Terror-Nachbarn...was nun???

8. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Velmont83
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)
Terror-Nachbarn...was nun???

also,ich bin mitte letzten jahres in eine neue wohnung gezogen und habe leider zu spät mitbekommen,was ich für horror-nachbarn habe!
ich bin selber erst 22j. und weiß,dass junge mieter mal was lauter sind,als ältere,aber meine nachbarn (ein paar ca.23-24j.alt)sind die absolute härte!
es hat damit angefangen,dass am tag meines einzugs oben so laut die musik aufgedreht wurde,dass gläser in der vitrine klapperten!!!!
ich also hoch,um bescheid zu sagen und die musik wurde leise gemacht!
allerdings am darauffolgenden wochendende das selbe spiel.....ich wieder hoch,nachbarn einsichtig.....aber nur kurzzeitig!!
dann fing es an,dass die musik auch in der woche aufgedreht wurde,wobei ich mich nie vor 1 uhr nachts beschwehren ging!
ausserdem denke ich,dass sich das paar mal trennen sollte,denn so laut und auf welche art die beiden sich streiten ist schon nichtmehr lustig!es wird geschlagen,sachen durch die gegend geschmissen und es fliegen schimpfwörter,die absolut unterste schublade sind!mal schmeisst er sie raus,sie versucht dann die tür einzutreten,er läßt sie dann wieder rein und klatscht ihr erstmal eine......ja!!!!das hört man alles!(fast täglich!!)
meist geht es um untreue,drogen oder die machen mal wieder schluss!!!
am anfang ganz lustig und "daily-soap-like" aber nachts nicht das,was man gebrauchen kann,wenn man medizin studiert und vor prüfungen steht!
aber das geht alles noch weiter.....irgendwann ignorierten meine lieben nachbarn meine beschwerden über die zu laute musik....stattdessen ist auf mysteriöse weise ein schrank von mir,der im hausflur stand verschwunden,mein tisch,der im garten stand ist zerstört worden,briefe verschwinden und meine abtrennung des kellers ist aus der wand gerissen worden!ausserdem haben die jetzt das lustige spiel erfunden,mir nachts die sicherungen für strom und gas rauszudrehen!wenn das nachts passiert ist das besonders toll,wenn der kühlschrank und das gefrierfach abtaut!!!
die terror-aktionen kann ich leider nicht beweisen,weil ich sie nie dabei erwischt habe!
habe meinem vermieter wegen dem ständigen lärm bescheidgegeben und sollter die polizei rufen,wenn wieder was ist!habe ich auch bereits getan.....und schwupps,waren meine sicherungen wieder drausen!?
wie sollte ich weiter bei solchen aktionen vorgehen und wie bringe ich meinem vermieter die grundlage,meine nachbarn zu kündigen!?

ach ja!!zu meiner freude haben die nachbarn auch noch laminat und einer der beiden (vermutlich sie) trampelt,als würde sie 200kg wiegen!!oft,sogar mit absicht,um mich morgens aus dem bett zu schmeissen,dann springen sie herum!!(kein witz,die springen dann wirklich!!)

Ärgert der Nachbar?

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)


Zieh aus, das hat nicht viel Sinn, sich mit solchen Leuten rumzuärgern.

Da wird selbst der Vermieter nicht viel anrichten können.

Und eine Mietkürzung bringt Dir nicht wirklich etwas.

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#2
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Naja also wenn die ständig so laut sind wie es beschrieben wurde kann der Vermieter sehr wohl was machen.

Ich würde mal ein Lärmprotokoll führen und mir vor allem immer wieder Zeugen einladen ( am besten keine Nachbarn oder Verwandte ) die den Lärm dann schriftlich mit Datum und Uhrzeit etc. bestätigen können.

Der Vermieter hat die Pflicht seinen Mietern ein normales Wohnen zu ermöglichen.

Notfalls muss er dem Päärchen halt kündigen.

