Als Vater eines kleinen Kindes (2 Jahre) fühle ich mich besonders in den Abendstunden, wenn unser Kleiner ins Bett gebracht werden soll, durch das Klavierspiel unserer Nachbarn stark gestört. Unser Vermieter meinte, solange der Nachbar nicht nach 20:00 Uhr spielt, muss ich dies hinnehmen.
Meine Frage wäre: Muss ich das auch dann hinnehmen, wenn wir unser Kind schon um 19:00 Uhr zu Bett bringen und es dadurch am einschlafen gehindert wird? Oder wie sieht es an den Wochenenden aus? Hier kann man doch bestimmt in Anbetracht der Umstände eine Reduzierung auf die "normalen" Tageszeiten verlangen...
vielen Dank
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Störendes Klavierspiel der Nachbarn
15. November 2010
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Frage vom 15. November 2010 | 18:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Störendes Klavierspiel der Nachbarn
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 15. November 2010 | 19:06
Von
Status: Lehrling (1193 Beiträge, 926x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. November 2010 | 19:28
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 15x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 15. November 2010 | 22:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
quote:
Hier kann man doch bestimmt in Anbetracht der Umstände eine Reduzierung auf die "normalen" Tageszeiten verlangen...
Offensichtlich sind die von dir empfundenen "normalen" Tageszeiten schlicht nicht die "normalen" Tageszeiten des Mitmieters?
Die gesetzliche 'Nachtruhe' beginnt im übrigen erst gegen 22.00h ...
In dem Post wurde nicht erwähnt, ob man schon einmal dem Nachbarn die Situation ruhig und freundlich erklärt hat und um sein Verständnis geworben hat?
Genau wegen solcher Differenzen und der problematischen Lösungen gibt es Hausordnungen bzw. gesetzliche Vorgaben bezüglich der Ruhezeiten.
Diese werden dann von den Gerichten einzelfallabhängig angewendet/abgewandelt, eben in Anbetracht der Umstände.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#4
Antwort vom 18. November 2010 | 11:22
Von
Status: Schüler (289 Beiträge, 117x hilfreich)
@Harry
Die Ruhezeiten sind nicht überall gleich sondern werden von den jeweiligen Gemeinden festgelegt. Bei uns hier ist z.B. ab 20 Uhr Ruhezeit.
@Apollo
Musizieren ist ausserhalb der gesetzl. Ruhezeiten leider generell erlaubt solange es in einem normalen Rahmen bleibt (z.B. 1 h täglich). Wenn nicht ausserhalb der Ruhezeiten oder unüblich viel (z.B. den halben Tag) musiziert wird hat man da ansich leider keine Handhabe. Schon mal versucht den Nachbarn zu bitten das er ab 19 Uhr nicht mehr musiziert wegen dem kind?
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