Streit mit dem Nachbarn

2. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.11.2018 10:01:15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Streit mit dem Nachbarn

Hallo zusammen,

Ich hab also 4 mal gegen die Tür getreten und beim 4rten Tritt ist die Tür aufgebrochen. Da bin ich dann sofort ins Auto gestiegen und bin weg gefahren damit es nicht noch mehr ausartet und ich Ihn noch verletze.
Nachdem ich weg war hat der andere Nachbar mir berichtet das er die Polizei angerufen hat und mich des Einbruchs beschuldigt hat und Anzeige erstattet hat.
Nun frage ich mich, ob es überhaupt Einbruch war. Da es die Straftat Einbruch (laut Wikipedia) nicht im Deutschem Rechtssystem gibt, sondern Diebstahl, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung mit diesem gekoppelt wird häufig.
Ich hab ja nur die Tür vor Wut eingetreten, ohne die Absicht eindringen zu wollen und schon gar nicht was zu stehlen.
Würde dies als Sachbeschädigung gesehen?
Und wie siehts mit der Strafe aus?
Ich hab bisher keine Anzeigen in meinem Leben erhalten und hab sowas schlimmes und dummes nie gemacht.
Ich hab jetzt auch Angst das ich meinen Job verlieren könnte, durch diese Tat. Gebe es da die Gefahr, dass der Arbeitgeber davon Mitbekommt?
Er hat auch keine Beweise, Zeugen und ich genau so wenig wie ich.
Leugnen will ich auch ungern da dies noch schlimmer Enden könnte für mich.

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen.

Mit besten Grüßen

-- Editiert von Moderator am 02.11.2018 02:47

-- Thema wurde verschoben am 02.11.2018 02:47

-- Editiert von Moderator am 06.11.2018 10:27

-- Thema wurde verschoben am 06.11.2018 10:27

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Als allererstes: Sie sollten DRINGENDST etwas gegen Ihre Aggressivität unternehmen! Eigene Gegenstände und gar Arbeitsmaterialien aus Wut zu zerstören ist definitiv nicht normal. Abgesehen davon, drohen ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn das mit dem Werkzeug und ähnlichem herauskommt und/oder öfter vorkommt. Und wie Sie selbst erkennen, der Weg, andere Menschen zu verletzen weil man sich nicht im Griff hat, ist kurz.

Je nachdem, was Sie da gebrüllt haben, als Sie den Nachbarn "aufforderten", die Tür zu öffnen, kommt zwar kein Diebstahl (Sie haben ja nichts gestohlen), aber dafür Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch wenn Sie die Türschwelle übertreten haben und ggf. Bedrohung oder Nötigung in Frage.

Der Arbeitgeber erfährt normalerweise nur etwas von solchen Fällen, wenn es eine Mitteilungspflicht bei Strafverfahren gäbe (MiStra). Da Sie aber von Werkzeugen sprechen, gehe ich mal davon aus, daß Sie kein Beamter sind? Dann eher nicht.

Natürlich gibt es Zeugen und Beweise! Nämlich Ihren Nachbarn und die Tür. Das reicht erst Mal für die Aufnahme einer Ermittlung, natürlich. Sie sprechen von einem "anderen Nachbarn", der die Polizei gerufen hat(?) - auch der wäre dann wohl Zeuge in diesem Fall.

Was dabei herauskommt, hängt unter anderem von Ihrem Alter ab. Unter 21 kann Jugendstrafrecht angewandt werden, danach nicht mehr. Wenn Sie vorhaben zu gestehen, dann gibt es für ein ehrliches, von Reue geprägtes Geständnis vor Gericht Bonuspunkte.

Aber wie auch immer, es gibt sogenannte Anti-Aggressionskurse, das würde ich Ihnen dringendst raten, weil sowas auch vor Gericht einen guten Eindruck macht. Aber nur, wenn man den Kurs schon durchzieht, nicht wenn man nur "vorhat, sowas zu machen". Wenn Sie sich dermaßen aus der Fassung bringen lassen, dann werden Sie in absehbarer Zukunft sehr viel größere Probleme haben als eine Tür und ein paar Beleidigungen. Privater und beruflicher Art.

-- Editiert von fb367463-2 am 02.11.2018 06:57

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.11.2018 10:01:15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein ich bin normaler Angestellter.
Und mein Nachbar der oben wohnt, hatte mir nur berichtet das die Polizei da war.
Gerufen hat der Geschädigte. Der geschädigte selbst und ich waren nur vor Ort. Deshalb sagte ich, dass es keine Weiteren Zeugen vor Ort waren.
Würde dieser Fall direkt zum Gericht gehen, oder doch nur bis Kriminalpolizei.
Kann man auch sich schriftlich äußern, statt mündlich ?

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von guest-12302.11.2018 10:01:15):
Da es die Straftat Einbruch (laut Wikipedia) nicht im Deutschem Rechtssystem gibt,

Stimmt, deshalb wird Einbruch auch nicht bestraft.
Das liegt allerdings nur daran, das die mit dem Einbruch verbundenen Begleiterscheinungen wie z.B. Sachbeschädigung schon strafbar sind.



Zitat (von guest-12302.11.2018 10:01:15):
Würde dies als Sachbeschädigung gesehen?

Ja



Zitat (von guest-12302.11.2018 10:01:15):
Und wie siehts mit der Strafe aus?





Zitat (von guest-12302.11.2018 10:01:15):
Gebe es da die Gefahr, dass der Arbeitgeber davon Mitbekommt?

Ja, die besteht immer.



Zitat (von guest-12302.11.2018 10:01:15):
Er hat auch keine Beweise, Zeugen und ich genau so wenig wie ich.

Der Beweis ist die Türe.
Der Zeuge ist der Geschädigte.



Zitat (von guest-12302.11.2018 10:01:15):
Leugnen will ich auch ungern da dies noch schlimmer Enden könnte für mich.

Einsicht und tätige Reue (bezahlen des Schadens ohne besondere Aufforderung).


Ansonsten würde ich anraten, das man sich gegenüber der Polizei nur über einen Anwalt äußert. Denn die oben gemachten Äußerungen sind nicht nur generelle sehr ungünstig, es steht sonst möglicherweise auch noch der Führerschein auf dem Spiel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Und mietrechtlich dürfte die Sache übrigens zur fristlosen Kündigung führen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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