Die Mieter unter uns feiern gerne Partys, hören gerne laute Musik und haben anscheinend Ihre Dolby-Soround-Boxen direkt unter der Decke platziert! Da wir in einem Altbau wohnen mit sehr dünnen Wänden und Böden dringt zu uns sehr viel Lärm in die Wohnung. Besonders Abends ab 20.30 bis teilweise spät in die Nacht brauche ich keinen Fernsehr mehr anzumachen, da ich ja genügend Programm von unten mitbekomme. Sehr zu Schaden meiner kleinen Tochter die des öfteren daran aufwacht. Ich habe schon mit den Mietern selbst gesprochen und um etwas Rücksicht gebeten. Leider ohne Erfolg! Ich habe mich schon mal beim Vermieter beschwert. Er meinte er würde mit den Leuten reden. Aber es ist immernoch laut nichts von Besserung mitzubekommen. Auch meinte mein Vermieter ich sollte beim nächsten mal die Polizei anrufen! Er unternimmt da anscheinend nichts mehr! Was soll ich nur machen? Soll ich umziehen? Dafür fehlt mir aber auch das Geld! Andauernd die Polizei anrufen und wenn die kommen ist es wieder ruhig ausnahmsweise und ich bin dann die Doofe??!! Wer kann mir einen guten Rat geben? Wie kann ich beweisen wie hart der terror von unten immer ist? Habe ja keine Zeugen und nichts in der Hand!
Terror von unten Hilfe!!!
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Machmal hilft nur Gegenkrach!
Wenn gar nichts zu machen ist, mach dann Störgeräusche, wenn die Leute unter dir
gwöhnlich schlafen wollen und Ruhe haben wollen.
Denn Rücksichtnahme kann man nur von dir erwarten,
wenn der andere sie auch aufbringt.
Solche Ratschläge sind das letze mittel.Werden aber nichts selten als Strategie
in Ratgeberbüchern zum Thema gemacht.
Oder Du forderst den Vermieter noch einmal auf etwas zu unternehmen. Ansonsten
kündige ihm an, die Miete zu kürzen,Dazu hast du ein Recht.
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Urteile dazu (Beispiele):
Lärmbelästigung (übermäßiger Lärm von Mitmietern)
AG Braunschweig, Urteil vom 03.08.1989 - 113 C 168/89
(9), WM 1990, S. 147 (Lautstarke Musik durch eine Wohngemeinschaft im selben Haus).
50 %Mietminderung
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AG Lünen, Urteil vom 16.12.1987 - 14 C 182/86, DWW 1988, S. 283
= NJW-RR 1988, S. 1041
= WM 1988, S. 348 (Sehr häufiges lautstarkes Feiern bis spät in die Nacht an den Wochenenden durch einen anderen Mieter).
20% Mietminderung
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