Sind Gespräche schon Lärm?

30. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hesychios
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Sind Gespräche schon Lärm?

Wir sind vor zwei Monaten umgezogen und bewohnen jetzt eine EG-Wohnung mit Terrasse.
Wir, das sind mein Mann und ich, ohne Kinder, ohne Hund...
Leider können wir unsere Terrasse in den abendlichen Stunden nicht nutzen, da sich unsere Nachbarin durch ganz normal geführte Gespräche(die mittlerweile schon nur noch im Flüsterton stattfinden)gestört fühlt. Wir sind schon etwas älter, hören keine Musik, schauen kaum fern und sind auch ansonsten sehr ruhig. Da wir beruflich viel eingespannt sind, haben wir uns ganz bewußt für eine Wohnung mit Terrasse entschieden um wenigstens in den Abendstunden ein wenig abschalten zu können. Permanent steht die Dame nun vor unserer Tür- spätestens 22.05 Uhr mit der Aufforderung ins Haus zu gehen, tagsüber, z.B. an den Wochenenden, stört sie das zwangsweise Mithören unserer Gespräche. Nur wenige Meter neben unserer Terrasse befindet sich ihr Schlafzimmer und deshalb fühlt sie sich so enorm belästigt, dass sie nun sogar einen Anwalt eingeschaltet hat.
Ich weiß nicht, wie wir uns jetzt verhalten sollen. Ist es tatsächlich so, dass eine normal geführte Unterhaltung zwischen 2 Personen bereits als Lärm zu werten ist? Oder sind dies eher normale "Lebensgeräusche" die man in einer städtischen Wohnsiedlung hinnehmen muss? Um jeglichem Streit aus dem Weg zu gehen, trauen wir uns mittlerweile kaum noch einen Mucks von uns zu geben :( . Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.

LG H.

Ärgert der Nachbar?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bingoboss
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 62x hilfreich)

Inwieweit Gespräche als Lärm zu bezeichnen sind weiß ich nicht. Auf jeden Fall kann ich durchaus verstehen, dass dies nachts sehr störend sein kann. Wir haben italienische Nachbarn (die wohnen auf der anderen Strassenseite)die im Sommer bis nachts um 01:00 Uhr auf dem Balkon sitzen und reden, aber halloo! Da ich auch nachts oft unterwegs bin, kann ich sagen, dass normale Gespräche unheimlich weit zu hören sind (und man kann sogar verstehen was gesprochen wird).

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Problem - beide Seiten haben eigentlich Recht.
In unserer Anlage lösten die Nachbarn das Problem, indem sie ihr Schlafzimmer verlegten.

Auf der Terrasse zu sitzen und sich zu unterhalten gehört eigentlich zum vertragsgemäßem Gebrauch der Wohnung. Wenn ihr dies also im normalen Ton macht, sollte es eigentlich keine gesetzlichen Probleme machen.
Aber bittet doch die Nachbarin zum Kaffee und löst das Problem gemeinsam. Vielleicht Mediator einschalten, falls bei euch vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Um 22 Uhr ist Nachtruhe - ganz einfach. Wenn das Haus neben der Autobahn steht kann man sicher weiterreden. Ist das ein ruhihes Wohngebiet dann eben nicht.

Der Nachbar muss sein Fenster aber schliessen. Wenn er dann noch was hört ...

K.

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> Sind Gespräche schon Lärm?

Das kommt auf die Lautstärke an. So wie hier geschildert, steht der Nachbarin kein Anspruch zu, dass die Gespräche (noch) leiser geführt werden. Auch nach 22:00 Uhr darf man sich auf der Terrasse unterhalten. Die Nachtruhe nach den jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetzen beginnt zwar regelmäßig um 22.00 Uhr, daraus folgt aber kein Redeverbot. Verboten sind nur solche Tätigkeiten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Dabei kommt es auf einen objektiven Maßstab an, nicht aber auf die Meinung offenbar besonders Lärmempfindlicher Nachbarn.

