Störung des Hausfriedens durch Lärmbelästigung

22. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Joker001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Störung des Hausfriedens durch Lärmbelästigung

Hallo,
mein Vermieter hat mir über eine Anwaltskanzlei eine Abmahnung zukommen lassen. Die Begründung ist eine Störung des Hausfriedens, insbesondere gehen durch mich "ganz erhebliche Lärmbelästigungen" aus.
In der näheren Begründung wird Beschrieben, dass sich meine Nachbarin wiederholt gestört fühlte. Da heißt es: "Offensichtlich lieben Sie Techno Musik, die Sie nach 22 Uhr lautstark hören". Mal davon abgesehen ob ich Technomusik wirklich liebe oder nicht, wird eine weitere Begründung aufgeführt: Angeblich schiebe ich zwischen 24Uhr und 3Uhr Nachts Möbel hin und her, so dass es zu erheblichem Gepolter kommt.
Zum Abschluss werden noch zwei Tage/Zeiten genannt zu denen es zu Ruhestörungen gekommen sein soll. Die Art der Ruhestörung also Technomusik oder Gerümpel wird nicht spezifiziert. (Gerade noch gemerkt, dass es sich dabei um Rosenmontag und Faschingsdienstag je 22:30 handelt)
Ich muss zur Verteidigung meiner Nachbarin sagen, dass Sie sich auch persönlich bei mir beschwert hat. Ich habe daraufhin auch darauf geachtet die Musik (die ich in der Tag "mag") generell und insbesondere nach 22 Uhr leiser abzuspielen. Eine Schallmess-app zeigt bei laufender Musik etwa 40-45db an, meiner Ansicht nach Zimmerlautstärke. Was ich aber nicht eingestanden habe ist das Gerümpel, ganz einfach weil ich es mir nicht erklären konnte. Anfangs meinte ich noch zu Ihr, dass ich wohlmöglich Albträume hatte und mich im Bett gewälzt habe. Als die Beschwerden über das Gerümpel aber weiterhin kamen, hab ich Ihr klar gemacht, dass ich es mir nicht erklären kann und der Lärm nicht von mir aus geht, sondern von einem anderen Nachbarn kommen muss.
Wenn es sich nun nur um die Lärmbelästigung durch die Musik handelt würde, würde ich die Abmahnung vielleicht akzeptieren und die Musik ganz aus lassen (auch weil ich keine Lust auf den ganzen Anwalts-/Gerichtskram hab). Leider habe ich aber auf das Gerümpel keinen Einfluss und kann das demnach auch nicht abstellen. D.h. dann wohl, wenn ich die Abmahnung akzeptiere muss ich mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Mir bleibt also wohl keine andere Wahl als die Abmahnung anzufechten oder auszuziehen? Wer trägt denn die Beweislast, dass ich der Verursacher des Lärms bin? Ich hör manchmal auch ein Klopfen/Hämmern (wie wenn jemanden auf einen Fernseher mit Wackelkontakt schägt, damit der Empfang wieder geht). Ich hab aber keine Ahnung woher das genau kommt. Ich überlege, ob ich bei meinem Vermieter nun auch die Lärmbelästigung anzeige und mit Mietminderung drohe, auch um klar zu machen, dass sie nicht von mir ausgeht. Muss ich dazu den (vermuteten) Verursacher bennenen und so wohlmöglich einen weiteren unschuldigen Nachbarn bedrängen oder kann ich das auch gegen Unbekannt machen?

PS: Meine Nachbarin lebt seit etwa einem Jahr in der Wohnung unter mir. Ich bin seit etwa 5 Jahren in der Wohnung. Ihr Vormieter der 4 Jahre unter mit wohnte, hat sich kein einziges Mal bei mir beschwert...

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat:
PS: Meine Nachbarin lebt seit etwa einem Jahr in der Wohnung unter mir. Ich bin seit etwa 5 Jahren in der Wohnung. Ihr Vormieter der 4 Jahre unter mit wohnte, hat sich kein einziges Mal bei mir beschwert...

Das dürfte ja wohl das schlechteste Argument für deinen Lärm sein. Du kannst doch nicht im Ernst erwarten, dass die neue Nachbarin genau so unempfindlich reagiert, wie der vorige Mitmieter.

