Sozialadäquat Kindergetrampel

22. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
maggy22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialadäquat Kindergetrampel

Das ewige Problem mit Lärm…

Kürzlich ist ein neuer Nachbar eingezogen. In den ersten drei Monaten gab es dort nahezu täglich Partys mit Subwoofer-Musikanlage, teils bis spät in die Nacht. Erst nachdem mehrfach die Polizei eingeschaltet wurde, hörte das zumindest kurzfristig auf.

Danach verlagerte sich der Lärm. Seitdem ist massiver Kinderlärm das Hauptproblem. (Ausnahmslos)Täglich ist es morgens etwa von 7-8 Uhr und nachmittags von 15-19 Uhr laut, am Wochenende teils bis zu acht Stunden durchgehend. An ruhigeren Tagen lassen sich ungefähr 600 Trittereignisse zählen, an lauten Tagen über 2000. Typisch ist ein Muster aus etwa 20 Minuten intensivem Getrampel, kurzer Pause und anschließendem Weitergehen. Zusätzlich werden regelmäßig schwere Gegenstände auf den Boden geworfen. Türen werden zugeknallt, es gibt lautes Schreien und mehrfach tägliches Weinen. Da es sich um einen Altbau handelt, vibriert dabei die gesamte Wohnung.

Wenn die Kinder dann erschöpft abends schlafen, wird häufig die Musikanlage (+Subwoofer) eingeschaltet - hör- und spürbar, nicht mehr extrem laut, aber deutlich wahrnehmbar (über zwei Stockwerke). Die Polizei war deshalb erneut vor Ort und hat angekündigt, dass beim nächsten Mal die Anlage sichergestellt wird.

Die Nachbarn wurden schriftlich um Rücksicht gebeten, eine Reaktion blieb aus, die Tür wird nicht geöffnet. Der Vermieter wurde mehrfach informiert und eine Mietminderung angekündigt; als Reaktion darauf hat der Nachbar mein Namensschild von der Klingel entfernt. Eine nachhaltige Verbesserung ist bislang nicht eingetreten. Zusätzlich werfen die Nachbarn mehrmals täglich Zigarettenasche vom Balkon, sodass unsere Balkonbrüstung dauerhaft verschmutzt ist.

Mir ist bewusst, dass Kinderlärm als sozialadäquat gilt und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz grundsätzlich hinzunehmen ist. Ebenso liest man häufig, dass Gerichte fast immer zugunsten von Familien entscheiden und als einzige Lösung oft nur ein Auszug bleibt – was in einer Großstadt alles andere als einfach ist.

Trotzdem frage ich mich: Ist man als Mieter damit wirklich komplett machtlos? Ich führe ein detailliertes Protokoll über den Lärm und die Zigarettenasche seit Mai, der Vermieter hat auf kein Schreiben reagiert. Bevor ich die Miete tatsächlich mindere, wollte ich daher etwas rechtliche "Gewissheit".

Gilt die weitgehende "Duldungspflicht" wirklich auch bei stundenlangem, extremem und erschütterndem Lärm in einem Altbau? Wo liegt die Grenze zwischen sozialadäquat und unzumutbar? Wie ist das Zusammenspiel mit zusätzlichem Lärm durch Musikanlagen und weiteren Beeinträchtigungen wie herabfallender Asche zu bewerten? Kann man hier erfolgreich argumentieren, dass insgesamt rücksichtslos gehandelt wird?

Hat jemand Erfahrungen damit, ab wann Vermieter tatsächlich handeln müssen oder Gerichte doch Grenzen ziehen?

Ich wäre sehr dankbar für Erfahrungsberichte oder rechtliche Einschätzungen, insbesondere von Leuten, die Ähnliches erlebt haben. Ich bin ehrlich gesagt ziemlich am Ende.. Ich werde morgens vor der Arbeit davon geweckt und wenn ich zurückkomme, geht es weiter. Ich habe täglich Kopfschmerzen und zum ersten Mal in meinem Leben sogar Blutdruckprobleme entwickelt.




25 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von maggy22):
Das ewige Problem mit Lärm…
Grundsätzlich ist Kindergetrampel sozialadäquates Verhalten. Von 7-8 und von 15-19 ist es sogar nachvollziehbar und idR auch zu dulden.
Wie viele Kinder in welchem Alter hat denn die Familie?
Hellhörigkeit im Altbau und durch Kindergetrampel vibrierende Wohnung ist nicht der Familie anzulasten.
Dass Musikanlagen sichergestellt werden, ist mir neu. Aber die Polizei wird wissen, was sie darf...Dass ein Bußgeldbescheid nach solch wiederholter (Lärm)-Ordnungswidrigkeit kommt, habe ich schon gelesen.

Zitat (von maggy22):
Bevor ich die Miete tatsächlich mindere,
frage ich: Was willst du durch eine Mietminderung erreichen?

Insbesondere solch ein Zusammenspiel von Kinderlärm, subwoofer-Lärm, Zigarettenasche auf der Balkonbrüstung und (unverschämte) laute Nachbarn im Altbau ...gibts hier im Forum zu lesen, dort auch Expertenrat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2331 Beiträge, 462x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Grundsätzlich ist Kindergetrampel sozialadäquates Verhalten. Von 7-8 und von 15-19 ist es sogar nachvollziehbar und idR auch zu dulden.
Was hat 7-8 und 15-19 damit zu tun? Und wieso "in der Regel" zu dulden?

Vollkommer Unfug.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Vollkommer Unfug.
Gehts noch?

