Hallo zusammen,
wir wohnen in einer Doppelhaushälfte in der meine Frau als selbstständige Tagesmutter 2-5 Kinder betreuen möchte.
Unsere Eckdaten:
- Wohnort NRW
- Die Kinder werden sich in der Wohnung und im Garten aufhalten.
- Wir sind die Eigentümer der Doppelhaushälfte, ansonsten wohnen in dieser Hälfte keine anderen Parteien.
- In der anderen Doppelhaushälfte wohnt eine Partei, ebenfalls die Eigentümer.
Müssen wir für diese Tätigkeit das Einverständnis der Nachbarn einholen (u.a. wegen dem Lärm) bzw. braucht man dazu eine Genehmigung weil die Kinderbetreuung in einem Wohngebiet liegt?
Vielen Dank
Thomas
Tätigkeit als selbstständige Tagesmutter im Wohngebiet (Doppelhaushälfte) erlaubt?
4. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 4. Juli 2019 | 08:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tätigkeit als selbstständige Tagesmutter im Wohngebiet (Doppelhaushälfte) erlaubt?
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Juli 2019 | 14:24
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 93x hilfreich)
Ich vermute, dass das Jugendamt eine Erlaubnis geben muss zur Kinderbetreuung.
Auch handelt es sich um eine Nutzungsänderung der Wohnung, d. h. beim Bauordnungsamt der Stadt/des Landkreises müsste dies beantragt werden.
Kinderlärm ist gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz kein Lärm. Zitat: § 22 Abs. 1a) Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.
#2
Antwort vom 4. Juli 2019 | 21:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatKinderlärm ist gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz kein Lärm. :
Zum Glück.
Allerdings ist es so, dass das nicht für die an- und abfahrenden Eltern gilt. Da könnte es seitens Bauordnungsamt und Nachbarn Probleme geben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Nachbarschaftsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. August 2019 | 20:28
Von
Status: Beginner (130 Beiträge, 4x hilfreich)
Zitat:ZitatKinderlärm ist gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz kein Lärm. :
Zum Glück.
Allerdings ist es so, dass das nicht für die an- und abfahrenden Eltern gilt. Da könnte es seitens Bauordnungsamt und Nachbarn Probleme geben.
Ein weiterführender Link wäre jetzt hilfreich.
Und jetzt?
Schon
268.151
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten