Terrasse und Grenzabstand - als Terrasse nicht zulässig, aber als Hauszugang ok?

5. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
oelfuss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Terrasse und Grenzabstand - als Terrasse nicht zulässig, aber als Hauszugang ok?

Hallo Allerseits,
wir haben hier gerade folgendes Problem:

Im Juni 2005 sind wie in unsere neue Doppelhaushälfte eingezogen.
Unser Nachbar ( freistehendes Haus ) ist im Dez. 2005 eingezogen.

Unser Haus war baufertig seit Nov. 2004 und der Baubeginn der Nachbarn erfolgte im Frühjahr 2005.

Beider Häuser befinden sich in Hanglage.
Der Abstand unserer rechten Hauswand zu Grundstücksgrenze beträgt 2,5m und zwischen der Hauswand und der Grundstücksgrnze befindet sich eine kleine Terrasse aus einer gefliesten Betonplatte, die durch eine Betonstütze einseitig abgestützt wird. Unser Bauträger deklarierte diese "Terrasse" als Hauszugang, da von dort aus der zweite Zugang zum Haus ( via Balktüre in Küche ) möglich ist.

Nun ist unser Nachbar bei uns vorstellig geworden und verlangt nun die Anbringung eines Sichtschutzes, da die Terrasse angeblich nicht zulässig sei.

Eine Baugenehmigung für diese Terrasse / Hauszugang existiert nicht.

Die Häsuer stehen in Baden-Württemberg.

Da ich nun zwischenzeitlich ettliche unterschiedliche Meinungen gehört habe, interessiert mich nun auch noch die Meinung dieses Forums.

Meine Fragen wären:
1) ist es wirklich nicht zulässig solch eine Terrasse so zu bauen
2) wenn dieses Bauwerk als Terrasse nicht zulässig wäre, aber als Hauszugang ok wäre, wo liegt dann die Abgrenzung zu einer Terrassennutzung ? Dürfen wir uns dann nicht darauf aufhalten oder wie ?

Zur Info:
wir haben auf der anderen Hausseite unsere grosse eigentliche Hauptterrasse - allerdings ist die kleine in Küchennähe natürlich sehr praktisch.
Das Nachbarhaus ist übrigens zu unserer Seite hin fast ausschliesslich aus Glas, und auch dieser hat dort in unsere Richtung eine zweite kleine Terrasse, allerdings eben mit ca 2,5m Abstand zu der Grenze ! Nach unserem Eindruck ist die Grundmotivation unseres Nachbarn darin begründet, dass wir von unserem Haus aus eine extremen Einblick in sein Haus haben ( aufgrund der riesigen Glasflächen)

Vielen Dank im voraus !
Gruss

Ärgert der Nachbar?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
auch ohne dass ich im Moment eine Qellenangabe nennen kann, gehe ich mal ganz stark davon aus, dass Dein Nachbar richtig liegt.
Um Streit von Anfang an einzudämmen, würde ich versuchen, seinen Wünschen entgegenzukommen, denn wenn er klagt, wirst Du ohnehin die Vorschriften erfüllen müssen.
(allerdings könnte es dann darauf hinaus laufen, dass der Bauträger die Kosten tragen muss, denn er hätte das wissen müssen)
Ein Balkon z.B. muss mindestens 2m Abstand zu Grenze haben.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Komisch daran, der Nachbar hat doch schon lange sehen können, wie sein Grundstück zum Nachbarhaus aussieht, und jetzt beschwert er sich darüber - typisch.
Aber ich würde auch den Sichtschutz anbringen und gut is.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oelfuss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie sieht die Sache mit Brandschutz aus ?
Kann man so Holz-Pallisaden überhaupt an der Grundstücksgrenze anbringen ?
Man muss vielleicht noch dazu sagen, dass auf der Nachbarseite eine Garage bis zur Grundstücksgrenze zu uns heranreicht, an der man diese dann befestigen müsste !

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
latte99
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 30x hilfreich)

Also ich denke, Holz als Baustoff ist doch kein Problem, immerhin gibt es Häuser die
komplett áus Holz bestehen.
Ein dekoratives Arylelement oder andere moderne Baumaterialien bieten sich auch an.


-- Editiert von latte99 am 05.04.2006 16:20:54

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Entschuldige mal, Oelfuss, habe ich das richtig verstanden: Da steht eine Garage (vom Nachbarn) und ihr sollt einen Sichtschutz anbringen, damit ihr nicht mehr gegen diese Wand schaut? Der Sichtschutz soll ja sicher nicht höher als die Garage sein?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
oelfuss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nein die Garage befindet sich rechts davon, also vor unserer Terrasse und somit vor unserem Haus.
Das Ende der Garage ist praktisch auf gleicher Höhe wie der Anfang unserer Terrasse, nur eben jeweils auf der anderen Grundstücksseite !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
oelfuss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Allerseits,
gestern hat sich nun der Zuständige der Gemeinde die Terrasse / Hauszugang angeschaut.
Er meinte nun, dass das als Hauszugang schon ok wäre, jedoch eine Terrassennutzung nicht gestattet wäre.
Er konnte / wollte mir aber nicht erklären auf welcher Rechtsgrundlage dieses besteht.

Weiss jemand hier darüber Bescheid ?


Soweit ich das nun verstanden habe, ist das Bauwerk an sich egal, es geht lediglich um die Nutzung - stimmt das ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Tja, wenn der Mann gesagt hat, dass es als Bebauung so o.k. ist - ich würde einfach einen Brief schreiben an den Mann von der Gemeinde, mich für die Begehung bedanken und schreiben: Ich habe sie so verstanden, dass die Plattenbewegung o.k. ist, diese Fläche aber nicht als Terrasse genutzt werden darf. Sollten Sie es anders gemeint haben, bitte ich um Nachricht.
Den Sichtschutz würde ich aber trotzdem bauen, allein, um den Nachbarn nicht sehen zu müssen;)

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