Sichtschutzzaun aus Holz

19. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513519-49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sichtschutzzaun aus Holz

Hallo ihr Lieben, unser Haus liegt gleich auf der Grundstücksgrenze. Die Besitzerin ist aber leider Gottes ein ziemliches Biest, steht ständig an dem kleinen Jägerzaun und gafft. Wenn ich da jetzt einen hohen sichtschutzzaun, 1.80m anbringe ( auf meinen Grundstück) muss ich sie darüber informieren?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von fb513519-49):
Hallo ihr Lieben, unser Haus liegt gleich auf der Grundstücksgrenze. Die Besitzerin ist aber leider Gottes ein ziemliches Biest, steht ständig an dem kleinen Jägerzaun und gafft. Wenn ich da jetzt einen hohen sichtschutzzaun, 1.80m anbringe ( auf meinen Grundstück) muss ich sie darüber informieren?
http://www.nachbarrecht.com/thema/gartenzaun-sichtschutzzaun-einfriedung.html
Je nach Bundesland etwas unterschiedlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb513519-49):
Wenn ich da jetzt einen hohen sichtschutzzaun, 1.80m anbringe ( auf meinen Grundstück) muss ich sie darüber informieren?


Nein bei "auf meinen Grundstück".

Berry

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#3
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Ich würde in das Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes schauen. Falls die Wand auf die Grenze soll oder wieweit sie weg sein muss bei 1,80m.
Ansonsten sehe ich da keinen Hinderungsgrund bei "mein Grundstück".

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von fb513519-49):
Die Besitzerin ist aber leider Gottes ein ziemliches Biest

Besitzerin von was?



Zitat (von fb513519-49):
Wenn ich da jetzt einen hohen sichtschutzzaun, 1.80m anbringe ( auf meinen Grundstück) muss ich sie darüber informieren?

Nö.
Kann aber sein das der dann wieder schneller weg muss als er gebaut wurde.

Da kommt es dann auch darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Das ist dann nicht nur die Landesbauordnung und das Nachbarschftsrecht des Bundeslandes, sondern auch regionale Regelungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde und Regelungen die sich mit dem Grundstück beschäftigen (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …).
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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