Das mit dem abgedrehten Strom und Gas etc. würde ich ihm auch jedes mal mitteilen. Das ist ja echt unterste Schiene.


Gruss,
Tom

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
prosieben
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Velmont83,

das klingt wirklich krass. Ich habe dazu einige Fragen. Wenn Du magst, melde dich doch bitte mal bei mir: julia.hapel@prosieben.de und gib deine Telefonnummer an.

Liebe Grüße
Julia

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#4
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@Thomasovic:

Dein Tipp ist etwas einfältig.

Was nutzt einem ein Lärmprotokoll, was nutzen einem Zeugen, wenn Du dadurch monatelang doch nicht schlafen kannst?

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#5
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Das ist heftig, muss ich sagen. Auch ich kann Dir nur folgenden Rat geben:

1. Lärmprotokoll führen und zwar detailiert.
2. Empfindliches Diktiergerät kaufen und den Lärm aufnehmen.
3. Anzeige wegen Ruhestörung bei der Polizei erstatten.
4. Jedesmal die Polizei rufen. Haben die nämlich die Nase voll, kann es Bußgeld bis zu € 5.000,00 geben.
5. Mieterverein aufsuchen und den Vermieter mit einer 2-3 wöchigen Frist anschreiben. Er muss was unternehmen. Der Anwalt wird Dir auch sagen können, mit welcher Mietminderung Du Deinem Vermieter drohen kannst. Ich denke bei so einem Lärm, bis zu 50%.
6. Die Wartezeit abwarten und mindern. Deiner Seele wird es nichts gutes tun, aber Dein Vermieter wird sich zu 100% rühren.
7. Wenn die zu festen Zeiten Lärm machen, lade den Vermieter doch mal dafür ein. Er muss die aber erstmal abmahnen, bevor er ihnen kündigen kann.

Urteile:

Nachts wird in der Wohnung und im Hof sehr laut Musik gespielt. Das kann für Sie 50 % Mietminderung bedeuten (AG Braunschweig, WM 1990, S. 147)

Ein Nachbar lärmt und bedroht Ihren Mieter. Dieser kann die Miete deswegen bis zu 25 % mindern (AG Köln, WM 1980, S. 17)

Lärmbelästigung (übermäßiger Lärm von Mitmietern)

AG Braunschweig, Urteil vom 03.08.1989 - 113 C 168/89 (9), WM 1990, S. 147 (Lautstarke Musik durch eine Wohngemeinschaft im selben Haus). 50% Minderung.

Lärmbelästigung (erheblicherLärm durch einen Nachbarn)

AG Chemnitz, Urteil vom 29.06.1993 - 4 C 1080/93 , WM 1994, S. 68 und Vergleich vor dem LG Chemnitz, Protokoll der Sitzung vom 07.10.1993 - 6 S 3680/93 , WM 1994, S. 68 . Das AG Chemnitz sah eine Minderung von 35 % als angemessen an; das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig und die Parteien einigten sich in der zweiten Instanz auf 20 %).

AG Kerpen, Urteil vom 14.09.1993 - 3 C 181/83 , <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=WM%201987,%20S.%20272" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 03.07.1986 - I ZR 77/85: "Stoll"; Wegfall des ohne Verpflichtung geführten Zusatzes zum Fa...">WM 1987, S. 272</a> (Ständige nächtliche Lärmbelästigung durch andere Mieter). 20%


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#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

genau, immer feste mindern.

Und plötzlich hast du zwei Feinde.........

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Moin det11,

ich weiß, Du als Vermieter hasst Mietminderungen. Doch es gibt zwei Versionen davon.

1. Die, welche aus Trotz mindern um Miete zu sparen und

2. die, welche somit den Vermieter dazu bringen wollen, seiner Pflicht nachzugehen, der einige Vermieter ohne der Minderung seiner Einnahmen, nicht nachgehen würden.