Und bevor du weiterhin der Meinung bist, dass 40 bis 45 db Zimmerlautstärke seien, solltest du dich etwas näher mit dem Thema beschäftigen. Hier ein Auszug aus Wikepedia:
Zitat:
Wohngebiete

Obwohl Dezibel-Werte im Zusammenhang mit dem Begriff der Zimmerlautstärke kaum weiterhelfen, hat ersichtlich ein Gericht diesen Zusammenhang hergestellt. Lautstärken, die einen Wert von 40 dB tagsüber bzw. 30 dB nachts überschreiten, stellen grundsätzlich eine Überschreitung der Zimmerlautstärke dar. Dies kann jedoch auch für Geräusche unterhalb dieses Pegels gelten, wenn sie nach dem Empfinden eines Durchschnittsmenschen wegen ihrer physiologischen oder psychologischen Wirkung als störend empfunden werden.


https://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautst%C3%A4rke

und hier:

http://www.123recht.net/Zimmerlautstaerke-wie-definiert-__f263933.html

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#2
 Von 
Loewenzahn123
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 34x hilfreich)

Bzgl. Geräusche, die Du auch hörst und für die Du nicht verantwortlich bist: Wie viele Parteien leben denn bei Euch im Haus? Ich finde, es spricht grundsätzlich nichts dagegen, dem Vermieter diesbezüglich eine Antwort zu schreiben und darauf hinzuweisen, dass Du diese Geräusche auch schon gehört hast, aber sie weder von Dir und aus Deiner Wohnung stammen, Du noch benennen könntest, woher die Geräusche tatsächlich kommen.

Bautechnisch / bauphysikalisch kann das schon sein, dass jemand anderes im Haus diese Geräusche verursacht, und Deine Nachbarin sie hört und vermutet, es käme aus Deiner Wohnung, obwohl das also nicht der Fall ist.

Bei uns kommen Geräusche aus dem Keller über den Kamin - also SO wahrgenommen... hört sich wie dumpfes Schlagen an - ich hab heraus gefunden was es ist: kurios... Rabenvögel (jedenfalls die größeren schwarzen Vögel) sitzen auf dem warmen Schornstein, zB mit einem Meisenknödel und zerlegen den gemütlich. Das verursacht im Haus (auch sehr hellhörig übrigens) Geräusche, von denen man annimmt, sie kommen aus dem Keller.

Wenn die Nachbarn an ihrem Haus vorbeilaufen (LAUFEN - nicht GEHEN), dann hört man das auch bei uns im Haus als dumpfe Geräusche, weil der Bauuntergrund (Vorgabe der Natur) leider diese Geräusche weiterträgt.

In der Beweispflicht ist / wäre - meines Wissens nach - Deine Nachbarin.

Eine Idee für Abends bzgl. der Musik - wenn sonst nichts dagegen spricht: Kopfhörer, wenn Du es mal lauter hören magst. Man täuscht sich ganz schnell, was Zimmerlautstärke ist.

Loewenzahngrüße

-- Editiert von Loewenzahn123 am 22.02.2016 14:30

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Joker001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Im Haus wohnen 8 Parteien, 2 je Stockwerk. Ich bin im dritten Stock, d.h. es gibt noch zwei Wohnungen über mir und eine neben mir.
Möglicherweise habe ich die Lautstärke der Musik tatsächlich falsch eingeschätzt. Wie gesagt hätte ich auch kein Problem eine Abmahnung, die sich nur darauf bezieht zu akzeptieren. Das Problem war wohl, dass ich einfach nicht auf die Zeit geachtet habe und daher hin und wieder erst um 10:30 die Musik ausgestellt habe. Ich werde jetzt wohl eine Zeitschaltuhr so einstellen, dass sie um 21:55 die Musik abstellt und im Anschluss ggf. mit Kopfhörern weiterhören.

Mir ist noch eingefallen, dass über Fasching starke Windböhen waren. Vielleicht sind die Geräusche auch zumindest teilweise durch den Wind verursacht. Z.B. klappern dann auch die Rolläden ziemlich laut.
Ich werde morgen versuchen mit meinem Vermieter über die Sache zu sprechen und Ihnen meine Sicht der Dinge darzulegen. Leider haben die (Hausverwaltung) eine Anwaltskanzlei eingeschaltet ohne meine Version überhaupt anzuhören. Da die denen auch eine Vollmacht erteilt haben, werde ich mich wohl mit den Anwälten rumschlagen müssen. Außerdem haben die natürlich auch gleich eine Rechnung über 250€ angehängt. :sad:
Ich werde wohl eine Gegendarstellung erstellen und dem Vermieter (per Einschreiben) zustellen, so dass klar ist, dass ich Widerspreche Verursacher des Gepolters zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Und bevor du weiterhin der Meinung bist, dass 40 bis 45 db Zimmerlautstärke seien, solltest du dich etwas näher mit dem Thema beschäftigen. Hier ein Auszug aus Wikepedia:

Das wäre auch für Dich vor dem Posten ein guter Rat gewesen. Der Auszug aus der Wikipedia bezieht sich auf den Schallpegel in der Wohnung desjenigen, der sich gestört fühlt - alles andere wäre kompletter Unsinn, ob ein Geräusch als störend empfunden wird hängt ja nicht davon ab wie laut es in der Wohnung des Erzeugers ist, sondern davon wie laut es in der eigenen Wohnung noch ankommt.