Hast du die Nutzungsbedingungen vergessen?
Gib deinen Senf dem Fragesteller.
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2331 Beiträge, 462x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gehts noch?
Ja, es geht noch. Du schreibst vollkommen falsches und führst damit die Fragenden in die Irre. Und das nicht nur einmal, sondern immer wieder.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Du schreibst vollkommen falsches und führst damit die Fragenden in die Irre.
Dann also los: Schreib du doch 1x das Richtige.
Und führe du den Fragesteller auf den rechten Weg... heraus aus der Irre...oder wohin auch immer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4478 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von maggy22):
Täglich ist es morgens etwa von 7-8 Uhr und nachmittags von 15-19 Uhr laut,

In der Zwischenzeit werden die Kinder außer Haus sein, denke, diese 5 Stunden werden Sie ertragen müssen.

Zitat (von maggy22):
An ruhigeren Tagen lassen sich ungefähr 600 Trittereignisse zählen, an lauten Tagen über 2000. Typisch ist ein Muster aus etwa 20 Minuten intensivem Getrampel, kurzer Pause und anschließendem Weitergehen. Zusätzlich werden regelmäßig schwere Gegenstände auf den Boden geworfen. Türen werden zugeknallt, es gibt lautes Schreien und mehrfach tägliches Weinen. Da es sich um einen Altbau handelt, vibriert dabei die gesamte Wohnung.

Wie kommt man auf die Idee, Schritte zu zählen, das bedeutet, Sie konzentrieren sich komplett das Geschehen in der anderen Wohnung?
Zitat (von maggy22):
der Vermieter hat auf kein Schreiben reagiert. Bevor ich die Miete tatsächlich mindere, wollte ich daher etwas rechtliche "Gewissheit".


Der Vermieter reagiert nicht, dann sollten Sie den Mieterschutzbund einschalten und vorher auf eine Mietminderung verzichten. Da könnte Ihnen ein Fehler unterlaufen, auf ein Eigentor sollte verzichtet werden.

Der Vermieter ist vielleicht durch Ihre detaillierten Aufführungen genervt. Ein Schreiben vom Mieterschutzbund könnte zielführender sein.

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#7
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von maggy22):
Zusätzlich werfen die Nachbarn mehrmals täglich Zigarettenasche vom Balkon, sodass unsere Balkonbrüstung dauerhaft verschmutzt ist.

Wenn bewiesen werden kann welche Nachbar das ist kann man durch Anwalt abmahnen lassen und af Unterlassung klagen.


Zitat (von maggy22):
Wo liegt die Grenze zwischen sozialadäquat und unzumutbar?

Die wird individuell in jeder gerichtlichen Instanz gezogen.


Zitat (von maggy22):
Wie ist das Zusammenspiel mit zusätzlichem Lärm durch Musikanlagen und weiteren Beeinträchtigungen wie herabfallender Asche zu bewerten?

Das Gesamtbild zählt auch.


Zitat (von vacantum):
Vollkommer Unfug.

Wie ich las es scheint die Standardeinstellung diese Nutzers zu sein?


Zitat (von vacantum):
Du schreibst vollkommen falsches und führst damit die Fragenden in die Irre. Und das nicht nur einmal, sondern immer wieder.

Das kenne ich von Trollen?
(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 22. Dezember 2025 18:51

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19220 Beiträge, 10349x hilfreich)

Das klingt alles mehr nach Baumangel - oder eben alterstypischen Bauzustand.

Es ist nicht nur so, dass Kinderlärm sozialadäquat ist, nein auch das Lärmschutzniveau hängt am Alter des Gebäudes. D.h. wenn der Lärmschutz im Haus den Vorschriften entspricht, die zum Bauzeitpunkt(!) galten, dann muss der Vermieter nicht nachrüsten.


Zitat (von maggy22):
)äglich ist es morgens etwa von 7-8 Uhr und nachmittags von 15-19 Uhr laut, am Wochenende teils bis zu acht Stunden durchgehend. An ruhigeren Tagen lassen sich ungefähr 600 Trittereignisse zählen, an lauten Tagen über 2000.

Das ist halt vor der Schule und nach der Schule. 2000 Schritte zu Hause sind nicht viel. Die schaffe ich auch, obwohl ich tagsüber arbeiten bin.

Zitat (von maggy22):
wird häufig die Musikanlage (+Subwoofer) eingeschaltet - hör- und spürbar, nicht mehr extrem laut, aber deutlich wahrnehmbar (über zwei Stockwerke).

Was sagen denn die Bewohner im Stockwerk dazwischen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dass Musikanlagen sichergestellt werden, ist mir neu.

Doch, das kann passieren - "Gefahrenabwehr". Spätestens wenn die Polizei in einer Nacht zum dritten Mal beim Lärmverursacher aufläuft und die Forderung, den Lärm zu unterlassen, ignoriert wird, kassiert die Polizei vorübergehend die Lärmquelle ein.

Man muss aber schon ziemlich merkbefreit oder renitent sein, es so weit kommen zu lassen. Meistens wird das wohl nur passieren, wenn die Lärmverursacher so stockbesoffen sind, daß sie auch auf polizeiliche Ansprache nicht mehr reagieren.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat (von maggy22):
)äglich ist es morgens etwa von 7-8 Uhr und nachmittags von 15-19 Uhr laut, am Wochenende teils bis zu acht Stunden durchgehend. An ruhigeren Tagen lassen sich ungefähr 600 Trittereignisse zählen, an lauten Tagen über 2000.


Das ist halt vor der Schule und nach der Schule. 2000 Schritte zu Hause sind nicht viel. Die schaffe ich auch, obwohl ich tagsüber arbeiten bin.

Die gesundheitswissenschaftliche Empfehlung lautet übrigens: mindestens 10.000 Schritte am Tag. Und bei Kindern eher noch mehr, die haben einen größeren Bewegungsdrang als Erwachsene.

