Innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft von 3 Parteien wurden in der Vergangenheit in der Dachgeschosseigentumswohnung vom Vorbesitzer der derzeitigen Eigentümer, die Zimmerdecken zwischen Wohnung und Dachstuhl entfernt.
1.) Nun stellt sich die Frage, WO und WIE (möglicherweise bei irgendeinem Amt ???) in Erfahrung zu bringen wäre, wem der Raum zwischen den entfernten Zimmerdecken und Dachstuhl (von max. vielleicht ca 1 m Höhe) ursprünglich oder auch derzeitig eigentlich zuzuordnen war / ist ? Dem Sondereigentum der entsprechenden Wohnung, oder dem Gemeinschaftseigentum als sowas wie ein Dachboden ?
Das ist möglicherweise in soweit entscheidend, als das unseres Wissens nach vom Gesetzgeber vorgegeben ist, dass Sondereigentum klar von Gemeinschaftseigentum abgegrenzt sein muss.
Daher, kann uns hier irgendjemand helfen, wo man hinsichtlich dessen genauer nachforschen können müsste, bzw in welchen Unterlagen oben beschriebene Gegebenheiten festgeschrieben sein müssten ?
2.) Wer hätte in welchem Falle die Kosten bei einer womöglich anstehenden Rückbauforderung zu übernehmen ? (Gemeinschaft, oder Sondereigentümer) ?)
Sofern hinsichtlich der damaligen Umbaumaßnahme tatsächlich Gemeinschaftseigentum betroffen war / ist, lag / liegt bisher keine Einwilligung der anderen Miteigentümer in Form eines Eigentümerbeschlusses vor.
Daneben soll es laut Aussage der damaligen Dachgeschosseigentümerpartei welche den Umbau in Eigenleistung vornahmen, aber eine notarielle Auskunft darüber gegeben haben, dass kein Gemeinschaftseigentum betroffen wäre.
Das Ganze ist sehr verwirrend für uns.
Daher wären wir über Antworten dankbar, welche womöglich ein wenig mehr Licht ins Dunkle bringen könnten.
Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum ?
Also , erstmal falsches Forum, gehört in den WEG Bereich.
Aber trotzdem gibts Antwort.
Zu 1)
Auskunft über die Zuordnung Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum gibt die Teilungserklärung, kann man auf dem zuständigen Grundbuchamt einsehen und sich dort auch kopieren lassen. Ich empfehle auch ausschliesslich den Gang dorthin, weil dort die komplette Fassung hinterlegt ist.
Zu 2)
Sollte der jetzige Eigentümer den Umbau nicht vorgenommen haben, sondern wie Du schreibst der Vorbesitzer, gehen die Kosten eines Rückbaus zu Lasten der Gemeinschaft.
Ihr könnt also ohne weiteres den jetzigen Eigentümer zum Rückbau verpflichten, allerdings zahlen Alle.
Dies gilt natürlich vorbehaltlich dass der Dachboden Gemeinschaftseigentum ist.
Ich frage mal interessehalber warum ihr einen Rückbau wollt ? Ich meine dass euch ja keine Nachteile entstehen weil die Wohnung jetzt bis unters Dach reicht, davon mal abgesehen ist es natürlich nicht zulässig so etwas ohne Zustimmung zu tun.
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Zur Einleitung :
Danke, ja richtig, diesen Strang hatte ich noch garnicht gesehen.
Ich danke für den Hinweis. ;-)
Zu 1)
Auch hier danke für den Hinweis.
Zu 2)
Das ist interessant, aber was macht Sie da so sicher ?
Meines Wissens nach hat die Eigentümergemeinschaft erstmal Anspruch auf eine entsprechende Rückbaumaßnahme, sofern ein anderer Miteigentümer eigennmächtig eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vorgenommen hat, welche nicht durch einen entsprechend rechtsgültigen Eigentümerbeschluss gestützt ist.
Fraglich ist in diesem Zusammenhang m. E. aber, ob dieser Anspruch der Gemeinschaft bei Veräußerung des Eigentums, im Zuge aller hiermit erworbenen Rechte und Pflichten auch auf den nächsten Eigentümer übergeht, oder wann, oder wodurch dieser Anspruch überhaupt erlischen könnte.
Was Ihre Interessenfrage angeht ;-),
dasselbe ist leider sehr komplex.
Kurz zusammengefasst, besagter Nachbar schenkt jedem Anderen mal erstmal so garnichts und ist seit Jahren ohne Rücksicht auf Verluste lediglich auf seinen eigenen Vorteil bedacht, dabei ist ihm auch nahezu jedes Mittel recht. Er macht allen im Umkreis hier dazu seit Jahren das Leben schwer, weil er eine ganz besondere Beziehung zu Anwälten, Gerichten, Behörden, Ämtern, Polizei, ect zu haben scheint.
Bisher sind wir die letzten Jahre alle so verfahren, dass wir uns davon so wenig wie möglich haben aufmischen lassen und darauf gehofft haben, dass er irgendwann einfach die Lust verliert.
Tut er aber nicht, eher das Gegenteil ist der Fall ...
Falls wir hier Rechte haben sollten, seien Sie gewiss, es gibt keinen Grund, dieselben inzwischen nicht ebenfalls einmal zumindest aufzuzeigen, damit er womöglich endlich mal die Klappe hält und endlich Ruhe gibt.
Und jetzt?
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