Thuja-Hecke des Nachbarn

25. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Looser
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)
Thuja-Hecke des Nachbarn

Angefangen hat alles damit, dass eine Thuja-Hecke gepflanzt wurde, die - lt. Aussage des Pflanzers - nicht höher werden sollte als 2 m. Diese Hecke steht mit einem Grenzabstand zwischen 0 und 10 - 15 cm zur Grenze. Als die Hecke die 2 m überschritten hatte, wurde der Nachbar angesprochen die Hecke etwas zurückzuschneiden, da unser Grundstück mittlerweile so im Schatten lag, dass die Nutzung des Gemüsegartens nicht mehr in vollem Umfang möglich war. Es kam keine Sonne mehr durch, da unser Grundstück sehr schmal ist und die Hecke Südseite steht. Da es durch unsere Unverschämtheit, den Nachbarn auf den Rückschnitt aufmerksam zu machen, dazu führte, dass es dann auch noch Grenzverhandlungen gab, die dazu führten, dass festgestellt wurde, dass die Grenze in dem Zustand, in dem sie sich befand nicht stimmte, sondern die Mauer, die mittlerweile entlang der "Grenze" lieft, zu einem großen Teil auf unserem Grundstück stand, haben wir einige Jahre vor Gericht verbracht in denen die Thuja-Hecke munter weiterwachsen konnte und auch noch andere Sträucher gepflanzt wurden, natürlich auch ohne den erforderlichen Grenzabstand. Auf die Aufforderung der Beseitigung bzw. des Rückschnitts wurde einfach nicht reagiert und so sitzen wir jetzt schon seit ca. 20 Jahren mit einer Hecke da, die inzwischen schon eine muntere Höhe von ca. 4 - 5 m erreicht hat. Jetzt haben wir uns erdreistet die Wurzeln, die in den Nutzgarten und unter unserem Gartenweg hochkommen und uns bei der Nutzung unseres Gartens erheblich stören, zu beseitigen und haben prompt wieder Ärger. Es wäre toll, wenn uns jemand einen Tip geben könnte, was man - auch jetzt noch - tun kann, um diesen Ärger ein für allemal abzustellen. In all den Jahren haben unsere Nerven dermaßen gelitten - da auch immer eine Provokation von den Nachbarn ausgeht - da man ja gewonnen hat und die Mauer und die Hecke (wegen Kosten/Nutzen ) stehenbleiben durfte (einige Quadratmeter des Grundstücks hinter der Mauer sind allerdings noch uns - auch dass wurde festgestellt) - dass es schön wäre, endgültig dort ein Ende zu sehen. Für alle Antworten wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank im voraus.

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Banal
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Looser

Ich hoffe mal, Ihr Nickname sei nicht Programm!
Es gibt doch gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände für Hecken, und sogenannte Flurkommissionen in den jeweiligen Städten, die für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zuständig sind.

Ich habe mich zum Glück mit meinem Nachbarn gütlich einigen können, nachdem dieser seine Hecke, die auch im Süden meiner Liegenschaft steht 3 Jahre lang hochwachsen liess. Er schnitt dann die Hecke und die Sträucher die auch bis gegen 3 Meter hoch waren auf zirka 1.20 bis 1.50 m zurück und schneidet nun die Hecken zweimal jährlich auf diese Höhe zurück.

Im Internet gibt es z.T. gute Auskünfte. Ich empfehle Ihnen die Seite www.ratgeberrecht.de

Da steht u.a. drin:
Fragen und Antworten zum Thema Nachbarrecht
Grenzabstand von Pflanzen

"Welcher Grenzabstand ist für Bäume, Sträucher oder Hecken über 2 m Höhe einzuhalten?"

"Es ist ein Grenzabstand von 2 m einzuhalten."
Vgl. Art. 47 Abs. 1 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze.

Gruss und viel Erfolg

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
J.B.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Looser,
Was steht in denn in Ihrem Nachbarrecht drin zu Grenzabständen von Hecken?. Haben Sie den Nachbar nie auf Beseitigung, sondern nur auf Rückschnitt verklagt? Hatten Sie einen Anwalt?
Welche Klage haben Sie denn gewonnen?


-----------------
"Viele Grüße Jacqueline"

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Looser
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Jacqueline,

die Abstände, die im Nachbarschaftsrecht stehen, sind definitiv nicht eingehalten worden. Wir hatten einen Anwalt, bzw. im Laufe der Jahre 2 verschiedene, da einer darüber in Rente gegangen ist. Gewonnen haben wir die Klage, die den Verlauf der Grenze festgelegt hat. Die Grenze verläuft so, das z. T. die Thujas sogar auf der Grenze direkt stehen. Nur durch den langen Zeitraum, der durch die Nachbarn immer weiter hinausgezögert wurde - u.a. auch dadurch, dass der Regierung bei der Vermessung Verfahrensfehler unterlaufen sind (Zuständigkeit Katasteramt nicht Regierung) und dadurch, dass die Gerichtstermine auch zeitlich nicht immer kurzfristig angesetzt werden konnten, brauchte die Hecke, die zu diesem Zeitpunkt schon eine stattliche Höhe von über 3 m hatte, nicht mehr entfernt werden. Die Aufforderung zum Zurückschneiden wurde immer ignoriert und unser Anwalt hat uns auch leider in der Hinsicht nicht genug unterstützt - wie wir jetzt wissen. Es war ein Versuch, jetzt einfach mal im Internet zu fragen - da das Schneiden der Hecke immer noch nicht regelmäßig geschieht und immer mit viel Streß verbunden ist - vielleicht auf diese Weise ein paar Tips zu erhalten, wie man damit verfahren kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und wünsche noch ein schönes Wochenende.




7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 273x hilfreich)

Hecke selber abschneiden und den Nachbarn mal klagen lassen. Ist zwar nicht unbedingt regelkonform - aber ich denke, nach 20 Jahren durchaus angemessen.
LG

-----------------
"Julchen"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Charlotte0503
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo Looser
Was ist aus eurer Hecke geworden? Wir wohnen in einer Reihenhausanlage und sind die einzigen, die Licht Luft und Sonne haben wollen. Alle Nachbarn wollen Sichtschutz, Schatten und amliebsten Wald auf 60m2 großen Grundstücken. Inzwischen gelten wir als der "Superfeind". Zwei Prozesse haben wir schon gewonnen. Ringsherum nur noch mit Rechtsanwälten zu tun. Faulheit ist doch was Schönes! Rückschnitt macht doch Arbeit! Leider kennt das bayerische Nachbarrecht die Verjährung nach 5 Jahren! So muss man auf der Hut sein, diese Verjährungsfrist nicht verstreichen zu lassen! Das Schönste ist, dass die Nachbarn nicht mal wollen, wenn wir die Rückschnitte selbst durchführen. Da wird dann gleich die Polizei gerufen! Und trotzdem gelten wir als die Bösen, die die Nachbarn nicht in Ruhe lassen! Charlotte0503

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"Rechthaben=Rechtbekommen?"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2932x hilfreich)

Wenn du ein Urteil in der Hand hast, ist es doch ein leichtes, dieses den Polizisten zu zeigen, wenn du nach erfolgloser Fristaufforderung zur Selbsthilfe schreitest.

10x Hilfreiche Antwort

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