Und eigentlich ist es doch sehr schön, daß diese Kinder nicht durch Smartphones ruhiggestellt sind und verblödet werden...

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42861 Beiträge, 14794x hilfreich)

Na ja eh, die 10.000 Schritte müssen aber nicht in der Wohnung erfolgen. Und, hier haben wir doch ein anderes Problem. Ein hellhöriges Haus, und das Empfinden, wann Geräusche als störend empfunden werden, ist ja auch stark subjektiv geprägt. Einerlei, was die Ursache für die Störung ist, Alltagsgeräusche des täglichen Lebens sind zu akzeptieren - und dazu gehört nun mal auch Kindergetrappel, eine Tür zuknallen, auch das Benutzen der Dusche um Mitternacht. Nicht dazu gehört die Beschallung durch die Musikanlage.

Worauf ich hinaus will: reduziere die gefühlte Unbill auf die relevanten Sachen. Und überlege, wie man die abstellen kann. Ob man da den Vermieter ins Boot holen kann oder sich alleine drum kümmern muss. Bei der Einschätzung der Lage hilft Dir ein Mieterschutzverein.

wirdwerden

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#12
 Von 
maggy22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie viele Kinder in welchem Alter hat denn die Familie?

Zwei Kinder (geschätzt ca. 5 Jahre alt) und ein Baby.

Zitat (von Anami):
Was willst du durch eine Mietminderung erreichen?

Insbesondere solch ein Zusammenspiel von Kinderlärm, subwoofer-Lärm, Zigarettenasche auf der Balkonbrüstung und (unverschämte) laute Nachbarn im Altbau ...gibts hier im Forum zu lesen, dort auch Expertenrat.

Ich hatte gehofft, dass sich der Vermieter mit dem Nachbarn in Verbindung setzt und um Rücksicht bittet. In der Hausordnung steht zudem, dass Kinder außerhalb der Wohnung spielen sollen. Direkt vor dem Haus befindet sich ein Spielplatz, der von den Kindern allerdings noch nie benutzt wurde.

Ich habe heute in einem anderen Zimmer geschlafen (die Nachbarn waren auch nach 23 Uhr noch laut). Offen gesagt habe ich daher den Verdacht, dass es kein reines Kindergetrampel ist. Die Kinder spielen offenbar mit den Eltern Fangen, wobei vor allem die Erwachsenen trampeln.
Hinzu kommt, dass es nicht nur beim Trampeln bleibt: Es werden regelmäßig laute Gegenstände auf den Boden geschlagen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies ausschließlich von den Kindern ausgeht (dafür sind die Vibrationen einfach zu stark, ich trainiere selbst in meiner Wohnung und meinen Nachbar darum gebeten darauf zu achten ob etwas von mir zu hören ist...)

Zur Einordnung: Die Eltern trinken häufig Alkohol. Wöchentlich wird eine Palette mit Spirituosen vor den Müllcontainern abgestellt. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass selbst normales Gehen dort nicht mehr wirklich möglich ist.
In zwei Fällen hat der Vater das Kind angeschrien und geschlagen; dabei ist das Kind zu Boden gefallen und hat „Aua" gerufen. In einem weiteren Vorfall (vor etwa drei bis vier Wochen, bei bereits kühlen Temperaturen) wurde das Kind absichtlich auf dem Balkon ausgesperrt. Es schrie und weinte dort nahezu eine Stunde lang, bis es wieder hereingelassen wurde.

Ich habe erwogen, das Jugendamt zu kontaktieren, sehe jedoch das Problem der Beweisbarkeit. Zudem ist meine Erfahrung, dass Behörden in Berlin in solchen Fällen nur selten zeitnah oder wirksam tätig werden.

Zitat (von Loni12):
In der Zwischenzeit werden die Kinder außer Haus sein, denke, diese 5 Stunden werden Sie ertragen müssen.

Oh Mann.

Zitat (von Loni12):
Wie kommt man auf die Idee, Schritte zu zählen, das bedeutet, Sie konzentrieren sich komplett das Geschehen in der anderen Wohnung?

Hintergrund ist das Urteil 22.08.2017 – VIII ZR 226/16:

"Es genügt vielmehr grundsätzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht und zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten."

Was genau mit Frequenz gemeint ist, kann ich Ihnen nicht sagen (außer f = 1/T).
Ich konzentriere mich jedenfalls nicht bewusst auf den Lärm. Wenn ich zuhause bin, trage ich in der Regel Kopfhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung. Selbst dann ist der Lärm deutlich spür- und hörbar.
Ich bin auch nicht geräuschempfindlich - ich höre mit Kopfhörern oft so laut Musik, dass ich mir schon Tinnitus eingehandelt habe.

Zitat (von Loni12):
Der Vermieter reagiert nicht, dann sollten Sie den Mieterschutzbund einschalten und vorher auf eine Mietminderung verzichten. Da könnte Ihnen ein Fehler unterlaufen, auf ein Eigentor sollte verzichtet werden.

Der Vermieter ist vielleicht durch Ihre detaillierten Aufführungen genervt. Ein Schreiben vom Mieterschutzbund könnte zielführender sein.

Den Mieterschutzbund überlege ich mir, habe damit allerdings zwiespältige Erfahrungen gemacht.
Dass der Vermieter genervt ist, halte ich für möglich - ich denke aber eher, dass man dort abwartet und hofft, dass sich das Problem von selbst erledigt.
Ich habe bisher nur eine Beschwerde eingereicht und zwei Monate später um einen Termin gebeten, weil eine Besserung eintrat. Das empfinde ich noch nicht als aufdringlich.

