Hallo ihr Lieben, unser Haus liegt gleich auf der Grundstücksgrenze. Die Besitzerin ist aber leider Gottes ein ziemliches Biest, steht ständig an dem kleinen Jägerzaun und gafft. Wenn ich da jetzt einen hohen sichtschutzzaun, 1.80m anbringe ( auf meinen Grundstück) muss ich sie darüber informieren?
Sichtschutzzaun aus Holz
19. April 2019
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Frage vom 19. April 2019 | 14:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sichtschutzzaun aus Holz
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#1
Antwort vom 20. April 2019 | 16:05
Von
Status: Unbeschreiblich (32202 Beiträge, 5658x hilfreich)
http://www.nachbarrecht.com/thema/gartenzaun-sichtschutzzaun-einfriedung.htmlZitatHallo ihr Lieben, unser Haus liegt gleich auf der Grundstücksgrenze. Die Besitzerin ist aber leider Gottes ein ziemliches Biest, steht ständig an dem kleinen Jägerzaun und gafft. Wenn ich da jetzt einen hohen sichtschutzzaun, 1.80m anbringe ( auf meinen Grundstück) muss ich sie darüber informieren? :
Je nach Bundesland etwas unterschiedlich.
#2
Antwort vom 20. April 2019 | 19:27
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatWenn ich da jetzt einen hohen sichtschutzzaun, 1.80m anbringe ( auf meinen Grundstück) muss ich sie darüber informieren? :
Nein bei "auf meinen Grundstück".
Berry
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#3
Antwort vom 20. April 2019 | 19:58
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 93x hilfreich)
Ich würde in das Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes schauen. Falls die Wand auf die Grenze soll oder wieweit sie weg sein muss bei 1,80m.
Ansonsten sehe ich da keinen Hinderungsgrund bei "mein Grundstück".
#4
Antwort vom 21. April 2019 | 01:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39838x hilfreich)
ZitatDie Besitzerin ist aber leider Gottes ein ziemliches Biest :
Besitzerin von was?
ZitatWenn ich da jetzt einen hohen sichtschutzzaun, 1.80m anbringe ( auf meinen Grundstück) muss ich sie darüber informieren? :
Nö.
Kann aber sein das der dann wieder schneller weg muss als er gebaut wurde.
Da kommt es dann auch darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Das ist dann nicht nur die Landesbauordnung und das Nachbarschftsrecht des Bundeslandes, sondern auch regionale Regelungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde und Regelungen die sich mit dem Grundstück beschäftigen (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …).
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein.
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