Streit um neuen Zaun

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 30x hilfreich)
Streit um neuen Zaun

Ein Nachbar hat ein leeres Grundstück bebaut angrenzend an unserem Garten (wir wohnen dort seit 17 Jahren). An der Grenze standen eine Thujenhecke (seit 17 Jahren) und ein Maschendrahtzaun, letzterer war bereits dort seit vielen Jahren. Die Vermessung des Zaunes hat gezeigt, dass ein Teil auf unserem Grundstück stand, ein Teil bei Nachbarn. Dieser hat uns zuerst vorgeschlagen, den alten Zaun abzureissen auf seine Kosten, auch die Hecke zu beseitigen, da sie ohnehin durch die Asphaltierung nicht überleben könne. Wir haben schriftlich abgelehnt. Ein halbes Jahr später waren wir einverstanden, unter der Bedingung dass der neue Zaun auf unserer Seite von uns gestaltet bzw begrünt werden kann. Ein Protokoll über das Gespräch besteht nicht, sie wurde mit dem Architekten geführt. Jedenfalls hat der Nachbar eine Betonmauer gebaut, großteils auf seinem Grund, teils auf unserem. Wir haben Holzelemente in die Lücken eingesetzt, auf unsere Seite der Mauer, und er zeigt uns jetzt an wegen Besitzstörung und verlangt die Entfernung der Holzelemente. Haben wir Aussicht auf Erfolg wenn wir behaupten, dass er das nicht verlangen kann?

-- Editier von Betra am 07.09.2017 11:23




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 717x hilfreich)

Zitat (von Betra):
Haben wir Aussicht auf Erfolg wenn wir behaupten, dass er das nicht verlangen kann?


Mit Behauptung und Verlangen kommt man da nicht weiter. Entweder Schiedsmann für eine einvernehmliche Lösung bemühen (§921 BGB ) oder Anwalt für den Rückbau des Teils der Mauer, der nicht auf Nachbars Seite steht.

Wobei mir die Vorstellungskraft fehlt, in welche Lücken Holzelemente bei einer Betonmauer gesteckt werden könnten.


-- Editiert von Retels am 07.09.2017 12:01

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von Betra):


Wobei mir die Vorstellungskraft fehlt, in welche Lücken Holzelemente bei einer Betonmauer gesteckt werden könnten.


-- Editiert von Retels am 07.09.2017 12:01


Es steht derzeit eine "unterbrochene" Betonmauer dort, es sind bzw waren größere Flachen frei , und wir haben Holzpaneele darin, auf unserer Seite, eingebaut, der Nachbar will Edelstahl.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7609 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von Betra):
Jedenfalls hat der Nachbar eine Betonmauer gebaut, großteils auf seinem Grund, teils auf unserem.

???

Wieso baut der Nachbar auf fremden Grund eine Mauer?

Ein Grenzzaun oder eine Grenzmauer muss mittig auf der Grundstücksgrenze verlaufen. Üblicherweise sind beide Nachbarn gemeinsam für Grenzzaun oder Grenzmauer zuständig und müsssen sich einigen.
Können sie das nicht, muss halt jeder unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften (Mindestabstand, Maximal-Höhe) auf seinem Grundstück einen Zaun ziehen oder eine Mauer bauen.
Zitat:
An der Grenze standen eine Thujenhecke (seit 17 Jahren) und ein Maschendrahtzaun, letzterer war bereits dort seit vielen Jahren. Die Vermessung des Zaunes hat gezeigt, dass ein Teil auf unserem Grundstück stand, ein Teil bei Nachbarn.

Dieser alte Zustand ist der Normalzustand. Wieso sollte man jetzt grundsätzlich etwas daran ändern, wenn man das neu macht?
Zitat:
Wir haben Holzelemente in die Lücken eingesetzt, auf unsere Seite der Mauer, und er zeigt uns jetzt an wegen Besitzstörung und verlangt die Entfernung der Holzelemente. Haben wir Aussicht auf Erfolg wenn wir behaupten, dass er das nicht verlangen kann?

Das kann man so nicht beantworten, weil erstmal geklärt werden müsste, wer hier im konkreten Fall eigentlich was darf und muß und was nicht...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7609 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von Betra):

Es steht derzeit eine "unterbrochene" Betonmauer dort, es sind bzw waren größere Flachen frei , und wir haben Holzpaneele darin, auf unserer Seite, eingebaut, der Nachbar will Edelstahl.

Weder darf der Nachbar einfach eine Betonmauer auf die Grundstücksgrenze setzen noch dürfen Sie einfach Holzelemente auf die Grundstücksgrenze setzen.
Mit wieviel Abstand zur Grundstücksgrenze der Nachbar eine Mauer mit welcher Höhe errichten darf, regelt das örtliche Baurecht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130350 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
regelt das örtliche Baurecht.

Das kann sogar Material und Farbe regeln ...



Also erst mal sortieren, dann prüfen und verifizeren ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 30x hilfreich)

Bei uns nicht: die Art der Begrenzung orientiert sich daran, was ortsüblich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 30x hilfreich)

Genau das ist passiert was ich erwartet hätte. Meine Frage ist daher: statt um Centimeter zu streiten (Gutachten etc. Maschendrahtzaun Streit). Wir haben jetzt eine Besitzstörungsklage am Hals (Vorladung steht bevor). Passt es wenn wir dort sagen: der Nachbar muss den alten Zustand so weit wie möglich wieder herstellen, also eine neue Hecke bei uns pflanzen?

-- Editiert von Betra am 08.09.2017 06:14

0x Hilfreiche Antwort

Betra hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Betra
#9

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage ist ohne Prüfung des Sachverhalts und der Regelungen des für Sie örtlich geltenden Rechts zur Grenzbefestigung nur eingeschränkt zu beantworten.

Grundsätzlich darf Ihr Nachbar, jedenfalls auf Ihrem Grundstück keine Mauer bauen, auch auf der Grundstücksgrenze könnte dies nicht zulässig sein. Ebenso dürfen Sie jedoch auch auf seinem Grundstück als auch auf der Grundstückgrenze keine Holzelemente einbringen.

Aufgrund des unübersichtlichen Sachverhalts mit möglichen negativen Konsequenzen für beide Parteien, wäre hier zu empfehlen eine vergleichsweise Verständigung anzustreben.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130350 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von Betra):
Passt es wenn wir dort sagen: der Nachbar muss den alten Zustand so weit wie möglich wieder herstellen, also eine neue Hecke bei uns pflanzen?

Schon mal realisiert, das ihr die Beklagten seit, nicht die Kläger?



Ansonsten könnte man das als Vergleichsvorschlag formulieren.
Wobei der Vergleichsvorschlag so keinerlei Motivation zur Annahme bietet.


Ich persönlich würde da erstmal Ordnung in den Grenzverlauf und den Standort der Mauer bringen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 30x hilfreich)

Klar , das wäre von uns eine andere Klage.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1251x hilfreich)

auf gute Nachbarschaft ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 30x hilfreich)

Update: Die Geschichte ist abgeschlossen, unser Anwalt hat uns gesagt dass wir keine Chance hätten, da eine Person (3 Eigentümer einer Familie) seinen Plan unterschrieben hat. Wir haben die Holzelemente abmontiert , da wir nicht beweisen können, dass er uns erlaubt hat, diese zu montieren.
Jedenfalls werden wir nie wieder mit diesem Nachbar etwas mündlich ausmachen.

-- Editiert von Betra am 20.09.2017 11:35

-- Editiert von Betra am 20.09.2017 11:36

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.081 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.