Die 40-45 dBa des TE bezogen sich aber auf die eigene Wohnung.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loewenzahn123
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Joker001):
Vielen Dank für die Antworten. Im Haus wohnen 8 Parteien, 2 je Stockwerk. Ich bin im dritten Stock, d.h. es gibt noch zwei Wohnungen über mir und eine neben mir.
Möglicherweise habe ich die Lautstärke der Musik tatsächlich falsch eingeschätzt. Wie gesagt hätte ich auch kein Problem eine Abmahnung, die sich nur darauf bezieht zu akzeptieren. Das Problem war wohl, dass ich einfach nicht auf die Zeit geachtet habe und daher hin und wieder erst um 10:30 die Musik ausgestellt habe. Ich werde jetzt wohl eine Zeitschaltuhr so einstellen, dass sie um 21:55 die Musik abstellt und im Anschluss ggf. mit Kopfhörern weiterhören.
Mir ist noch eingefallen, dass über Fasching starke Windböhen waren. Vielleicht sind die Geräusche auch zumindest teilweise durch den Wind verursacht. Z.B. klappern dann auch die Rolläden ziemlich laut.
Ich werde morgen versuchen mit meinem Vermieter über die Sache zu sprechen und Ihnen meine Sicht der Dinge darzulegen. Leider haben die (Hausverwaltung) eine Anwaltskanzlei eingeschaltet ohne meine Version überhaupt anzuhören. Da die denen auch eine Vollmacht erteilt haben, werde ich mich wohl mit den Anwälten rumschlagen müssen. Außerdem haben die natürlich auch gleich eine Rechnung über 250€ angehängt.
Ich werde wohl eine Gegendarstellung erstellen und dem Vermieter (per Einschreiben) zustellen, so dass klar ist, dass ich Widerspreche Verursacher des Gepolters zu sein.


Bei Sturmböen können sicherlich die Rollos für erheblichen Lärm sorgen, der sich über die Bausubstanz in der anderen Wohnung so anhören, als würdest Du Möbel rücken, bzw. könnte dieses Geräusch so von der Nachbarin beurteilt werden.
Letztendlich würde ich darüber gar nicht so viel nachdenken... Du erzeugst die Geräusche nicht, hörst sie aber auch. Ist doch nicht Deine Aufgabe, herauszufinden, wer, womit und was die Geräusche erzeugt.

Was ich nicht verstehe, aber da lass ich mich gerne belehren: meiner Meinung nach brauchst Du die Rechnung nicht bezahlen, bzw. ICH würde sie nicht bezahlen und darauf auch in meinem Schreiben hinweisen. Erstens hätte man nicht sofort zu einem Rechtsanwalt gehen müssen; erst einmal hätte ein normales Schreiben der Hausverwaltung oder des Vermieters ausgereicht, um Dich auf die Problematik und Beschwerde hinzuweisen. Ein solcher Hinweis wäre nicht mit Kosten verbunden, gleichzeitig wärst Du informiert und quasi vorgewarnt für den Fall, dass Du das Schreiben ignorierst. Für das Geräusch, welches Du nicht erzeugst, bist Du auch nicht verantwortlich. Selbst wenn es mal passiert wäre, dass Du zB ausnahmsweise in der Nacht nach einer Renovierung noch die Möbel verrückst, könnte man nicht wegen einmal Lärm dieser Art, derart reagieren. Ist doch völlig übertrieben und nicht angemessen, auch vor dem Hintergrund, dass Du ja schon einige Jahre da lebst. Es scheint doch offensichtlich nicht zu Deinem üblichen Lebensstil zu passen, Nachts Möbel zu rücken... sonst wäre darauf hingewiesen, dass Du offensichtlich Fan von Möbelrücken bist.

Für die Musik - okay, kann man die Verwarnung / Ermahnung gelten lassen, weil sich die Nachbarin schon persönlich an Dich gewandt hat - aber auch hier hätte vermutlich ein schlichtes Schreiben der Hausverwaltung / Vermieters gereicht. Dir gleich mit Anwaltsschreiben eine Rechnung zu schicken, entbehrt für mich jeder Grundlage.

Meiner Meinung nach auch nicht durchsetzbar. Aber hier sind sicher Profis, die es besser wissen.

Vielleicht hat die Hausverwaltung bzw. der Vermieter eine Rechtsschutz... ob die das übernimmt, keine Ahnung... ist aber - aus meiner Sicht - nicht Dein Problem.

Loewenzahngrüße

-- Editiert von Loewenzahn123 am 22.02.2016 18:27

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Eine Schallmess-app zeigt bei laufender Musik etwa 40-45db an, meiner Ansicht nach Zimmerlautstärke.


Hast du mal die Peaks gemessen? Manche Apps können auch das.
Ich habe das mal bei einer Karnevalssendung im Fernsehen gemacht, die war im Mittelwert durchweg bei 35-42 dB(A) - subjektiv noch klar Zimmerlautstärke -, die Peaks (die man in den Bässen so direkt nicht wahrnimmt, die aber durch den Boden dröhnen können, aber auch in den Höhen sehr kurz sein können) lagen hingegen bei bis zu 65 dB(A).

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