Als Vermieter hast auch Du Verpflichtungen und die enden nicht beim kassieren der Miete. Wird er von einem anderen Mieter von Dir systematisch belästigt und mittlerweile auch schikaniert, hast Du einzugreifen. Oft tun Vermieter das nur, wenn es schon zu einer Mietminderung gekommen ist. Leider!

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Liebe Franceska,

dann schreib mir doch mal, wie der Vermieter eingreifen soll.

Gruss,

det11

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Lärm - Unzumutbarer Lärm


(dmb) Wer sich durch lärmende Nachbarn unzumutbar gestört fühlt und bisher ergebnislos versucht hat, mit den Lärmverursachern zu reden, oder immer wieder ohne Erfolg etwas mehr Rücksichtnahme eingefordert hat, muss trotzdem nicht klein beigeben, er hat nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) gute Rechte, die er nutzen muss: Der Mieter kann die zuständige Ordnungsbehörde einschalten.

Bei nächtlichen Ruhestörungen kann er in dringenden Fällen die Polizei rufen. Rücksichtslos lärmende Nachbarn oder Störern droht ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro. Der Mieter kann auch denjenigen, der den Lärm verursacht hat, auf Unterlassung verklagen. Die Klage muss möglichst konkret gefasst werden. Genannt werden muss, welche Handlung unterlassen und welche konkreten Auswirkungen verhindert werden sollen. Wenn schnelles und kurzfristiges Handeln erforderlich ist und wenn Wiederholungsgefahr droht, kann beim zuständigen Amtsgericht auch eine einstweilige Verfügung beantragt werden.

Der vom Lärm gestresste Mieter kann aber auch direkt Ansprüche gegen seinen Vermieter geltend machen: Ist jeder Schritt aus der Nachbarwohnung zu hören, jedes laufen lassen von Wasser usw. kann dies auf eine mangelhafte Schallisolierung zurückzuführen sein. Verantwortlich ist der Vermieter. Der Mieter kann die Beseitigung des Mangels fordern und die Miete mindern. Nach einem Dachgeschossausbau oder beim Verlegen eines neuen Fußbodens (Parkett oder Laminat) werden häufig Fehler bei der Trittschalldämmung gemacht. Störungen in der darunter liegenden Wohnung rechtfertigen Minderungs- und Nachbesserungsansprüche des Mieters.

Auch wenn der Vermieter mit den Lärmstörungen nicht unmittelbar etwas zu tun hat, zum Beispiel bei Beeinträchtigungen von einer gegenüber liegenden Baustelle oder einer benachbarten Diskothek, kann sich der Mieter direkt an ihn wenden. Der Vermieter muss versuchen, das Mieterrecht auf ungestörtes Wohnen durchzusetzen. Der Mieter kann, solange der Wohnwert durch die benachbarte Baustelle beeinträchtigt ist, auch die Miete kürzen.

Auch wenn es um Lärm aus den Nachbarwohnungen geht, kann sich der Mieter direkt an den Vermieter wenden. Der muss dafür sorgen, dass die mietvertraglichen Vorgaben oder die Vorgaben der Hausordnung eingehalten werden. In Extremfällen hat der Mieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, z. B. bei dauernden, gravierenden, insbesondere nächtlichen Lärmstörungen aus Nachbarwohnungen oder aus einer im Haus liegenden Gaststätte.
(Quelle: Deutscher Mieterbund e.V / Mietrecht)


Det11 ich weiß, auch Ihr habt es als Vermieter oft nicht leicht, denn in so einem Fall wie hier, hat der Mieter das Recht zu mindern und sein Vermieter den ganzen Ärger von eventuellen Anwalts- und Gerichtskosten, gegebenfalls bei einer fristlosen Kündigung vielleicht auch den Ausfall der Miete von den Störenfrieden in Kauf zu nehmen. Doch ist der Mieter hier in diesem Fall tatsächlich unschuldig, so kann es nicht sein, dass ein asoziales Paar ihre Respektlosigkeit und magelnde Erziehung, an einem Unschuldigen ausläßt.

