Hallo,
seit einem halben Jahr haben wir Ärger mit den Nachbarn über uns, die ab und zu ausflippen, herumschreien und richtig laut werden. Die Hausverwaltung hat bisher 1x abgemahnt und tatsächlich ziehen die Leute in 2 Monaten aus.
Trotzdem haben wir uns jetzt erneut beschwert, weil immer noch keine Ruhe ist und für den nächsten Monat Mietminderung angedroht. Darauf teilte uns der Verwalter mit, dass a) die Mieter sowieso bald ausziehen, b) wir doch die letzten Wochen durchhalten möchten und c) 8-10 Stunden Lärm in 2-3 Monaten wären durchaus hinzunehmen. Und eine Mietminderung wäre unter diesen Umständen nicht zulässig.
Ok, wir werden auch durchhalten, aber mir gehts jetzt nur um Punkt c). Stimmt das? Darf man stundenweise Lärm machen? Also herumschreien und laute Musik tagsüber und abends vor 22 Uhr?
Und darf ich die Miete wegen Einschränkung der Wohnqualität mindern?
Vielen Dank.
-- Editiert von Ludger am 08.10.2004 10:24:41
-- Editiert von Ludger am 08.10.2004 10:25:53
Stundenweise Lärm erlaubt??
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



Hallo Ludger,
der Vermieter hat Abhilfe geschaffen, die Leute ziehen demnächst aus, und ja, man darf zwischen 7-22 Uhr laut sein. Was soll der Vermieter denn auch noch machen?
Die Mietminderung hat also keine Grundlage, und ich denke mal, ihr solltet zufrieden sein, dass sich das Problem so schnell löst und dann in zwei Monaten mit einem Gläschen Sekt auf die wieder hergestellte Ruhe anstoßen. Es lohnt doch nicht, wegen eines in absehbarer Zeit erledigten Problems jetzt noch Stress zu machen, der ohnehin nicht weiter führt.
Gruß karamel
Bei allem Verständnis für die Lage des Vermieters, aber so kann er nicht argumentieren.
Wenn der Wohnwert durch irgend etwas (z.B. Lärm) objektiv beeinträchtigt ist, kann der betroffene Mieter die Miete solange angemessen mindern, bis das Problem abgestellt ist. Auch dann, wenn der Vermieter gar nicht "schuld" an der Situation ist oder sie vielleicht gar nicht beeinflussen kann. Das ist halt nun mal sein Problem.
Und daß man zur Tageszeit "laut sein dürfe", ist so pauschal auch nicht richtig. Die Pflicht zur Rücksichtnahme gilt zu jeder Zeit, insbesondere hinsichtlich leicht vermeidbaren Lärms.
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Du brauchst die Lärmbelästigung nicht zu dulden. Dennoch muss die eventuelle Mietkürzung in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer und Umfang der Störung stehen.
Und da sehe ich das Problem oder hast Du nur an eine Mietkürzung von 1-2% gedacht?
hh - ja, die Mietminderung bewegt sich in jedem Fall im 1-stelligen Bereich. Hab so an 5% gedacht...mehr ist bestimmt nicht drin.
Werd mich aber ggf. vorher beim Mieterverein erkundigen.
Eine Mietminderung ist hier m. E. zulässig.
Kurze Beispielrechnung:
1.000,- EUR Miete/Monat
10 Stunden Ruhestörung/Monat
20% Minderung (meine Beurteilung)
1.000,- EUR / 30 Tage / 24 Stunden = 1,39 EUR pro Stunde
davon 20 % = 0,28 Ct. Minderung pro Stunde
dies multipliziert mit den 10 Stunden Ruhestörung macht sage und schreibe:
2,80 EUR !!!
Na dann, wenn es um das Prinzip gehen soll, ist kein Aufwand zu groß
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"Betrogen wird nur der, der es verdient.
"Vertraue!" spricht das Herz, "Misstraue!" der Verstand."
Hallo - Probleme habt Ihr!!
Wohne auf dem Lande in Einfam.-Haus, gleiche Häuser stehen auf den Nachbargrundstücken. Grundstück A: Heimwerker von Gottes Gnaden - wenn Feierabend ist und am Samstag laufen im Wechsel stundenlang Flex, Kreissäge, Fräse, Kettensäge, Rasenmäher, Schlagbohrer und-und-und!
Grundstück B: Heizt mit Holz- Baumstämme werden angefahren und auf dem Grundstück ofenfertig zerkleinert - mit entsprechendem Lärm!
Was bin ich froh, wenn mal auswärts zu Besuch in einem Mehrfamilienhaus bin und "nur" den Kinderlärm, das Laufen in den anderen Wohnungen sowie die Wasserspülung zu hören bekomme!! ;-)))
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