Guten Tag,
Wir haben ein Haus gekauft. Der Nachbar hat ca 1 m von der Grenze einen Tannenbaum stehen. Der steht da wohl seit ca 30 Jahren. Er wurde vom Eigentümer immer wieder gekürzt. Momentan ist er ungefähr 2 m 50 hoch. Der Eigentümer will ihn nicht weiter kürzen.
Ich hätte ihn gern auf maximal 1 m 80. Nun haben mir Nachbarn gesagt, dass ich da nix machen kann, da es für tannen keine maximalhöhe gäbe. Man hätte nur was tun können innerhalb von 5 Jahren nach Pflanzung, jetzt habe er bestandsschutz....
Ist das so richtig? Ich lebe in Baden-Württemberg
Danke für die Info
Tanne 1 m von Grenze
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
ZitatIst das so richtig? Ich lebe in Baden-Württemberg :
Man müsste mal prüfen, was für die Grundstücke gilt, denn auch die Gemeinden können da noch eigene Regelungen haben.
Die Tendenz geht aber zu "Bestandsschutz".
Ausnahme: der Baum würde in irgendeiner Form euer Grundstück objektiv unangemessen beeinträchtigen oder eine Gefahr darstellen.
Paragraph 26(3) Nachbarschaftrecht Baden Württemberg. Laut diesem gilt die Verjährung von 5 Jahren nicht für den Anspruch auf Rückschnitt zu hoch gewachsener gehölze.
Der Nachbar hätte den Paragraphen auf den er sich da beruft zu Ende lesen sollen.
Ich würde ihm das erst mal zeigen.
Ggf . Vorher noch mal bei der Gemeinde nachfragen, ob etwas abweichendes gilt.
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schaut mal hier, da wurde dieses Thema besprochen, selbst ein RA gab Falschauskunft
https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=530506
So wie Lolle und ich es verstanden haben, und sich Paul123 von seinem bezahlten RA bestätigen lassen müssen, daß es kein Kürzungsrecht gibt. Dieser Nachbarn kann seine Tanne auf 15 m höher wachsen lassen, genetisch bedingt. Man schaue rechtzeitig auf den Wurzelverlauf, in der Tiefe gibt es auch Schäden.
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