betragen wird, muß der Zaun 2m - 1,5m = 0,5 Meter von der Grenze entfernt sein.
Die entsprechende Norm finden Sie in § 11 Abs. 2 Nachbarrechtsgesetz Ba-Württemberg.
Einfriedungen zu öffentlichen Strassen hin sind mit max. 150 cm genehmigungsfrei vorgegeben.
LG 123Luck
da es ein problemchen vom 17.09.2007 war, nehme ich an, das es sich erledigt hat.
danke an C.Lorenz ... der es zufällig
aufleben lies...
-- Editiert von jau am 17.07.2008 09:10:28
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