Zitat (von Chrominanz):
Wenn bewiesen werden kann welche Nachbar das ist kann man durch Anwalt abmahnen lassen und af Unterlassung klagen.

Danke. Das lässt sich leicht beweisen, da niemand sonst über oder neben mir wohnt.

Zitat (von Chrominanz):
Die wird individuell in jeder gerichtlichen Instanz gezogen.

Also letztlich Glücksspiel (22.08.2017 – VIII ZR 226/16).

Zitat (von drkabo):
Das klingt alles mehr nach Baumangel - oder eben alterstypischen Bauzustand.

Es ist nicht nur so, dass Kinderlärm sozialadäquat ist, nein auch das Lärmschutzniveau hängt am Alter des Gebäudes. D.h. wenn der Lärmschutz im Haus den Vorschriften entspricht, die zum Bauzeitpunkt(!) galten, dann muss der Vermieter nicht nachrüsten.

Es handelt sich natürlich um einen Altbau, was die Sache kompliziert macht.
Allerdings hatten die vorherigen Nachbarn ebenfalls Kinder - diese habe ich nie wahrgenommen.
Mein direkter Nachbar nebenan kann eine Bohrmaschine leiser bedienen, als es oben zugeht.

Zitat (von drkabo):
Was sagen denn die Bewohner im Stockwerk dazwischen?

Zwischen uns wohnt niemand. Es sind jeweils zwei Familien pro Stockwerk.
Die direkten Nachbarn sagten wörtlich: "Die sind total laut, schreien die ganze Zeit, ich werde verrückt."
Ich habe ihnen meine Handynummer gegeben, sie haben sich jedoch nicht gemeldet. Sehr ruhige Menschen - vermutlich wollen sie keinen Ärger.

Erwähnenswert ist außerdem, dass die betreffenden Nachbarn mehrfach Klingel- und Namensschilder entfernt haben (die Erwachsenen, nicht die Kinder), in den Aufzug urinieren, den Spiegel regelmäßig verschmieren und mit Kaugummi bekleben sowie Pakete aus Briefkästen entwenden (interessanterweise vom direkten Nachbarn, wurde beobachtet, jedoch besteht scheinbar kein Interesse etwas unternehmen zu wollen).
Es besteht also eine gewisse Neigung zu Ordnungswidrigkeiten bzw. Kriminalität.

Zitat (von eh1960):
Man muss aber schon ziemlich merkbefreit oder renitent sein, es so weit kommen zu lassen. Meistens wird das wohl nur passieren, wenn die Lärmverursacher so stockbesoffen sind, daß sie auch auf polizeiliche Ansprache nicht mehr reagieren.

Also eher eine Frage der Zeit bzw. meiner Kulanz.
Die Anlage lief am nächsten Tag (Sonntags) wieder, allerdings nur knapp eine Stunde, aber so schnell beschwer ich mich nicht

Zitat (von eh1960):
Die gesundheitswissenschaftliche Empfehlung lautet übrigens: mindestens 10.000 Schritte am Tag.

Das ist keine gesundheitswissenschaftliche Empfehlung, sondern stammt aus dem Marketing einer Firma, die in den 1960ern Schrittzähler verkauft hat.

Mit den Schritten war in meinem Beitrag natürlich kein normales Gehen, sondern Stampfen gemeint.
Ich halte 2.000 solcher Schritte nicht für eine geringe Zahl, wenn diese in ihrer Intensität mit Baulärm vergleichbar sind, insbesondere, da die Kinder durchaus auch leise laufen können, vor allem dann, wenn die Eltern müde sind, weil sie bis spät in die Nacht gefeiert haben.

Zitat (von wirdwerden):
Worauf ich hinaus will: reduziere die gefühlte Unbill auf die relevanten Sachen. Und überlege, wie man die abstellen kann. Ob man da den Vermieter ins Boot holen kann oder sich alleine drum kümmern muss. Bei der Einschätzung der Lage hilft Dir ein Mieterschutzverein

Wird gemacht. Es ist vermutlich sinnvoller, den Kinderlärm nicht gesondert zu erwähnen bzw. klarzustellen, dass der Lärm überwiegend von den Eltern verursacht wird (z. B. beim Fangenspielen, wobei die Eltern selbst trampeln). Hinzu kommt ein generell rücksichtsloses Verhalten, darunter Vandalismus, Verunreinigungen sowie Ruhestörungen durch eine Musikanlage, die bereits mehrere Polizeieinsätze erforderlich gemacht haben.

Danke euch allen.
Ich strebe eine Abmahnung wegen der Zigarettenasche an und kontaktiere (wahrscheinlich) einen Mieterschutzverein – sofern ich einen guten finde.

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#13
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4478 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von maggy22):
Zwei Kinder (geschätzt ca. 5 Jahre alt) und ein Baby.


Zitat (von maggy22):
In der Hausordnung steht zudem, dass Kinder außerhalb der Wohnung spielen sollen. Direkt vor dem Haus befindet sich ein Spielplatz, der von den Kindern allerdings noch nie benutzt wurde.

Ein Baby soll sich außerhalb der Wohnung auf einem Spielplatz aufhalten? Selbst ein Kind mit 5 Jahren lässt man eher nicht unbeaufsichtigt.
Bei solchen Ansichten kommen schon Bedenken.
Was allerdings die Familie betrifft, wenn Sie meinen, die Kinder werden nicht gut versorgt, bleibt nur ein Hinweis auf das Jugendamt.

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#14
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von maggy22):
In der Hausordnung steht zudem, dass Kinder außerhalb der Wohnung spielen sollen.