Entweder sie suchen ein klären Gespräch mit der Nachbarin oder Sie ignorieren die Nachbarin (und deren Anwalt). Wenn Sie Glück haben, bietet der Anwalt aber auch eine Chance, in dem Sie diesem die Überempfindlichkeit seiner Mandantin ruhig und sachlich schildern. Vielleicht kann der Anwalt, wenn er sein Handwerk versteht, sogar mäßigend auf seine Mandantin einwirken. Allerdings redet ein Teil der Anwälte den Mandanten nach dem Mund (die gehen nämlich ansonsten zu einem „besseren“ Anwalt) und rät zur Klage (davon lebt der Anwalt).

Mit der nun beginnenden kälteren Jahreszeit wird ohnehin etwas mehr Ruhe einkehren. Wenn dann die Nachbarin einen anderen Grund finden, sich zu beschwe-ren, können Sie davon ausgehen, dass sie tatsächlich nicht zu laut gewesen sind, sondern dass sich die Nachbarin wichtig machen wollten / will.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hesychios
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke erstmal für Eure Antworten und sehe dem ganzen nun doch etwas gelassener entgegen. Wir haben uns heute mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt und dabei erfahren, dass es den beiden Vormietern unserer Wohnung wohl nicht anders erging. Sie hatten Kinder und haben irgendwann resigniert das Feld geräumt.
Gespräche mit der Nachbarin haben wir schon gesucht, allerdings ist sie dafür nicht zugänglich und beharrt auf dem Standpunkt, dass man ab 22 Uhr nichts mehr draußen zu suchen habe- da Nachtruhe- basta! Alles andere lasse sie sich nicht gefallen.
Nun warte ich mal auf das Schreiben des Anwalts.
Vielen Dank erst einmal und ggf. melde ich mich noch einmal.


Gute Nacht
H.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Famous
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,

ihr verhaltet euch, so sehe ich das, völlig korrekt. Geht nicht weiter darauf ein, je mehr ihr nachgebt umso mehr wird sie der kleinste Mucks stören. Lebt normal weiter und lasst euch da nicht so beschneiden. Benutzt eure Terrasse um euch zu unterhalten. Ihr feiert keine Partys und habt keine Musik an, also was solls.

Wenn schon eure Vorgänger resignierten ist es doch offensichtlich bei wem das eigentliche Problem liegt, also, was kratzt es die Eiche, wenn sich die Wildsau dran reibt :)

Grüße Famous

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und - selbst der Brief vom Anwalt kann unbeantwortet bleiben - erst ein Schreiben vom Gericht wäre relevant.

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#8
 Von 
top
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 93x hilfreich)

...und lass das Forum bitte wissen, wie es bei dir weitergegangen ist.


DANKE!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb512124-31
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich kann die Nachbarin komplett verstehen. Gesundheitlich bedingt bin ich auch extrem Geräusche empfindlich und ich versuche schon viel zu tolerieren aber meine Nachbarn sitzen auch den ganzen Tag und die Nacht auf dem Balkon und scheinen gefühlte 24 Stunden am Tag zu reden. Manchmal möchte man einfach mal ein Fenster aufmachen vorallem wenn es wärmer wird oder man muss früh ins Bett wegen der Arbeit und man wird dauer beschallt von Unterhaltungen von denen man gar nichts wissen will.

In meinen Augen ist es komplette Ignoranz sich den ganzen Tag / Abend / Nacht auf dem Balkon zu unterhalten. Klar, gesetzlich darf man sich den Tag über unterhalten aber die Frage stellt sich eher: MUSS man den ganzen Tag die Nachbarn dran teilhaben lassen?

Man weiß nicht welche Situationen, Stress, Krankheiten etc andere durchleben und vielleicht man mal etwas mehr auf seine Umgebung achten und selber eventuell auch mal etwas zurück stecken und nicht nur die, die ich belästige zurück stecken lassen.

32x Hilfreiche Antwort

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