-- Editiert von Franceska am 09.02.2006 11:30:30

-- Editiert von Franceska am 09.02.2006 11:35:41

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Liebe Franceska,

eigentlich wollte ich Deine Vorstellung des Eingreifens verstehen, nicht die des Mieterbundes.
Schreiben können die schön, das weiss ich, mehr aber nicht.

Gruss,

det11

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Okay, dann versuche ich es mal :)

Wenn ich eine Wohnung anmiete, so mache ich einen Vertrag mit dem Vermieter. Für eine Summe Geld (Miete), leiht er mir per Vertrag seine Wohnung/Eigentum. Habe ich Probleme (wie in diesem Fall), mit rücksichtslosen Nachbarn, bleibt mir in erster Instanz nur die Eigeninitiative und die wäre, mit den Nachbarn zu reden und dann, Gegebenfalls die Polizei zu involvieren. Da kommt es auch immer auf die Polizei an. Manche haben keinen Bock und kommen erst nicht vorbei, oder manche Polizisten, wie mein Revier, bei dem ich endlich vor zwei Tagen wegen meinem Problem war, fragten mich, wieso ich erst jetzt komme und sie nicht schon vorher angerufen habe. Die nahmen mein ärztliches Attest von Oktober 2005 sehr ernst.

Ist klar, in so einem Fall wie dieser hier, hat die Polizei bessere Chancen den Lärm mitzubekommen und wenn alle Stricke reißen, ein Bußgeld zu verordnen. Wenn aber auch hier sich nichts bewegt, muss der Vermieter mit einbezogen werden. Immerhin ist er auch mit dem lärmenden Mieter per Vertrag gebunden und hat auf ihn einzuwirken. Das ist genauso wie im Kindergarten (lach). Kommt die Kindergartentante mit Deinem Kind absolut nicht mehr klar, musst Du vorbeikommen und versuchen die Wogen zu glätten. Es gibt lärmende Mieter, die nach dem Einschreiten des Vermieters brav werden und die, die dann mehr provozieren. Der Weg die zu entfernen ist kostspielig ich weiß, deswegen werden alle Hartz IV Empfänger (z.B.) in einen Topf geworfen und schon von Anfang an als Mieter disqualifiziert, weil für viele Vermieter bedeutet Hartz IV = Mietnomade, Abschaum, Ärger und Kummer = Pest.

Es ist ein Leidweg ich weiß. Mein Vater war früher auch Vermieter und hatte zum Glück nur einen Fall, der vor Gericht gehen musste (damals war die Klagewelle der Deutschen noch nicht so entwickelt) und innerhalb von sechs Monaten, war er vor Gericht, bekam die Räumungsklage genehmigt und die Mieter entfernt. Die hatten die Wohnung zwar verwüstet hinterlassen und sechs Monate keine Miete gezahlt, aber sie waren weg.

Det11, ich beneide weder den Leidenden in diesem Thread, noch seinen Vermieter. Solches asoziales Verhalten ist einfach nicht nötig, denn jeder braucht eine Wohnung und sobald er den Mietvertrag unterschrieben hat, muss er sich an die von ihm unterschriebenen Vorgaben halten und damit meine ich auch die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten. Außerdem sollte sich jeder Störenfried mal fragen, ob es ihm gut gehen würde, hätte er so einen Nachbarn wie er selbst neben, unter oder über sich wohnen und keiner würde wenn er ehrlich ist ein ja dazu sagen.