Mindestens diese Teil der Hausordnung ist nichtig weil Grundgestzwidirger Eingriff in die Rechte von Kind und Elrern


Zitat (von maggy22):
In zwei Fällen hat der Vater das Kind angeschrien und geschlagen; dabei ist das Kind zu Boden gefallen und hat „Aua" gerufen.

Kindesmisshandlung durch vprsätzliche Körperverletzung in 2 Fällen.


Zitat (von maggy22):
In einem weiteren Vorfall (vor etwa drei bis vier Wochen, bei bereits kühlen Temperaturen) wurde das Kind absichtlich auf dem Balkon ausgesperrt. Es schrie und weinte dort nahezu eine Stunde lang, bis es wieder hereingelassen wurde.

Keiner der Nachbarn meldete der Polizei ein *hilfloses Kind in Notlage*?

Erschütternd das Zeugen der fortgestzten Kindesmisshandlungen durch völlige Ignoranz brillierten.


Zitat (von maggy22):
Also letztlich Glücksspiel (22.08.2017 – VIII ZR 226/16).

Es gibt 3 Faktoren die hier Unsicherheit rein bringen
1. die Anwälte der Parteien
2. die Sichtweise des Gerichts
3. der Wille des Mandanten das *bis zum Ende* durch zu ziehen.


Zitat (von maggy22):
Es ist vermutlich sinnvoller, den Kinderlärm nicht gesondert zu erwähnen

Mit *Kinderlärm* kann man heute vor Gericht nichts gewinnen. Man stellt sich nur in eine negative Ecke. Das neagtive strahlt in Folge auf die anderen Anliegen.

Schwerpunkt der Beschwerden war immer der Kinderlärm? Das wird die Ursache dafür sein das der Vermieter nichts macht.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#15
 Von 
maggy22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Schwerpunkt der Beschwerden war immer der Kinderlärm? Das wird die Ursache dafür sein das der Vermieter nichts macht.


Etwa drei Viertel des Lärmprotokolls beziehen sich auf Musikanlage, betrunkenes Schreien und Verhalten in Wohnung und Treppenhaus sowie auf Bohrmaschine und Hämmern mitten in der Nacht. Hinzu kommt Vandalismus.

Es handelt sich um eine große Immobiliengesellschaft. Ich habe diese vor 3-4 Jahren bereits wegen einer Wohnungsgeberbescheinigung angeschrieben, ohne jede Reaktion. Interessanterweise: Als kürzlich Schlösser ausgetauscht wurden und man diese selbst abholen musste (eigentlich hätten sie zugesendet werden müssen!), bat ich um einen Termin und erhielt innerhalb von 30 Minuten eine Antwort.

Das zeigt recht deutlich, dass Ignorieren eine bewusste Strategie ist, um Probleme auszusitzen, bis es zu Mietminderung oder rechtlichen Schritten kommt. Wie Chrominanz es bereits angedeutet hat, fehlt vielen Mietern schlicht der Wille oder die Kraft, so etwas konsequent durchzuziehen.

Zitat (von Chrominanz):
Keiner der Nachbarn meldete der Polizei ein hilfloses Kind in Notlage?

Erschütternd das Zeugen der fortgestzten Kindesmisshandlungen durch völlige Ignoranz brillierten.


Sehe ich genauso. Ich habe Jugendamt und Gesundheitsamt direkt angeschrieben, jedoch keine Rückmeldung erhalten, ob weitere Nachweise oder Informationen benötigt werden. Das System ist hier in Berlin stark überlastet.

Die Vorfälle habe ich protokolliert. Beim nächsten Mal werde ich die Polizei informieren. Mir ging es vor allem darum, rechtlich abgesichert zu sein ( falsche Verdächtigung, üble Nachrede), da ich die Polizei wegen Ruhestörungen bereits öfter kontaktiert habe.

Hinzu kommt, dass bei diesen Nachbarn eine sehr niedrige Hemmschwelle für ordnungswidriges oder kriminelles Verhalten erkennbar ist. Ich möchte keine weitere Eskalation, da bereits regelmäßig Klingelschilder und Namen am Postfach entfernt, Spiegel im Aufzug eingeschlagen und verschmutzt wurde. Ich möchte nicht jeden Tag mit der Sorge leben, dass mir irgendwann die Fenster eingeschlagen werden oder Ähnliches passiert.

Zitat (von Loni12):
Ein Baby soll sich außerhalb der Wohnung auf einem Spielplatz aufhalten? Selbst ein Kind mit 5 Jahren lässt man eher nicht unbeaufsichtigt.
Bei solchen Ansichten kommen schon Bedenken.
Was allerdings die Familie betrifft, wenn Sie meinen, die Kinder werden nicht gut versorgt, bleibt nur ein Hinweis auf das Jugendamt.


Von unbeaufsichtigt war keine Rede.
Ist es heutzutage wirklich unüblich, dass Eltern mit ihren Kindern außerhalb der Wohnung etwas unternehmen?

Ich habe derzeit Urlaub, es sind Weihnachtsferien und die Kinder haben in den letzten acht Tagen die Wohnung zweimal verlassen. Die Eltern hingegen gehen täglich allein hinaus. Das weiß ich, nicht weil ich sie stalke, sondern weil sie beim Verlassen der Wohnung ausnahmslos sehr laut sind, andere Nachbarn hört man dabei nicht.

Zitat (von Chrominanz):
Mit Kinderlärm kann man heute vor Gericht nichts gewinnen. Man stellt sich nur in eine negative Ecke. Das neagtive strahlt in Folge auf die anderen Anliegen.


Akzeptiere ich. Danke.

