Hallo zusammen,
unsere Nachbarn möchten Terrassenplatten direkt an der Grenze legen, allerdings erhöht.
Unter 1 Meter Höhe. Nicht mit deren Gebäude verbunden. Welche Konstruktion von denen zum Aufbau dient, weiß ich allerdings nicht. In Nordrhein-Westfalen.
Die Nachbarn wollen auch keine Baugenehmigung einholen, weil es laut deren Aussage kein Bauwerk ist.
Im Nachbarschaftsgesetz zu § 31 steht Folgendes:
Mit Aufschichtungen von Holz, Steinen, Stroh und dergleichen sowie sonstigen mit dem Grundstück nicht fest verbundenen Anlagen, die nicht über 2 m hoch sind, ist ein Mindestabstand von 0,50 m von der Grenze einzuhalten. Sind sie höher, so muss der Abstand um so viel über 0,50 m betragen, als ihre Höhe das Maß von 2 m übersteigt.
Bei anderen Quellen heißt es widerrum, dass bei Terrassen, die nicht höher als 1 Meter über der Geländeoberfläche liegen, in NRW in der Regel ein Abstand von 2 Metern zur Grenze vorgeschrieben ist.
Und widerrum woanders heißt es, dass gar kein Abstand nötig ist, da die Terrasse nicht über 1 Meter hoch gebaut wird und keine Überdachung hat.
Vielen Dank vorab.
Terrassenplatten direkt an der Grundstücksgrenze
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



Eine Frage hat man nicht?
Ihr Anliegen kann sicherlich das örtlich zuständige Bauamt beantworten
Aufschüttungen bis 30 m² und 2 m Höhe´/Tief (Innenbereich) sind verfahrensfrei.
§ 62 Abs. 1 Nr. 9 BauO NRW 2018
P.S. Dein Zitat aus dem Nachbarschaftsrecht trifft nicht zu.
Es handelt sich nicht um eine Aufschichtung, sondern um ein Bauwerk. (vgl. § 2 BauO NRW 2018)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatMit Aufschichtungen von Holz, Steinen, Stroh und dergleichen sowie sonstigen mit dem Grundstück nicht fest verbundenen Anlagen, die nicht über 2 m hoch sind, ist ein Mindestabstand von 0,50 m von der Grenze einzuhalten. :
Eine gepflasterte Terrasse ist fest mit dem Grundstück verbunden...
ZitatEine gepflasterte Terrasse ist fest mit dem Grundstück verbunden... :
Das würde ich aber auch meinen. Das ist kein Holzstapel...
ZitatUnd widerrum woanders heißt es, dass gar kein Abstand nötig ist, da die Terrasse nicht über 1 Meter hoch gebaut wird und keine Überdachung hat. :
Das scheint mir die zutreffende Antwort zu sein.
Ich würde hier auf jeden Fall das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, da ja für die erhöhte Terrasse auch ein Unterbau benötigt wird.
Außerdem kann ich mir gut vorstellen, das für die Terrasse auch ein Sichtschutz geplant ist, der ja auch vernünftig befestigt sein muss.
Es wäre also gut zu wissen, was genau der Nachbar plant!
Das ist korrekt der Nachbar darf also solch eine Terrasse bauen. BauO NRW §62 Punkt 15 (f)ZitatUnd widerrum woanders heißt es, dass gar kein Abstand nötig ist, da die Terrasse nicht über 1 Meter hoch gebaut wird und keine Überdachung hat. :
Ein Abstand zum Nachbargrundstück ist nicht vorgeschrieben.
ZitatBauO NRW §62 Punkt 15 (f) :
Da zur vorgesehenen Terrasse eine Aufschüttung gehört, greift #9 und die Fläche ist auf 30 m² (Innenbereich) beschränkt oder darüber genehmigungspflichtig.
Würde eine Aufständerung denn als Aufschüttung gelten? Wie die Höhe erreicht werden soll ist nämlich gar nicht bekannt.
ZitatWürde eine Aufständerung denn als Aufschüttung gelten? Wie die Höhe erreicht werden soll ist nämlich gar nicht bekannt. :
Interessante Idee.
Ob es dann aber noch eine unbedeutende Anlage ist, müsste man prüfen.
ZitatTerrassen können demnach wie bisher nur dann baugenehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie unbedeutend sind. Hinsichtlich der Größenordnung ist auf die in dieser Vorschrift aufgeführten Anlagen abzustellen. Nach Sinn und Zweck der Regelung handelt es sich also typischerweise auch hinsichtlich der Flächenausdehnung um kleinere Anlagen. :
aus der Handlungsempfehlung auf der Grundlage der Dienstbesprechungen mit den Bauaufsichtsbehörden im Oktober/November 2018
-- Editiert von User am 11. Juni 2025 10:03
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
39 Antworten