Seit fast fünf Jahren wachsen in Nachbars Garten (Niedersachsen) Sträucher, letztes Jahr erstmalig über die Grenze. Leider kann ich mit den neuen Hausbesitzern nicht reden, sie verfallen gleich in Jargon und Beleidigungen.
Letztes Jahr habe ich die Zweige abgeschnitten und bei denen über den Zaun
geworfen. Das haben die hingenommen. Mich stören die Büsche nicht, nur die herüberhängenden Äste. Nach Nie Nachbarrechtsgesetz muß ich innerhalb fünf Jahren Klage wegen Beseitigung zu nah gepflanzter Sträucher erheben. Diese Frist möchte ich nicht verfallen lassen. Aus dem Gesetz lese ich nicht, daß herüberhängende Äste ausgenommen sind. Ich möchte eine Klage verhindern. Solange ich es gesundheitlich kann, könnte ich die Zweige abschneiden. Weiß jemand, ob ich in den nächsten Jahren die Familien zwingen kann, es selbst zu tun. Oder muß ich in den harten Apfel der Klage beißen.
?
Sträucher wachsen über die Grenze
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



ich kann es nicht verstehen wie man wegen so ein paar zweigen sich so aufregen kann ...
Sofort klagen!!! Auf keinen Fall sich das mit den Zweigen gefallen lassen. Was denken sich diese Nachbarn bloß?? Die brauchen unbedingt einen Denkzettel. Ich meine. es gibt nichts Wichtigeres im Leben als eine richtig dicke Nachbarschaftsklage. Und wenn es nur um Zweige geht, egal.
Gruß doko
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.... die machen ja den ganzen Maschendrahtzaum kapott!
Versuchen Sie mit Ihren Nachbarn noch einmal im Guten zu reden. Verhalten Sie sich dabei sachlich und versuchen Sie Ihre Emotionen zurück zu schrauben.
Wenn Sie es möchten, bieten Sie ihnen an, von Ihrem Grundstück aus die Äste zu beseitigen.
Meinen Nachbarn habe ich dies gestattet (sie fragten aber von sich aus).
Sehen Sie doch auch die Vorzüge, immerhin benötigen Sie hierdurch keine Grenzbeflanzung und haben dadurch mehr Fläche.
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"Betrogen wird nur der, der es verdient.
"Vertraue!" spricht das Herz, "Misstraue!" der Verstand."
-- Editiert von spaghetti am 25.11.2004 16:45:01
Leider habe ich überwiegend ironische Beiträge erhalten. Die helfen mir nicht.
An die gerichtet, die die Sachlage verstehen: Die Büsche werden ca. 10 m hoch und ca. 7 - 8 m breit und stehen 20 cm von der Grenze! Die Zweige hängen z. Z. in einer Höhe von 1,5o m. so daß ich mich beim Rasenmähen bücken muß. Und die Zweige werden in einigen Jahren zu Ästen. Da ich selbst diese Büsche besitze, weiß ich wovon ich schreibe.
Mir paßt es auch nicht, zu klagen.
Vielleicht hat ja irgendjemand einen guten Alternativvorschlag.
So wie Sie , Spaghetti, es sehen, so wäre es auch meine Art, vorzugehen.
Nur diese neuen Nachbarn ...schlichtweg eigenartig und egoistsch.
Hallo GMS!
Danke für die Anteilnahme an anderer Stelle! Es ist mir unverständlich, warum man Grünzeug nicht so weit weg von der Grenze pflanzen kann, dass es keinen stört und man gar nicht schneiden muss.
Gestern habe ich im Internet eine interessante Sammlung neuerer Urteile mit kurzen, verständlichen Erläuterungen dazu gefunden, die Ihnen und anderen vielleicht nützt:
http://www.super-illu.de/recht/index.php?page=urteilssuche/index.html&rechtsgebiet=Nachbarrecht
Was überhängende Äste betrifft, so ist das ein ganz anderer Punkt als die Wuchshöhe, bei der die Einspruchsfrist verjähren kann. Allerdings darf man oft nur bis zu einer bestimmten Höhe Äste abschneiden.
Unser Vorgehen wegen Überhang habe ich schon an anderer Stelle ("Was gilt bei alten Bäumen und neuem Besitzer?", PassatV6) geschildert; evtl. waren wir nur deshalb ohne Klage erfolgreich, weil die Nachbarn Kosten scheuen und nachgeben, wenn ihr Anwalt sagt, sie hätten keine Chance.
Viel Glück!
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