Damit ist das Thema für mich erledigt (auch wenn ich über 30.07.2021 – 65 S 104/21 gestolpert bin).
Ich kümmere mich um die Zigarettenasche und kaufe mir ein weiteres Paar Kopfhörer, damit ich tagsüber zu Hause möglichst nichts mehr höre.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1394 Beiträge, 222x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Grundsätzlich ist Kindergetrampel sozialadäquates Verhalten. Von 7-8 und von 15-19 ist es sogar nachvollziehbar und idR auch zu dulden.

Zitat (von maggy22):
Typisch ist ein Muster aus etwa 20 Minuten intensivem Getrampel, kurzer Pause und anschließendem Weitergehen. Zusätzlich werden regelmäßig schwere Gegenstände auf den Boden geworfen. Türen werden zugeknallt, es gibt lautes Schreien und mehrfach tägliches Weinen.


Naja: ich wage mal zu behaupten, dass dieses Kindergetrampel von sozialadäquat Welten entfernt ist!
Das die Eltern der Kinder sogar
Zitat (von maggy22):
schriftlich um Rücksicht gebeten, eine Reaktion blieb aus, die Tür wird nicht geöffnet. Der Vermieter wurde mehrfach informiert und eine Mietminderung angekündigt; als Reaktion darauf hat der Nachbar mein Namensschild von der Klingel entfernt.

Zitat (von maggy22):
Musikanlage, betrunkenes Schreien und Verhalten in Wohnung und Treppenhaus sowie auf Bohrmaschine und Hämmern mitten in der Nacht. Hinzu kommt Vandalismus.


lässt sogar ohne Jurastudium erkennen, dass dieses Verhalten nicht in unsere "Verhaltensschubladen" einzuordnen ist

Zitat (von maggy22):
In einem weiteren Vorfall (vor etwa drei bis vier Wochen, bei bereits kühlen Temperaturen) wurde das Kind absichtlich auf dem Balkon ausgesperrt. Es schrie und weinte dort nahezu eine Stunde lang, bis es wieder hereingelassen wurde.... Ich habe Jugendamt und Gesundheitsamt direkt angeschrieben,


Allerdings kann ich hierrüber echt nur den Kopf schütteln: Angenommen, das Kind wäre erfroren - nur angenommen! Dann würde das Jugendamt am nächsten oder übernächsten Morgen eine Mail bekommen mit: Da wurde ein Kind bei eisigen Temperaturen ausgesetzt!
Warum das JA nicht antwortet? Es liest das bei sonnigem Vormittag 2 Tage später. Das Kind ist wieder in der Wohnung und alles ist vorbei: Beweise für das Vergehen? - Keine!

Aber ok. Lerne daraus und kontaktiere den Mieterschutzbund bzw wenn ich wollt, einen Anwalt

-- Editiert von User am 28. Dezember 2025 16:17

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20390 Beiträge, 7373x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Allerdings kann ich hierrüber echt nur den Kopf schütteln: Angenommen, das Kind wäre erfroren - nur angenommen! Dann würde das Jugendamt ....

Ich vermute stark, das Kopfschütteln bezieht sich darauf, dass die schriftliche Beschwerde bei JA oder sonst wo ungeeignet ist bei akuter Gefahr. Abgesehen davon sollten Beispiele realistisch bleiben - binnen 60 Min erfriert hierzulande niemand bei Temps um 0 Grad C. (Womit die 'Maßnahme' nicht entschuldigt ist.)

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42861 Beiträge, 14794x hilfreich)

Hilflose Person auf Balkon ausgesperrt, da ruft man 110 an, und die Sache ist ganz schnell erledigt, inklusive Einschalten des Jugendamtes. Das wäre doch mal was Konkretes. Ansonsten hat man sich bisher auf dien Lärm konzentriert, der von den Kindern ausgeht, auf Alltagsgeräusche, die zu akzeptieren sind, und im Übrigen auf Vermutungen/Rückschlüsse. Wenn man mal von der Belästigung durch die Musikanlage absieht. Ob der Vermieter was getan hat, keine Ahnung. Muss er ja niemanden mitteilen. Ob alle Unbill im Haus von diesen Mietern ausgeht, ebenfalls keine Ahnung. Wie bereits weiter oben geschrieben, Hellhörigkeit kann unangenehme, aber zu akzeptierende Folgen haben. Hier sollte wirklich ein Fachmann ran, um auseinander zu dividieren, was zu akzeptieren ist, was uninteressant ist, weil nur allgemeine Vermutungen, und wogegen man sich wehren kann.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Naja: ich wage mal zu behaupten, dass dieses Kindergetrampel von sozialadäquat Welten entfernt ist!
Ja, wag dich. Auf meine Nachfrage zum Alter der Kinder gabs---> 2 Kinder sind ca. 5 Jahre. Deshalb darf ich nach wie vor behaupten, dass für diese Kinder und diese Uhrzeiten jeder Richter ein sozialadäquates Verhalten attestieren würde. Frequenz ist der TE nicht bekannt und niemand hat den Lärm in dBA gemessen.

Zitat (von Daskalos):
lässt sogar ohne Jurastudium erkennen, dass dieses Verhalten nicht in unsere "Verhaltensschubladen" einzuordnen ist
In unsere? Es wäre nur Sache des Gerichts. Was ich zu den Zeiten mit Kinderlärm schrieb, würde vom Gericht unter sozialadäquat abgehakt. Alles andere hat die TE in Bearbeitung, doch weder Polizei noch VM noch JA sahen sich gehalten, inzwischen einzuschreiten.
Inzwischen hat die TE sich verabschiedet von *sozialadäquat Kindergetrampel*...und beschränkt sich nun auf ...Verschmutzte Balkonbrüstung durch herabfallende Zigarettenasche.