Ich habe am 14.01. gemerkt, wie dünn der Leidensfaden meiner lärmenden Nachbarn unter mir ist. Hätten die Nachbarn wie sie selbst welche sind, über sich wohnen, wären die schon längst ausgezogen. Ich habe meine Geburtstag gefeiert und wir haben gelacht. Gegen 23:30 kam der Ehemann hoch und sagte, wir sollten leiser sein. Seiner Frau geht es nicht gut. Wie schnell hat er vergessen, als er am 18.11.05 (ein Lärmtag von vielen), von 13:30 - 02:00 gefeiert hat, dass sogar das Einschreiten der Polizei um 23:00 Uhr ihn nicht davon abgehalten hat, weiter Lärm zu machen. Als der Ehemann bei uns klingelte sagte mein Freund auf seinen Wunsch: "Bevor sie sich das Recht nehmen, andere zu bitten die Ruhezeiten einzuhalten, sollten sie ganz schnell erst mal bei sich selber und ihrer Familie anfangen".

-- Editiert von Franceska am 09.02.2006 11:59:02

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#12
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Das war ein langer Text.

Aber er zeigt, dass ein Vermieter konkret eigentlich ausser einer Abmahnung nix machen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Doch, er kann fristlos kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

wenn das nicht hilft?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und vor den Sicherungskasten vielleicht ein Schloss anbringen. Wird das geknackt, kann er wegen Sachbeschädigung die Polizei einschalten.
Wieso sind die Sicherungen eigentlich nicht in der Wohnung?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Fristlos kündigen???

Warum, bloss weil EINER meint, der Mieter würde Lärm machen???

Auch wenn ich jetzt hier einigen die Glauben nehme, '"fristlose Kündigung"' bedeutet erstmal gar nichts (bei solchen Leuten).... nothing.

Es bedeutet nur, dass die 2. Runde (von 12???) eingeläutet wurde.

Dann kann es erstmal Monate oder Jahre dauern, jedemenge Zeit, Geld und Nerven kosten.

Bis dahin ist das Studium von unserem 'in der Prüfungszeit nicht schlafenden Studenten' entweder erledigt ... oder erledigt (so oder so).

Ich nehme auch an, dass unsere (dann hoffentlich Dr.) schon lange ausgezogen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

und wieder mal schliesse ich mich meinem Vorredner an.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Velmont83
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

also.....ja,wenn es so weiter geht und nichts passiert werde ich ausziehen!!
es ist aber so,dass ich meinen vermieter von kindesbeinen an kenne,weil er der beste freund meines onkels ist!jetzt fragt ihr euch bestimmt,warum ich ihn dann nicht vorher schon eingeschaltet habe,aber ich wollte das erstmal lösen,ohne den offiziellen weg zu gehen,da sowas (wie es auch passiert ist) imemr zu nochmehr stress kommen kann!
jetzt haben meine nachbarn die erste abmahnung bekommen,die polizei war da und die musik-attaken haben aufgehört!allerdings ist jetzt auch das erste wochenende nach dem polizeieinsatz,also abwarten!
gedankt haben meine nachbarn meinen einsatz übrigens,indem sie (nicht zu beweisen!!) mir die sicherung der heizung in der darauffolgenden nacht wieder mal rausgedreht haben!ausserdem kommen die auf die glanzvolle idee (kein witz) rumzuspringen,bevor sie ins bett gehen und da sie immer sehr spät ins bett gehen,schmeissen die mich,trotz ohropax damit aus dem bett!
naja!die trittschalldämung ist mit sicherheit in ordnung,aber das weibliche exemplar der terror-nachbarn,hat wohl plattfüße und trampelt von naturaus!ihn hört man im gegensatz dazu nur,wenn er mit absicht lärm machen möchte!
aber was soll ich diesbezüglich machen??
soll ich ihr nen orthopäden-termin machen oder ihr gute hausschuhe kaufen??
(manchmal kommt mir aber auch die idee,sie für 2 kamele nach dubai zu verkaufen ;) )
werde jedenfalls versuchen,die beiden gezügelt,oder sie gegebenenfalls rauszubekommen!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Du wirst nicht mal zwei Kamele dafür bekommen. Sei mit einer alten Ziege zufrieden ... lach

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Velmont83
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

dachte,es wäre ein guter tausch.....2 kamele gegen ein trampeltier! :)

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Und jetzt?

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