Zitat (von maggy22):
Ist es heutzutage wirklich unüblich, dass Eltern mit ihren Kindern außerhalb der Wohnung etwas unternehmen?
Nein, absolut nicht. Geh doch selbst mal raus bzw. rein nach Berlin. Aber in fast jedem Stadtbild regen sich Passanten über lärmende wilde Kinder auf...auch über laute Eltern, über Betrunkene, über Vandalen... sogar im Dorf ohne Spielplatz sind Eltern mit Kindern unterwegs, um was zu unternehmen.

Zitat (von maggy22):
Das zeigt recht deutlich, dass Ignorieren eine bewusste Strategie ist, um Probleme auszusitzen, bis es zu Mietminderung oder rechtlichen Schritten kommt.
Das sehe ich deutlich anders. Eine Mietminderung bringt weder stillgelegte noch schleichende Kleinkinder noch Abstinzenzler noch grds. rücksichtsvolle Nachbarn. Die Mietminderung eines oder 2-3 betroffener Mieter führt nirgends dazu, dass große Immogesellschaften ihren Altbau trittschallsanieren oder nur an *gepflegte, solvente, kinderlose und tierlose Nichtraucher vermieten. Davon ist heutzutage nicht nur Berlin meilenweit oder gar Welten entfernt.
- Weil du über das Bln-Urteil gestolpert bist: Alles zusammen !! hatte den VM zur Kündigung berechtigt.
- rechtlich abgesichert zu sein ( falsche Verdächtigung, üble Nachrede), Das ist deine einzige Sorge?
- Wie sucht man in Berlin einen guten Mieterverein?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
maggy22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Inzwischen hat die TE sich verabschiedet von sozialadäquat Kindergetrampel...und beschränkt sich nun auf ...Verschmutzte Balkonbrüstung durch herabfallende Zigarettenasche.


Jetzt kommt noch Schießen mit einer Schreckschusswaffe (keine Pyrotechnik) auf dem Balkon hinzu. Polizeieinsatz gestern -> Tat wurde verneint. Ich habe eine Videoaufnahme, auf der man das Schießen hört und die Munition auf den Boden fällt, habs den Polizisten gezeigt. Der Polizist sagte mir, dass er ihm erklärt habe, dass beim nächsten Mal das SEK käme und die Wohnung "zerlegen" würde und er das wohl nicht mehr mache. Nur 30 Minuten nach dem Einsatz hat der Nachbar nochmal 3x geschossen (Vielleicht um zu entladen ? Ich kenn mich nicht aus). Ich habe die Polizei nicht erneut alarmiert, es war genug Stress für den Tag. Wenn es nochmal passiert: Soll ich dann die Polizei rufen? Was, wenn er die Waffe vorher versteckt? Oder soll ich auch die Schreckschusswaffe akzeptieren? Ist ja Silvester.

Zitat (von Anami):
Frequenz ist der TE nicht bekannt und niemand hat den Lärm in dBA gemessen.

Die Anzahl der Schritte, die Häufigkeit des Auftretens und die Dauer sind mir bekannt. Mir ist nicht klar, was das BGH-Urteil mit "Frequenz" genau meinte, da deren Definition davon nicht näher definiert wurde.

Zitat (von Daskalos):
Warum das JA nicht antwortet? Es liest das bei sonnigem Vormittag 2 Tage später. Das Kind ist wieder in der Wohnung und alles ist vorbei: Beweise für das Vergehen? - Keine!

So wie ich das sehe, würde eine Tonaufnahme auch nichts bringen, leider.

Zitat (von wirdwerden):
Hilflose Person auf Balkon ausgesperrt, da ruft man 110 an, und die Sache ist ganz schnell erledigt, inklusive Einschalten des Jugendamtes.

"Huh, hab ich nicht gemacht". Was dann? (Siehe Schreckschusswaffe) Die Reaktionszeit der Polizei liegt hier bei über einer Stunde. Beim ersten Anruf vor Monaten kam sie nach 3 Stunden nicht, daher habe ich den Einsatz "storniert", als regelmäßig die gesamte Nacht über gefeiert und getanzt wurde, inklusive eingeladener Freunde.

Zitat (von Anami):
Geh doch selbst mal raus bzw. rein nach Berlin. Aber in fast jedem Stadtbild regen sich Passanten über lärmende wilde Kinder auf...auch über laute Eltern, über Betrunkene, über Vandalen... sogar im Dorf ohne Spielplatz sind Eltern mit Kindern unterwegs, um was zu unternehmen.

Da hast du Recht, mein Kommentar war ziemlich sinnlos.

Zitat (von Anami):
Weil du über das Bln-Urteil gestolpert bist: Alles zusammen !! hatte den VM zur Kündigung berechtigt.

Der Fall unterscheidet sich doch nicht um Welten (bis auf das "arabische" Schimpfwort), nur dass ich noch keine neue Wohnung gefunden habe.

Zitat (von Anami):
rechtlich abgesichert zu sein (falsche Verdächtigung, üble Nachrede), Das ist deine einzige Sorge?

Nein, meine größte Sorge ist Vandalismus / Gewalt vom Nachbarn - bereits mehrfach wurden Klingelschilder gezielt entfernt und jetzt wird regelmäßig mit einer Schreckschusswaffe auf dem Balkon geschossen und Böller aus dem Küchenfenster geworfen. Ja ich weiß, Ordnungswidrigkeiten. Polizei kommt -> Hab ich nicht gemacht -> Polizei fragt "wollen sie Anzeige machen? Bringt aber eh nichts".

Versteh das bitte nicht falsch.. Es geht nicht um Paranoia. Bin Medizinstudent im 8. Semester, Informatikstudent im 2. Semester und arbeite daneben Vollzeit, war ehemaliger oberbayerischer Boxmeister - ich lasse mich nicht so leicht einschüchtern, aber Warnsignale und riskantes Verhalten / Neigung Regeln zu missachten erkenne ich. Ich habe keine Zeit und Energie, mich dauerhaft vom Nachbarn stressen zu lassen oder ständig Protokolle zu schreiben. Ohne meine Katzen (und die Angst, dass er in meine Wohnung eindringt) würde ich die Wohnung nur noch nachts zum Schlafen nutzen. Ausziehen wird vor Ende des Studiums nicht möglich sein.

Zitat (von Anami):
Eine Mietminderung bringt weder stillgelegte noch schleichende Kleinkinder noch Abstinenzler noch grundsätzlich rücksichtsvolle Nachbarn.

Das muss ich wohl akzeptieren. Es ist hart, dass Eltern dadurch scheinbar einen Freifahrtschein bekommen, aber dann ist das eben so - selbst ein Mietverein oder ähnliches hilft in dieser Situation dann kaum.

Danke dir Anami, wirdwerden, blaubär, Daskalos, Chrominanz, Loni12, eh1960, drkabo -- Werde sobald etwas freie Zeit verfügbar ist "Expertenfrage" (falls das so genannt wird) stellen. Ich kann zumindest etwas locker lassen jetzt, werde aber alles mögliche in die Wege leiten, damit die Kinder zumindest geschützt werden. Schönes neues Jahr wünsche ich.

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von maggy22):
Ich habe die Polizei nicht erneut alarmiert, es war genug Stress für den Tag
Dann kommt kein SEK.
Zitat (von maggy22):
Wenn es nochmal passiert: Soll ich dann die Polizei rufen?
Was soll die Frage? Weder Polizei noch SEK kommen zufällig vorbei. Regelmäßiger Schreckschusswaffengebrauch?? Böller aus dem Küchenfenster?? ---> Ja, so um Silvester herum kommt das vor. Da kommt mit Sicherheit auch kein SEK.
Zitat (von maggy22):
Der Fall unterscheidet sich doch nicht um Welten (bis auf das "arabische" Schimpfwort), nur dass ich noch keine neue Wohnung gefunden habe.
Sorry, DU hast gar keinen FALL. Was die Tiergarten-Klägerin in ihrem Fall seit 2017 erreichte, ist mir unbekannt.
Sorry, ich hatte leider nur nach *Frequenz* gesucht und Kündigung war gar nicht relevant.
Zitat (von maggy22):
Nein, meine größte Sorge ist Vandalismus / Gewalt vom Nachbarn....
Wer Sorge, Angst und schon ein Buch voller Protokolle und x Beweise hat (die gar nicht unbedingt nötig sind) und x-mal die Polizei ins Haus rief ---> und trotzdem keine Anzeige stellt, der wird sich mit den Gegebenheiten dort abfinden...ODER die Miete mindern und sich dann evtl. auf den Weg durch die Instanzen machen wie die o.g. Klägerin auch.
Zitat (von maggy22):
Es geht nicht um Paranoia.
Wer behauptet das denn?
Zitat (von maggy22):
Bin Medizinstudent im 8. Semester, Informatikstudent im 2. Semester und arbeite daneben Vollzeit,
Für mich unglaubwürdig, aber völlig irrelevant für dein o.g. Problem, was übrigens ein mietrechtliches ist.
Zitat (von maggy22):
Das muss ich wohl akzeptieren. Es ist hart, dass Eltern dadurch scheinbar einen Freifahrtschein bekommen, aber dann ist das eben so
Nein, das ist nicht so, sondern falsch verstanden. Eine Mietminderung bringt nicht das, was dir vorschwebt.
Und Kinder von miserablen Eltern ...ach, lassen wir das.
*Expertenfrage*---> Du solltest Experten fragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von maggy22):
Ich habe die Polizei nicht erneut alarmiert, es war genug Stress für den Tag

Problemlösung auf dem Silbertablett serviert bekommen und einfach verschenkt?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#23
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja eh, die 10.000 Schritte müssen aber nicht in der Wohnung erfolgen.

Müssen nicht. Aber sie können. Und dürfen.

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#24
 Von 
beppi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 51x hilfreich)

Zitat (von maggy22):
Ist es heutzutage wirklich unüblich, dass Eltern mit ihren Kindern außerhalb der Wohnung etwas unternehmen?
Ich habe derzeit Urlaub, es sind Weihnachtsferien und die Kinder haben in den letzten acht Tagen die Wohnung zweimal verlassen. Die Eltern hingegen gehen täglich allein hinaus.

Schon mal daran gedacht, mit den Kindern zusammen etwas draußen zu unternehmen?
So könntest Du ihnen einen Teil der Erlebnisse und Chancen geben, die sie von den eigenen Eltern nicht kekommen, kämst selbst auf andere Gedanken - und wer weiß, vielleicht rechnen es Dir die (wahrscheinlich überforderten) Eltern sogar positiv an.
Probleme löst man leichter durch positive Schritte, als durch noch größere Probleme daraus zu machen (die dann andere lösen sollen - hier Vermieter oder Gerichte).
Viel Glück!

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#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42861 Beiträge, 14794x hilfreich)

Nun ja, diese Unternehmungen von Eltern geschehen typischerweise nicht täglich und dauern auch nicht ganze Tage, insbesondere nicht im Winter oder bei Regen. Also diese Unternehmungen als festen Bestandteil in das Ruhemanagement einzubeziehen, sorry das geht doch gar nicht. Kinder haben nun mal ein zu Hause, welches nicht auf das Unterbringen zum Essen, Körperhygiene und Schlafen reduziert bzw. reduzierbar ist.

wirdwerden

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